Die steuerliche Begünstigung der 1/15-Absetzung für die Bau- und Baunebenkosten ergibt sich einerseits aufgrund der Bestimmungen des Wohnhaussanierungsgesetzes und andererseits durch die Anwendbarkeit der §§ 3 - 5 MRG. Die Steuerberater teilen mit, dass sie ein Gutachten erstellen werden, das den Bauherren mit Aussendung des…
…Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. 3. Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. …
… 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegen würden und soweit diese Aufwendungen gleichzeitig Herstellungsaufwand im steuerrechtlichen Sinne darstellten, über Antrag auf…
…da die Gebäude nicht dem MRG unterlägen, noch um Sanierungsmaßnahmen bei Vorliegen von Förderungszusagen nach dem Wohnhaussanierungsgesetz oder Ähnlichem noch um Sanierungsaufwendungen nach § 19 Denkmalschutzgesetz. Für Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzes seien für die Inanspruchnahme der begünstigten Abschreibung auf fünfzehn Jahre folgende Voraussetzungen erforderlich: Das…
…§ 28 Abs. 3 EStG 1988 (1/15) für Sanierungsmaßnahmen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz in Höhe von € 117.456,33 geltend. Betreffend den Entnahmewert legte der Bf. dem Finanzamt ein Schätzungsgutachten des Baumeisters A per 1.1.2008 vor. In diesem Gutachten wird…
…Gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 idF des Verfahrenszeitraumes sind Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt, über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen, soweit…
…vom 19. Jänner 2010: "Wohnbeihilfe - Geschäftszahl … Bescheid Ihr Antrag vom 29.10.2009 auf Gewährung einer Wohnbeihilfe wird gemäß §§ 20-25 und 60-61a Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 … abgewiesen. Begründung Gemäß § 2 Abs. 2 der obzitierten Verordnung gebührt keine Wohnbeihilfe, wenn das…
…2 V+V-Richtlinien vom 13.05.1991) • Vorsteuerrückerstattung durch Unternehmereigenschaft • Hohe Förderung gemäß Wohnhaussanierungsgesetz durch Land Wien (Direktdarlehen 700€/m2 mit Fixzinssatz von 1% für 20 Jahre) • Vermietungssicherheit durch gemeinsame Vermietung (Mietenpool) und günstige Miete • Inflationsschutz durch Indexierung der Mieten • Totalgewinn muss innerhalb von…
…Bau- und Planungskosten auf 15 Jahre gemäß Wohnhaussanierungsgesetz auch bei Neubau. Sofortige Abschreibung der Finanzierungs- und sonstigen Nebenkosten (großes Bauherrenmodell gem. Abschnitt 6.3. Abs. 2 V+V-Richtlinien vom 13.05.1991). Vorsteuerrückerstattung durch Unternehmereigenschaft. Hohe Förderung gemäß Wohnhaussanierungsgesetz durch Land Wien (Direktdarlehen EUR…
…Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. 3. Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. …
…Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. 2.Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. 3.Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. …
…Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. 3. Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. …
…Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. 3. Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. …
…in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. 3. Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. § 8…
…Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. 3. Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. …
…Miteigentümergemeinschaft unentgeltlich übernommen worden. Damit beginne der Gesamtüberschusszeitraum für die Bf. im Jahre 2003. Nach der unentgeltlichen Übernahme des Gebäudes sei von der Bf. eine Totalsanierung mit Fördermitteln nach dem Wohnhaussanierungsgesetz begonnen worden. Bei sämtlichen Wohnungen, außer bei der Top 5, die erst mit Auszug…
…Kreditinstitut angebotene Finanzierung für den freifinanzierten Kredit in Höhe von € 2.430.000,-- in Anspruch genommen werden soll. Zur Endfinanzierung soll weiters ein Direktdarlehen des Landes Wien gemäß WWFSG (Wiener Wohnbauförderung- und Wohnhaussanierungsgesetz) in der Höhe von € 630.000,-- in Anspruch genommen werden…
…Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. 3. Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. …
…eine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Mit dem Gesetz, mit dem die Bauordnung für Wien, das Wiener Kleingartengesetz 1996, das Wiener Garagengesetz 2008, das Wasserversorgungsgesetz und das Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz - WWFSG 1989 geändert werden (Bauordnungsnovelle 2018), LGBl. für Wien Wien Nr. 69/2018, ausgegeben am 21…
…5 des Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. …