…sich die Zuständigkeit für den belangten Verband von der (auch fiktiven) Zuständigkeit bei den Beschuldigten (§ 75 FinStrG) ableitet und ein solches Verfahren (allenfalls) gegen Mitarbeiter im Sinne des § 2 Abs. 2 VbVG zu führen gewesen wäre, obliegt die Durchführung des Finanzstrafverfahrens gegen den belangten Verband…
…zweiter Satz über die beiden belangten Verbände wegen der durch ihren Entscheidungsträger begangenen Finanzvergehen jeweils eine Geldbuße zu verhängen. Strafbemessung: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei der Bemessung der Strafe sind die…
…bei der Ersatzfreiheitsstrafe maßgebend. Insbesondere scheiden für die Bemessung der Ersatzfreiheitsstrafe Überlegungen darüber, wie diese vollzogen werden kann, aus (VwGH 28.04.2011, 2009/16/0099). Die Ersatzfreiheitsstrafe ist ebenfalls keine Zusatzstrafe, da hier zeitlich nachfolgende Fakten (mit) zu bestrafen waren Verantwortlichkeit des belangten Verbandes…
…Personen sowie die Wirtschaftstreuhänder zugelassen. Überdies sind auch Rechtsanwälte und Wirtschaftstreuhänder aus dem Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen, Wirtschaftstreuhänder jedoch nur nach Maßgabe der einschlägigen berufsrechtlichen Vorschriften. Befassung eines Spruchsenates Dem Vertreter/Verteidiger des belangten Verbandes steht das Recht zu, auch bei jenen Finanzvergehen, die nicht gem. …
…ige Schadensgutmachung, die angespannte wirtschaftliche Lage und das Vorliegen von § 5 Abs. 3 Z. 6 VbVG, als erschwerend hingegen ebenfalls keinen Umstand. Bei der Strafbemessung des belangten Verbandes waren gemäß § 5 VbVG i.V.m. § 28a FinStrG auch der Milderungsgrund des § 5 Abs. 3 Z…
…einem Multiplikator-Faktor die Beratungsstunden mehrfach verkauft werden konnten. Dies so wie bei einer Software. V: an die AB: Haben wir irgendeinen Hinweis darauf, dass in Österreich steuerpflichtige Leistungen durch die beiden belangten Verbände in den verfahrensgegenständlichen Jahren erbracht wurden? AB: Im Zuge der abgabenbehördlichen…
…1 EMRK) der Rechtsprechung des EuGHs folgend ein Abschlag bei der Geldbuße von € 1.000,00 gewährt wird. In der mündlichen Verhandlung hat der Beschuldigte die wirtschaftliche Lage des belangten Verbandes als sehr gut dargestellt. Unter Berücksichtigung der neuen Strafbemessungsgründe sowie der aktuellen (guten…
…Eine Kontrolle vor Ort am Warenort durch Mitarbeiter des belangten Verbandes ist gar nicht vorgesehen. Im Rahmen dieser ihrer Zuständigkeit hat der beschuldigte Verband somit gegen diverse ihm kraft Gesetzes zukommende und in den Bewilligungen auferlegte Verpflichtungen verstoßen. Laut Warenortbewilligung gelten für den Anmelder unter…
…Wirtschaftstreuhand GmbH, Seilerstätte 17/12, 1010 Wien, wegen der Maßnahmenbeschwerde des Beschuldigten und des belangten Verbandes vom 16.8.2023 beschlossen: Die Maßnahmenbeschwerden des Bf. 1 und der Bf. 2 werden als unzulässig eingebracht zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133…
…sollen. Die kumulative Belastung eines Beschuldigten und eines Verbandes entspricht somit der Intention des Gesetzgebers, die bei Verkürzungsvergehen in der Spruchpraxis der Finanzstrafbehörden wie des BFG im Regelfall dazu geführt hat, dass über belangte Verbände jeweils eine Geldbuße ausgesprochen wurde die lediglich ein paar Prozent…
…25***, FBNr ***24***, bei der der Beschuldigte als Geschäftsführer wie auch als einer von drei Gesellschaftern fungiert. Der Beschuldigte ist als handelsrechtlicher Geschäftsführer Entscheidungsträger des belangten Verbandes und hat rechtswidrig und schuldhaft eine für den von ihm vertretenen Verband normierte Meldepflicht verletzt. Gemäß § 28a Abs…
…geratende Personen und Verbände ihre Verteidigungsrechte in dem Moment erhalten, in welchem gegen sie nach Entwicklung des Verdachtes auf Seite der einschreitenden Organwalter der Abgabenbehörde eine Verfolgungshandlung dieses Verdachtes gesetzt wird. Eine Verfolgungshandlung liegt gemäß § 14 Abs. 3 FinStrG unter anderem vor bei jeder nach…
…Aktenteile der Bemessungsakte ErfNr***1 und ErfNr***2, durch Abfrage bei FINANZONLIE zu ErfNr***1, durch eine Grundbuchsabfrage zu EZ** KG** sowie Recherche im Internet auf der homepage des Verbandes der X-* **** (Einsicht in die dort abrufbare "Gartenordnung"). 2.5. Ermittlungsauftrag ans FA Am 22…
…nicht abgeführten Kapitalertragsteuern, sei es indirekt durch Vermögensvermehrung bei den durch ihn handelnden Verbänden - zu verschaffen. 3.4.2. Bereits im Vorfeld des drohenden Konkurses der FG-GmbH habe A als Entscheidungsträger dieses Verbandes Liegenschaften der GmbH unter ihrem Verkehrswert an nahestehende Personen, z.B…
…nicht abgeführten Kapitalertragsteuern, sei es indirekt durch Vermögensvermehrung bei den durch ihn handelnden Verbänden - zu verschaffen. 2.3.2. Bereits im Vorfeld des drohenden Konkurses der BG-GmbH habe A als Entscheidungsträger dieses Verbandes Liegenschaften der GmbH unter ihrem Verkehrswert an nahestehende Personen, z.B…
…nicht abgeführten Kapitalertragsteuern, sei es indirekt durch Vermögensvermehrung bei den durch ihn handelnden Verbänden - zu verschaffen. 5.3.2. Bereits im Vorfeld des drohenden Konkurses der BG-GmbH habe A als Entscheidungsträger dieses Verbandes Liegenschaften der GmbH unter ihrem Verkehrswert an nahestehende Personen, z.B…
…der Vielzahl der Vorgänge wohl absichtlich gehandelt hat, wobei es ihm auch darauf angekommen ist, sich durch die wiederkehrende Begehung fortlaufende Einnahmen - sei es direkt durch außerbetriebliche Verwendung der nicht abgeführten Kapitalertragsteuern, sei es indirekt durch Vermögensvermehrung bei den durch ihn handelnden Verbänden - zu verschaffen.
…der beschuldigten Verbände diese Vorwürfe im Gesamten anzuerkennen. Zudem hielt er fest, dass bei Anbetracht der Zuständigkeit des Gerichtes ein Geständnis zu einem späteren Zeitpunkt an das Gericht erfolgen werde. Aufgrund der Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens, insbesondere auch dieser Verantwortung des Entscheidungsträgers der beschuldigten Verbände hat…
…bei deren Ausmessung auf die Bestimmungen des § 5 VbVG Bedacht genommen wurde, erachtete der Spruchsenat dem gesetzten Verschulden angemessen. Die Kostenentscheidung beruht auf der bezogenen Gesetzesstelle." Beschwerde des belangten Verbandes In der dagegen fristgerecht am 22. Juli 2019 eingebrachten Beschwerde des belangten Verbandes wird wie…
…der Begehung der Taten durch die Entscheidungsträgerin zu erkennen. Bei Überforderung hätte die Entscheidungsträgerin für "ihren" Verband für ihre Vertretung und/oder fachliche Unterstützung Sorge zu tragen gehabt. Schließlich wurde auf die Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des belangten Verbandes Bedacht genommen (§ 23 Abs…