…Sie richte sich gegen die gesetzliche Bestimmung, dass die Offenlegung ausschließlich gegenüber dem zuständigen Finanzamt erfolgen könne, dass die Offenlegung im Zeitpunkt der Fälligkeit der Stiftungseingangssteuer erfolgt sein müsse sowie gegen die Höhe des Steuersatzes von 25 %. Zu jedem Berufungspunkt erfolgte ein detailliertes Vorbringen. Nach…
…nbsp; (…) 2.3.2 (…) Waisenrente: Nachfolgend dargestellt sind die Kennzahlen der einzelnen Jahre für die erhaltene (…) und Waisenrente nach dem Versterben von Dr. ***15***. (…) Waisenrente ***11***: [Grafik] SEQ Abbildung \* ARABIC Abbildung 16 - KZ Waisenrente Personen, für die die Offenlegung gern …
…lit. b FinStrG ist im Beschwerdefall jedenfalls erfüllt: Frau Bf1 hat unter Verletzung der ihr obliegenden abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht nach § 119 BAO durch das Nichterklären von Einkünften eine Verkürzung an Einkommensteuer bewirkt. Zu prüfen ist weiters, ob auch die subjektive Tatseite, der Vorsatz, gegeben…
…und Aufnahme einer schriftstellerischen Tätigkeit (Kriminalroman),ab diesem Zeitpunkt keine geregelte Erwerbstätigkeit mehr, 2001 Scheidung von erster Frau, Tochter ***11*** bleibt bei ihrer Mutter, 2005 Verehelichung mit zweiter Frau und Wegzug von Wien nach ***37*** (***42*** Grenze), Februar 2006 Ableben Schriftliche Zusammenfassung der Antworten Dr…
…Selbstanzeige ( § 29 FinStrG), mit welcher sie Zuwendungen der StiftungFL, Vaduz, Liechtenstein, offenlegte. Im Rahmen dieser Selbstanzeige wurde die Intransparenz dieser Stiftung anhand plausibler Gr ü nde dargelegt und die zu diesem Zeitpunkt der Beschwerdef ü hrerin zug ä nglichen Beweismittel vorgelegt. Weiters wurde die Verj…
…Diese Vorgangsweise entspricht der Regelung im Reglement Rubrik2 1989, welches noch zu Lebzeiten des Stifters vom Stiftungsrat errichtet wurde. In Punkt IV. wird festgehalten, dass das Reglement Rubrik2 1989 vom Stiftungsrat Rubrik2 Zustimmung der im Zeitpunkt der Ä nderung „ beg ü nstigten Person" ge ä…
…eines Pflichtteilsanspruchs verwies die belangte Behörde auf die EUErbVO, wonach allgemein die Gerichte des Mitgliedsstaates am gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes zuständig seien. Unabhängig davon könne nach österreichischem Recht nur der Pflichtteil eingeklagt werden. Im gegenständlichen Fall wäre daher weder das österreichische…
…siehe oben). Bei der Beurteilung der Transparenz der M-Stiftung sei auf die Stiftung selbst und ihr Verhältnis zum Begünstigten abzustellen. Zu keinem Zeitpunkt sei eine Einflussnahmemöglichkeit des Bf. auf die M-Stiftung gegeben gewesen. Das sei unabhängig von einer Transparenz der L-Anstalt. Das…
…umfangreiche Änderungsrechte an der Stiftungsurkunde und Stiftungszusatzurkunde bzw. bezüglich eines Widerrufs zugekommen. Diese Rechte seien ausschließlich den Stiftern vorbehaltene Rechte (OGH 25.05.2007, 6 Ob 18/07a). Die Gestaltungsrechte des Stifters seien unübertragbar (OGH 11.09.2003, 6 Ob 106/03m). Der Stifter könne…
…Der "wirtschaftliche" Stifter KR PL habe sich seiner Optionen zur faktischen Einflussnahme auf die FL-Familienstiftung nicht begeben, diese Optionen seien nach seinem Tod auf die Zweitbegünstigten übergegangen. Die BF habe darüber hinaus die ihr obliegenden Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten massiv verletzt. Zur eidesstattlichen Erklärung des…
…1,5 % ergibt € 5.415,00. Dieser Wertansatz bezieht sich für heute (2017). Der Wert zum Zeitpunkt der vorgelegten Abrechnung im Jahr 2010 wird mit € 300.000,- abzgl. 20 % G+B- Anteil iHv € 240.000,- berechnet. Davon 1,5 % ergibt eine jährliche…
…dass es deutlich wahrscheinlicher ist, dass sich ein Kunde mit überwiegendem Aufenthalt in Österreich (wofür die Registrierungsadresse ein geeignetes Indiz darstellt - siehe oben) auch im Zeitpunkt der Teilnahme an einem konkreten Spiel in Österreich aufgehalten hat. Auch wenn die Bf. den Aufenthaltsort des jeweiligen Spielteilnehmers…
…1 lit. a ZK entsteht die Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware vorschriftwidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird. Gemäß Art. 202 Abs. 2 ZK entsteht die Zollschuld in dem Zeitpunkt, in dem die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht wird. Gemäß 202 Abs. 3…
…Ermittlung der Jahresbruttospieleinnahmen erst in jenem Monat denkbar, in dem der Bonus eingelöst wurde. - Folglich ist erst bei Verwendung des Bonus eine Beurteilung vorzunehmen, ob es sich um einen von einer allfälligen weiteren Spielteilnahme unabhängigen Vermögenswert handelt oder nicht. - Nachdem zum Zeitpunkt der ursprünglichen Offenlegung…
…dass ich zu keinem Zeitpunkt für die Einkommensteuer bereits eine Offenlegung nach § 29 FinStrG vorgenommen habe, sodass der Ausschlussgrund des § 29 Abs. 3 lit d FinStrG ("one-shot"-Prinzip) jedenfalls NICHT zum Tragen kommt. Kumulierte Kennzahlen 2007 - 2009 °Die Aufteilung der Bemessungsgrundlagen für das ausländische…
…einen eruierbaren Zeitpunkt, zu dem das Schreiben in Ihr Schweizer Postfach eingelegt wurde? 2) Wann genau haben Sie das unter Pkt. 1 angeführte Schreiben zur Kenntnis genommen bzw. aus dem Postfach entnommen? Wie oft haben Sie sich in den Jahren 2010 -- 2013 in der Schweiz…
…Ermittlung der Jahresbruttospieleinnahmen erst in jenem Monat denkbar, in dem der Bonus eingelöst wurde. - Folglich ist erst bei Verwendung des Bonus eine Beurteilung vorzunehmen, ob es sich um einen von einer allfälligen weiteren Spielteilnahme unabhängigen Vermögenswert handelt oder nicht. - Nachdem zum Zeitpunkt der ursprünglichen Offenlegung…
…Ermittlung der Jahresbruttospieleinnahmen erst in jenem Monat denkbar, in dem der Bonus eingelöst wurde. - Folglich ist erst bei Verwendung des Bonus eine Beurteilung vorzunehmen, ob es sich um einen von einer allfälligen weiteren Spielteilnahme unabhängigen Vermögenswert handelt oder nicht. - Nachdem zum Zeitpunkt der ursprünglichen Offenlegung…
…Österreich zum Zeitpunkt der Meldung noch nicht zur Verfügung standen. Diese Kopien wurden aber umgehend nach Erhalt nachgemeldet. Mein Mandant konnte auch davon ausgehen, dass diese Platzhalterlösung dem Normzweck besser entspricht als eine Nichtmeldung. Die Alternative wäre nämlich eine Nichtmeldung gewesen, welche in der Praxis…
…unterschiedliche Vorgangsweisen ausgewählt werden konnten. Aus der Ausübung einer bestimmten Option für die Zukunft kann daher nicht abgeleitet werden, dass dieselbe Vorgangsweise auch für die Vergangenheit gewählt werden hätte sollen. Ad 1) Offenlegung bis 31.12.2012 als Voraussetzung für die Rückerstattung? Art 13 Abs…