…die dort wiedergegebene Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes). Der Zufluss an Dritte ändert nichts an der Zurechnung, soweit Einkommensverwendung vorliegt (Toifl in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG, § 2 Tz 145). Auch die Rückgängigmachung des Rechtsgeschäftes ändert am bereits erfolgten Zufluss nichts. Es können allerdings im entsprechenden Jahr…
…Geldes vermutet worden. Die AP hielt fest, dass, bei Auszahlung einer verdeckten Ausschüttung an Dritte aufgrund einer Entscheidung des Gesellschafters, die einkommensteuerliche Zurechnung an den Gesellschafter erfolge. Im Prüfungszeitraum bzw. im für den Sachverhalt maßgeblichen Zeitraum habe die Bf. fünf Gesellschafter gehabt. Jeder Gesellschafter sei…
…Ausschüttung an die Bf in der Beschwerdejahren 2007 bis 2009 stellt deshalb nach Ansicht des erkennenden Gerichts eine Einkommensverwendung der Neugesellschafter MC, MT und MH dar, die zur Abkürzung des Zahlungsstromes gleich an die Bf fließt. Der Zufluss an Dritte ändert nämlich nichts an der…
…in dem der Eigentümer der Gesellschaftsanteile die unbeschränkte, unbefristete und unwiderrufliche Ermächtigung erteilte, alle Gesellschaftsrechte (Stimmrechtsausübung, Empfang ausgeschütteter Gewinne oder sonstiger Geldeswerte) wahrzunehmen und auch über die Gesellschaftsanteile – etwa durch Abtretung an Dritte – zu verfügen. Der VwGH schloss daraus, derjenige, dem diese Rechte übertragen wurden…
…ihrer Zeugenaussage zugeben, dass der Aufwandsposten "Provision an Dritte" angeschaut wurde und dass sie von diesen Zahlungen Bescheid wussten und folglich auch der Käufer der Gesellschaft davon in Kenntnis gesetzt wurde. Der steuerliche Vertreter führt zum Rückfluss hinsichtlich der Schätzung folgendes aus, nämlich dass hauptsächlich…
…Strafverfahrens stützt, ist verzeichnet, dass der Beschwerdeführer die Hälfte der veruntreuten Mineralölprodukte iHv. EUR 177.000,- auf eigene Rechnung an Dritte weiterveräußert hat. Das Finanzamt hat für die steuerliche Bemessung 50% des veruntreuten Gesamtwertes iHv. EUR 354.000,- als Bemessungsgrundlage zur Einkommensteuer herangezogen, das sind…
…geraume Zeit nach Ablauf der Beschwerdefrist, werde "beiläufig festgehalten, dass auch die Wiederaufnahmebescheide rechtswidrig sind". Dass handelbare Optionen zu einem sofortigen Zufluss an den Berechtigten im Zeitpunkt der Optionseinräumung führen, lasse sich aus VwGH 2006/13/0136 nicht ableiten. Mit der Optionseinräumung erlange der Berechtigte…
…000 festgelegt. Noch im März 2011 überwies die Bf. insgesamt EUR 6,7 Mio auf ein Anderkonto des von den Töchtern bevollmächtigten Rechtsanwaltes. Der Zufluss an die Töchter wurde nicht näher belegt, aber die jeweiligen Beträge bekanntgegeben, nämlich T 1 EUR 3.071.237 T…
…wenn Einnahmen gepfändet oder abgetreten oder aus sonstigen Gründen auf Weisung des Berechtigten an einen Dritten ausgezahlt werden (zB VwGH vom 30.5.1995, 95/13/0120; sowie vom 20.7.1999, 93/13/0178). Die Einräumung eines Pfandrechts allein bewirkt keinen Zufluss (beim Pfandgläubiger)…
…2011 und die Einvernahme durch die Staatsanwaltschaft Wien vom 23.01.2012, brachten Tatsachen aus dem Zeitraum 2001 bis 2004 nachträglich hervor, die einen Zufluss von bisher nicht erfassten Einnahmen an den Bf. schlüssig darstellten. Im wiederaufgenommenen Verfahren war die Eignung der Wiederaufnahmegründe (nova reperta…
…Konto der beiden Ehegatten die Zahlung überwiesen worden ist" (Doralt/Toifl, a.a.O., Tz 145/2 mit Judikaturhinweisen). Ein Zufluss an Dritte ändert nichts an der Zurechnung, wenn Einkommensverwendung vorliegt (Doralt/Toifl, a.a.O., Tz 145). Soweit hinsichtlich der anzusetzenden Einkünfte für 2009…
…Konto der beiden Ehegatten die Zahlung überwiesen worden ist" (Doralt/Toifl, a.a.O., Tz 145/2 mit Judikaturhinweisen). Ein Zufluss an Dritte ändert nichts an der Zurechnung, wenn Einkommensverwendung vorliegt (Doralt/Toifl, a.a.O., Tz 145). Insgesamt war wie im Spruch zu entscheiden…
…an einen Dritten, schließt dies einen Zufluss iSd § 19 EStG beim Verfügenden nicht aus. Die auf dem Gelöbnis vermerkte nachträgliche Verfügung der Auszahlung der Prüfungsentschädigungen auf ein Konto der C GmbH stellt nach Ansicht des Finanzamtes eine Vorwegverfügung im vorgenannten Sinne dar, womit ein Zufluss…
…5.2024, Seite 3). Der Kassastand ergibt sich aus der aktenkundigen Saldenliste der Gesellschaft, die der belangten Behörde im Rahmen der Betriebsprüfung übergeben wurde. Zur Entnahme des Kassaguthabens und zum Zufluss an den Bf.: Der Bf. wendet sich gegen die verdeckte Ausschüttung des Kassaguthabens. Er…
…wie er jedem selbst noch so tüchtigen und gewissenhaften Menschen unterlaufen kann. Zum anderen setze eine vGA einen Zufluss an den Gesellschafter (oder in dessen Interesse an einen bestimmten Dritten) voraus. Doch behauptet - zu Recht - nicht einmal der Prüfer (und damit das Finanzamt als Ganzes…
…die diese Behauptung untermauern würden, wurden nicht vorgelegt." Zu bemerken ist überdies, dass die im Betriebsprüfungsbericht für die Jahre 2012-2014 berechneten und unwidersprochen gelassenen Drittelanteile an den Zinsen, die der Beschwerdeführerin zugerechnet wurden, € 48.244,33 (2013) und € 49.798,00 (2014…
…Gewährleistungskonditionen und -ansprüchen bzw. Reklamationen etc. gegenüber. Da "kick back" Zahlungen und somit ein Zufluss an die Gesellschafterin der Bf. nicht nachgewiesen werden habe können, werde von der Feststellung einer verdeckten Ausschüttung Abstand genommen. Da der oder die wahren Empfänger der Zahlungen nicht bekannt seien…
…seelsorgerische, den Religionsunterricht und die Erhaltung und Verwaltung von konfessionellen Friedhöfen betreffende Aufgaben, die mit den „automatischen“ Grundstücksübertragungen zusammenhängen, sukzessive an die übernehmende Kirchenorganisation oder an Dritte übertragen wurden? Bemerkt wird, dass das Verfahren der Beschwerdeführerin (Bf.) vom Unabhängigen Finanzsenat auf das Bundesfinanzgericht übergegangen ist…
…eine Legaldefinition des Zuwendungsbegriffs fehlt, können Zuwendungen als unentgeltliche Vermögensübertragungen umschrieben werden. Entgegen der Verwaltungsübung (vgl. StiftR 2009 Rz 213) ist aber nicht jede unentgeltliche Überführung von Vermögen durch eine Privatstiftung an Dritte eine Zuwendung. Wie von der Bf. richtig eingewendet, bedürfen Zuwendungen nämlich eines…
…dass es für einen Zufluss an ihn von 100.000 Euro und auch von 25.000 Euro von der V GmbH Belege gebe. Er könne sich aber nicht erinnern, dass er von der T GmbH für die Beteiligung an der V GmbH 50.000 Euro…