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BFG RV/5300008/2026Verhängung einer Zusatzstrafe nach einer Strafbeschwerde unter Berücksichtigung des Verböserungsverbots
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.07.2026

…schon in dem früheren Verfahren hätte bestraft werden können, so ist gem. § 21 Abs 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Diese darf das Höchstmaß der Strafe nicht übersteigen, die für die nun zu bestrafende Tat angedroht ist. Die Summe der Strafen darf jeweils die Strafen…

BFG RV/6300006/20161. Nichtabfuhr und Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch einen faktischen Geschäftsführer einer Limited im Glücksspielmilieu; 2. Verhängung einer Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2020Teil 1/2

…14. Juli 2015 rechtskräftig schuldig gesprochen worden, wobei die an die Geschäftsleitung adressierte Zustellverfügung [gemeint offensichtlich: die Übernahmebestätigung des Rückscheinbriefes] vom Beschuldigten unterschrieben worden sei. Bei der Bemessung der Zusatzstrafe wertete die Finanzstrafbehörde als mildernd eine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, als erschwerend eine mehrfache Tatwiederholung. D. Gegen…

BFG RV/7300031/2025Strafbeschwerde des Amtsbeauftragten, Zusatzstrafe für einen Anstifter, der Scheinrechnungen verkauft hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.09.2025

…wegen eines anderen Finanzvergehens bestraft, für das er nach der Zeit der Begehung schon in dem früheren Verfahren hätte bestraft werden können, so ist eine Zusatzstrafe zu verhängen. Diese darf das Höchstmaß der Strafe nicht übersteigen, die für die nun zu bestrafende Tat angedroht ist…

BFG RV/6300013/20221. Eine Zusatzstrafe anstelle einer selbständigen Strafe ist nur dann zu verhängen, wenn alle Finanzvergehen zur Gänze vor der Fällung der früheren Entscheidung (erster Instanz) begangen wurden. Wurden die im späteren Verfahren gegenständlichen Finanzvergehen nur zum Teil vor der früheren Entscheidung begangen, ist § 21 Abs 3 FinStrG nicht anzuwenden. 2. Spezial- und generalpräventive Erwägungen bei einem Täter, der im Baunebengewerbe tätig ist.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.08.2024

…noch gerechtfertigt ansah. Unter Berücksichtigung der mit Strafverfügung und Erkenntnis aus dem Jahr 2020 verhängten Strafen von insgesamt 16.000 EUR war somit eine Zusatzstrafe in Höhe von 4.000 EUR zu verhängen." Die Amtsbeauftragte führt in ihrer Beschwerde folgende Punkte an, warum nach ihrer…

BFG RV/7300063/2020Steuerberater als Bestimmungstäter eines von ihm vertretenen Abgabepflichtigen, Zusatzstrafe zu vorangegangener Bestrafung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.10.2021Teil 1/2

…Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wird gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen festgesetzt. Die Geldstrafe und die Ersatzfreiheitsstrafe werden gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG als Zusatzstrafen zu der zuletzt mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 24. April 2019, SpS19, verhängten Strafe ausgesprochen. Die Kosten…

BFG RV/7300063/2020Steuerberater als Bestimmungstäter eines von ihm vertretenen Abgabepflichtigen, Zusatzstrafe zu vorangegangener Bestrafung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.10.2021Teil 2/2

…wegen eines anderen Finanzvergehens bestraft, für das er nach der Zeit der Begehung schon in dem früheren Verfahren hätte bestraft werden können, so ist eine Zusatzstrafe zu verhängen. Diese darf das Höchstmaß der Strafe nicht übersteigen, die für die nun zu bestrafende Tat angedroht ist…

BFG RV/7300046/20161. Keine Zusatzstrafe zu verhängen, wenn über mehrere Taten gleichzeitig erkannt wird und die Voraussetzungen für eine Zusatzstrafe nur für einzelne Tathandlungen vorliegen 2. Strafhöhe, überlange Verfahrensdauer als wesentlicher Milderungsgrund
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2016

…über den Bf. verhängten Geldstrafe, wobei dieser beantragt, das Bundesfinanzgericht möge zumindest für den Zeitraum 04-05/2011 eine Zusatzstrafe verhängen und insgesamt die verhängte Geldstrafe schuld- und tatangemessen herabsetzen. Zur Begründung wird ausgeführt, mit Erkenntnis des Spruchsenates des Finanzamtes Wien, SpS ****, vom 17.06…

BFG RV/2300008/2016Abgabenhinterziehungen eines rumänischen Geschäftsmannes; Bemessung der Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.11.2018Teil 1/2

…Hinterziehungen), so ist nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in der gemäß …

BFG RV/2300008/2016Abgabenhinterziehungen eines rumänischen Geschäftsmannes; Bemessung der Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis20.11.2018Teil 2/2

Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Ent­scheidung fällig geworden (also am 20. Dezember 2018) und sind auf das BAWAG-P.S.K.-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten…

BFG RV/6300002/20141. Verdunkelung von Ausschüttungen aus einer Transport-GmbH durch die Geschäftsführerin mittels eingekaufter Scheinrechnungen; 2. Absichtliche gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen; 3. Kein entschuldigender Notstand, wenn maßgerechter Mensch in der Lage der Täterin anders handeln würde; 4. Ausmessung einer Zusatzstrafe nach § 21 Abs. 3 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.02.2016Teil 1/2

…a (BGBl 1994/681) bzw. 38 Abs. 1 (BGBl I 2010/104) iVm § 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG eine Zusatzstrafe von € 35.000,00 (in Worten: Euro fünfunddreissigtausend) und gemäß §§ 20, 21 Abs. 3 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe…

BFG RV/6300002/20141. Verdunkelung von Ausschüttungen aus einer Transport-GmbH durch die Geschäftsführerin mittels eingekaufter Scheinrechnungen; 2. Absichtliche gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen; 3. Kein entschuldigender Notstand, wenn maßgerechter Mensch in der Lage der Täterin anders handeln würde; 4. Ausmessung einer Zusatzstrafe nach § 21 Abs. 3 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.02.2016Teil 2/2

…Fall - nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in der gemäß § 21 Abs…

BFG RV/3300004/2021Jahrelange Hinterziehung von Einkommensteuer, zwischenzeitige Verjährung, Unterschied zwischen mündlich verkündeter und schriftlich mitgeteilter Ersatzfreiheitsstrafe, keine Erhöhung der Zusatzstrafe mangels Beschwerde des Amtsbeauftragten, behauptete mündlich erstattete Selbstanzeige bei der Polizei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.09.2023Teil 1/2

… 33 Abs. 5 iAd § 21 Abs. 3 FinStrG zu nachstehender Zusatzstrafe verurteilt: Geldstrafe in der Höhe von € 12.500,00, (in Worten EURO zwölftausendfünfhundert) sowie gem. § 20 FinStrG im Falle der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von einer Woche (laut Niederschrift über…

BFG RV/3300004/2021Jahrelange Hinterziehung von Einkommensteuer, zwischenzeitige Verjährung, Unterschied zwischen mündlich verkündeter und schriftlich mitgeteilter Ersatzfreiheitsstrafe, keine Erhöhung der Zusatzstrafe mangels Beschwerde des Amtsbeauftragten, behauptete mündlich erstattete Selbstanzeige bei der Polizei
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.09.2023Teil 2/2

…wiederholten Finanzvergehen von diesen Handlungen abzuhalten, kein Raum. Dabei war die Geldstrafe gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG als Zusatzstrafe zum Erkenntnis vom 29. Oktober2019, FV-001 084 464 zu verhängen. Zur Frage der vom Spruchsenat festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafe ist festzuhalten, dass laut Niederschrift über die mündliche…

BFG RV/6300006/20161. Nichtabfuhr und Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch einen faktischen Geschäftsführer einer Limited im Glücksspielmilieu; 2. Verhängung einer Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2020Teil 2/2

…12. September 2014, StrNr. 046/2014/00140-001, siehe Pkt. A., und die dazu verhängte Zusatzstrafe durch das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Organ des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. September 2015, StrNr. 093/2010/00283-001, siehe Pkt. B.), wegen…

BFG RV/6300015/2014Geschäftsführer einer Gebäudereinigungs-GmbH, ua Eingangsrechnungen ohne UID-Nummern verwendend; Bemessung einer Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.01.2017Teil 1/2

weitere GZ. RV/6300018/2014 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Mag. Bernadette Reichl und Dr. Johannes Dock in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx…

BFG RV/6300015/2014Geschäftsführer einer Gebäudereinigungs-GmbH, ua Eingangsrechnungen ohne UID-Nummern verwendend; Bemessung einer Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.01.2017Teil 2/2

…wie im gegenständlichen Fall - nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in der…

BFG RV/5300011/2015Abgabenhinterziehung einer Gastwirtin, welche infolge fehlender Geldmittel die Befolgung ihrer abgabenrechtlichen Pflichten beendet; Bemessung der Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.04.2016Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Christian Nemeth und Dr. Karl Penninger in der Finanzstrafsache gegen A, geborene B, geb. xxxxx, ehem. Gastwirtin, whft. XXX…

BFG RV/5300011/2015Abgabenhinterziehung einer Gastwirtin, welche infolge fehlender Geldmittel die Befolgung ihrer abgabenrechtlichen Pflichten beendet; Bemessung der Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis11.04.2016Teil 2/2

…Fall - nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in der gemäß § 21 Abs…

BFG RV/5300006/2014Fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben durch einen Zolldeklaranten, der aus widersprüchlichen Rechnungsangaben die Warennummer ungeprüft übernommen hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.02.2017

…Bringt man von diesem (fiktiven) Straf(gesamt)betrag die bereits ausgesprochenen Geldstrafbeträge in Abzug, so gelangt man zu einem für den verfahrensgegenständlichen Ausspruch einer (weiteren) Zusatzstrafe noch verbliebenden Strafbetrag von € 100,00. Gleiche Überlegungen gelten für die im Grunde des § 20 FinStrG festzusetzende Ersatzfreiheitsstrafe…

BFG RV/6300001/2019Abgabenhinterziehungen eines Geschäftsmannes unter Verwendung diverser GmbHs; zuletzt mittels steuerlich nicht erfasster Fahrzeugverkäufe; Ausmessung einer zusätzlichen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe; Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.12.2019Teil 1/2

weitere GZ. RV/6300002/2019 IM NAMEN DER REPUBLIK   Der Finanzstrafsenat Salzburg 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Peter Meister als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Mag. Gottfried Warter und Dr. Reinhold Hauk als weitere Mitglieder…