…schon in dem früheren Verfahren hätte bestraft werden können, so ist gem. § 21 Abs 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Diese darf das Höchstmaß der Strafe nicht übersteigen, die für die nun zu bestrafende Tat angedroht ist. Die Summe der Strafen darf jeweils die Strafen…
…14. Juli 2015 rechtskräftig schuldig gesprochen worden, wobei die an die Geschäftsleitung adressierte Zustellverfügung [gemeint offensichtlich: die Übernahmebestätigung des Rückscheinbriefes] vom Beschuldigten unterschrieben worden sei. Bei der Bemessung der Zusatzstrafe wertete die Finanzstrafbehörde als mildernd eine finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit, als erschwerend eine mehrfache Tatwiederholung. D. Gegen…
…schon in dem früheren Verfahren hätte bestraft werden können, ist gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Eine solche darf das Höchstmaß der Strafe nicht übersteigen, die für die nun zu bestrafenden Taten angedroht ist. Die Summe der Strafen darf auch jeweils die…
…wegen eines anderen Finanzvergehens bestraft, für das er nach der Zeit der Begehung schon in dem früheren Verfahren hätte bestraft werden können, so ist eine Zusatzstrafe zu verhängen. Diese darf das Höchstmaß der Strafe nicht übersteigen, die für die nun zu bestrafende Tat angedroht ist…
…noch gerechtfertigt ansah. Unter Berücksichtigung der mit Strafverfügung und Erkenntnis aus dem Jahr 2020 verhängten Strafen von insgesamt 16.000 EUR war somit eine Zusatzstrafe in Höhe von 4.000 EUR zu verhängen." Die Amtsbeauftragte führt in ihrer Beschwerde folgende Punkte an, warum nach ihrer…
…Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe wird gemäß § 20 FinStrG eine Ersatzfreiheitsstrafe von 45 Tagen festgesetzt. Die Geldstrafe und die Ersatzfreiheitsstrafe werden gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG als Zusatzstrafen zu der zuletzt mit Erkenntnis des Spruchsenates vom 24. April 2019, SpS19, verhängten Strafe ausgesprochen. Die Kosten…
…wegen eines anderen Finanzvergehens bestraft, für das er nach der Zeit der Begehung schon in dem früheren Verfahren hätte bestraft werden können, so ist eine Zusatzstrafe zu verhängen. Diese darf das Höchstmaß der Strafe nicht übersteigen, die für die nun zu bestrafende Tat angedroht ist…
…über den Bf. verhängten Geldstrafe, wobei dieser beantragt, das Bundesfinanzgericht möge zumindest für den Zeitraum 04-05/2011 eine Zusatzstrafe verhängen und insgesamt die verhängte Geldstrafe schuld- und tatangemessen herabsetzen. Zur Begründung wird ausgeführt, mit Erkenntnis des Spruchsenates des Finanzamtes Wien, SpS ****, vom 17.06…
…1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit zu bestimmende Ersatzfreiheitsstrafe auf 35 Tage herabgesetzt wird. Diese Strafe wird gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG als Zusatzstrafe zum Erkenntnis des Spruchsenates beim Finanzamt Wien 1/23 als Organ des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten vom 27. Jänner 2009…
…Buche, sodass in gesamthafter Abwägung eine Gesamtstrafe von € 25.000,00 zu verhängen wäre. Unter Abzug der bereits mit der genannten Strafverfügung verhängten € 1.600,00 ergäbe sich sohin eine Zusatzstrafe von € 23.400,00. Unter Beachtung des Verböserungsverbotes im Sinne des …
…Hinterziehungen), so ist nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in der gemäß …
Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1 und § 185 Abs. 4 FinStrG mit Ablauf eines Monates nach Rechtskraft dieser Entscheidung fällig geworden (also am 20. Dezember 2018) und sind auf das BAWAG-P.S.K.-Konto der Finanzstrafbehörde zu entrichten…
…2002 eine zusätzliche Geldstrafe in Höhe von € 20.000,-- und gemäß § 20 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit dieser Zusatzstrafe eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Wochen verhängt wurden. Überdies wurden ST pauschale Verfahrenskosten gemäß § 185 [Abs.1 lit.a] FinStrG in Höhe von € 363,…
…bereits verhängten € 8.000,00 der Erststrafe in Abzug zu bringen wären, sich sohin eine Zusatzstrafe von € 16.000,00 ergäbe. Die vom Spruchsenat verhängte Zusatzgeldstrafe hat aber lediglich € 8.000,00 betragen. In Anbetracht des zu beachtenden Verböserungsverbotes nach § 161 Abs…
…a (BGBl 1994/681) bzw. 38 Abs. 1 (BGBl I 2010/104) iVm § 21 Abs. 1 bis 3 FinStrG eine Zusatzstrafe von € 35.000,00 (in Worten: Euro fünfunddreissigtausend) und gemäß §§ 20, 21 Abs. 3 FinStrG für den Fall deren Uneinbringlichkeit eine zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe…
…Fall - nach § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Ausmessung der Zusatzstrafe zunächst jene Geldstrafe zu ermitteln, die bei gemeinsamer Aburteilung aller Taten zu verhängen gewesen wäre. Von diesem Betrag ist sodann die in der gemäß § 21 Abs…
…Abs. 1 FinStrG für den Fall der Uneinbringlichkeit an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von 60 Tagen verhängt. Diese Strafe wird gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG als Zusatzstrafe zum Urteil vom Landesgerichtes Korneuburg vom 5. Dezember 2008 (rechtskräftig am 10. Dezember 2008), GZ…
… 33 Abs. 5 iAd § 21 Abs. 3 FinStrG zu nachstehender Zusatzstrafe verurteilt: Geldstrafe in der Höhe von € 12.500,00, (in Worten EURO zwölftausendfünfhundert) sowie gem. § 20 FinStrG im Falle der Uneinbringlichkeit zu einer Ersatzfreiheitsstrafe in der Dauer von einer Woche (laut Niederschrift über…
…wiederholten Finanzvergehen von diesen Handlungen abzuhalten, kein Raum. Dabei war die Geldstrafe gemäß § 21 Abs. 3 FinStrG als Zusatzstrafe zum Erkenntnis vom 29. Oktober2019, FV-001 084 464 zu verhängen. Zur Frage der vom Spruchsenat festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafe ist festzuhalten, dass laut Niederschrift über die mündliche…
…12. September 2014, StrNr. 046/2014/00140-001, siehe Pkt. A., und die dazu verhängte Zusatzstrafe durch das Erkenntnis des Spruchsenates III beim Finanzamt Salzburg-Stadt als Organ des Finanzamtes Salzburg-Land vom 22. September 2015, StrNr. 093/2010/00283-001, siehe Pkt. B.), wegen…