…einer schuldhaften Pflichtverletzung gar nicht ein zu beziehen (RIS-Justiz RS0064633). Daher ist der Einwand der Finanzverwaltung, aus Zug-um-Zug Geschäften eine schuldhafte Pflichtverletzung (weil Gläubigerbevorzugung) abzuleiten, falsch. Wir möchten auch nochmals betonen, dass eine Gläubigerbevorzugung (und damit Verschuldenshaftung durch den GF) durch die…
…| 592,14 | Dienstgeberzuschlag | 02/2011 | 52,63 | | | 1.844,35 Zug-um-Zug Geschäfte wurden durchgeführt. Es kann nicht feststellt werden, dass der Beschwerdeführer hinsichtlich der verfahrensgegenständlichen Abgaben die Abgabenforderungen an die Gesellschaft gleich oder nicht…
…2006 | Quote | Kreditoren gesamt: | 3.258.972,45 | 100,00% | | Zahlungen auf diese Kreditoren abzüglich Zug um Zug Geschäfte | 1.685.085,47 1.130.698,12 | -51,71% -34,69% | | verbleiben befriedigte Gläubiger |…
…oder es ihm aus Fahrlässigkeit unbekannt geblieben wäre, dass durch den für die Abgabenentrichtung zuständigen Geschäftsführer im Rahmen der Bezahlung der Zug-um-Zug Geschäfte bei sonstiger weitgehender Zahlungseinstellung gegenüber der Abgabenbehörde (außer Lohnsteuer) und auch den anderen Gläubigern, eine Benachteiligung des Finanzamtes stattfinden würde…
…22.12.2015, Ra 2015/16/0128). Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits bestehender Verbindlichkeiten, sondern auch bei sogenannten Zug um Zuge-Geschäften ergeben (VwGH 22.12.2015, Ra 2015/16/0128). Der Vertreter benachteiligt andrängende Gläubiger, darunter auch…
…zur Abdeckung von rückständigen Verbindlichkeiten) gegeben habe, sondern auch Zahlungen an "Gläubiger, die Lieferungen und Leistungen an die [Gesellschaft] nur noch gegen Vorauskasse oder gegen Barzahlung erbrachten" (sog. Zug-um-Zug-Geschäfte). Der Beschwerdeführer irrt, wenn er meint, dass diese Zahlungen nicht in die rechnerische…
…5,8 % Die baren Einnahmen und Ausgaben beinhalteten nicht nur freiwillige "Zug um Zug Geschäfte" sowie Zahlungen auf Grund von Exekutionen. Der Abgabegläubiger habe im Betrachtungszeitraum rund 22,8% seiner Forderungen erhalten. Es liege deshalb weder ein Quotenschaden, noch ein pflichtwidriges Verhalten des Bf…
…der Primärschuldnerin betreffend die Abgabenvorschreibungen) noch bestünden. Laut Auskunft des Beschwerdeführers seinen keine Gläubiger begünstigt worden, da in den betreffenden Jahren bei der "österreichischen GmbH" lediglich Zug um Zug Geschäfte abgewickelt worden wären, welche keine Gläubigerbegünstigung darstellen würden. Laut dem Beschwerdeführer sei die Einbringlichkeit der…
…63.196,07 von der Einbringung ausgesetzt ist, somit ein höherer Abgabenbetrag als der dargestellte FA-Betrag von € 36.117,75. Aufgrund von Zug-um-Zug-Geschäften erfolgte ein Mittelverbrauch von gesamt € 124.944,45, die auch in dieser Höhe offenbar in dieser…
…oder es ihm aus Fahrlässigkeit unbekannt geblieben wäre, dass durch den für die Abgabenentrichtung zuständigen Geschäftsführer im Rahmen der Bezahlung der Zug-um-Zug Geschäfte bei sonstiger weitgehender Zahlungseinstellung gegenüber der Abgabenbehörde (außer Lohnsteuer) und auch den anderen Gläubigern, eine Benachteiligung des Finanzamtes stattfindet würde…
…für die Fortführung des Unternehmens gewesen sei. Diese Zahlungen (zB auch an ausländische Lieferanten, die im Übrigen regelmäßig nur gegen Vorauszahlung geliefert hätten) seien im Wesentlichen ausschließlich im Rahmen von Zug-um-Zug-Geschäften bzw. gegen kongruente Deckung erfolgt, weshalb diese Zahlungen nicht als Gläubigerbegünstigung…
…1.2017, Ra 2015/16/0078). Eine Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes kann sich nicht nur bei der Tilgung bereits bestehender Verbindlichkeiten, sondern auch bei sogenannten Zug-um-Zug-Geschäften ergeben. Für die Frage, ob andere andrängende Gläubiger gegenüber dem Bund als Abgabengläubiger begünstigt worden sind, ist…
…wären, wurde nicht behauptet. Aus dem in der Beschwerde vom 4.10.2012 erhobenen Einwand, wonach "in den betreffenden Jahren bei der österreichischen GmbH lediglich Zug um Zug Geschäfte abgewickelt" worden wären, die keine Gläubigerbegünstigung darstellen würden, ist für den Beschwerdeführer nichts zu gewinnen. Dieser…
…Juli 2019 gab der Vertreter des Beschwerdeführers bekannt, dass außer dem Finanzamt keine anderen Gläubiger existiert hätten. Es seien nur Zug-um-Zug-Geschäfte getätigt worden. Daher hätte es auch keine Gläubigerbenachteiligung gegeben. Mit Haftungsbescheid vom 16. Jänner 2020 machte das Finanzamt die Haftung für…
…So werde vorgebracht, dass der Bw. keine weiteren Eigenmittel lukrieren habe können und er die Mittel für die Abwicklung von Zug-um-Zug-Geschäften verwendet habe, ohne diese Gläubiger zu bevorzugen. Die erforderliche Genauigkeit der Ausführungen fehle ebenso wie stichhaltige Beweismittel für das Fehlen liquider…
…Bei Beauftragung durch einen Kunden wäre es üblich, eine Anzahlung von bis zu 30 % zu erhalten, welche ausnahmslos dem Materialeinkauf hätte zu Gute kommen müssen (Zug-um-Zug-Geschäfte). Die Kunden würden nach geleisteter Anzahlung erwarten, dass das erwähnte Baumaterial innerhalb von drei Tagen auf…
…ermöglichen (vgl VwGH 27. Mai 2026, Ra 2025/13/0002). Soweit darauf verwiesen wird, dass Zug-um-Zug Geschäfte für die Beurteilung einer Gläubigerbevorzugung nicht relevant seien, ist auf die gegenteilige Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zu verweisen (vgl VwGH 20. September 2023, Ra 2023/13/0050…
…Begründend führte er aus, dass die Primärschuldnerin ab Ende Dezember 2022 zur Aufrechterhaltung des Betriebes ausschließlich Zug-um-Zug Geschäfte getätigt habe. Ab diesem Zeitraum seien weder Löhne noch Gehälter noch andere Gläubiger bezahlt worden und man habe sich ab Ende Dezember 2022 mit Sanierungsmaßnahmen…
…wobei sämtliche liquide Mittel den fälligen Verbindlichkeiten (wobei auch die Zug-um-Zug-Geschäfte zu berücksichtigen sind) in den entsprechenden Zeiträumen gegenüberzustellen sind. Den im Rahmen der besonderen Behauptungs- und Konkretisierungspflicht zur Feststellung des für die aliquote Erfüllung der Abgabenschuld zur Verfügung stehenden Teiles vom…
…aushaftenden Beträgen auszugehen, wobei jedoch auch die danach bis zur Konkurseröffnung neu entstandenen Verbindlichkeiten, sowohl die unberichtigten als auch die entrichteten (Zug-um-Zug-Geschäfte), zu berücksichtigen seien (laut Kassabuch und Bankkonto). Das Bankkonto wie auch das Kassabuch seien zwar vorgelegt worden, allerdings sei es…