…Hauptmietzinse unterliegen, vor. 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. Da Dachgeschoßausbauten nach den Bestimmungen des MRG nicht unter die Bestimmungen der §§ 3 bis 5 des MRG fielen, sei…
Eine Zahlung auf ein Verrechnungskonto mit Verfügungsmacht des Zahlers begründe weder dem Grunde noch dem Zeitpunkt nach einen Abfluss; dies gelte allgemein bei Zahlungen, die zu einer Gutschrift beim Empfänger zugunsten des Zahlers führten. Es liege nur ein Buchungsvorgang vor, der zu keiner Verausgabung führe…
…Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. 3. Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. …
Errechne man aber, ausgehend von den ermittelten Einkünften aus der Vermietungs- und Verpachtungstätigkeit die daraus resultierenden zahlungswirksamen Überschüsse bzw. Mittelabflüsse, so zeige sich, dass sich allein aus der Anschaffung bzw. Sanierung des Objektes und aus den laufenden (negativen) Cash Flows ohne Tilgungskomponente des Förderungsdarlehens im…
…EStG 1988 mangels endgültiger Förderungszusage nicht anerkannt. Gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG könnten Herstellungsaufwendungen gleichmäßig auf 15 Jahre verteilt abgesetzt werden, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz vorliege. Es müsse keine tatsächliche Förderung erfolgen. Ausreichend sei, dass eine Förderungszusage vorliege…
eine von den vorangeführten Erkenntnissen des VwGH abweichende Beurteilung zu treffen, weshalb die Berufung auch in diesem Punkt als unbegründet abzuweisen war. ad 3.) Einkommensteuerverfahren 1997 und Gewinntangenten 1992 bis 1996: Der Bw. erzielt auch Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer, u.a. aufgrund einer Beteiligung…
…welchen dieses Objekt unterliege, seien wesentlich weit reichender als die Richtwert-Beschränkungen, da gemäß B- Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz, den dazu ergangenen Verordnungen und Förderrichtlinien für ein dahingehend gefördertes Sanierungsobjekt eine zusätzliche Mietzinsklausel gelte, die Mieten maximal in Höhe der nicht geförderten Gesamtkosten für den Zeitraum…
…ergebe. Gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 seien Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliege, über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen, soweit diese Aufwendungen…
Die steuerliche Begünstigung der 1/15-Absetzung für die Bau- und Baunebenkosten ergibt sich einerseits aufgrund der Bestimmungen des Wohnhaussanierungsgesetzes und andererseits durch die Anwendbarkeit der §§ 3 - 5 MRG. Die Steuerberater teilen mit, dass sie ein Gutachten erstellen werden, das den Bauherren mit Aussendung des…
…durch ein Veräußerungsverbot gesicherte nicht rückzahlbare Wohnbauförderungsdarlehen gemäß § 15 des Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz, welches seinerzeit dem Verkäufer mit ATS 450.160,- zugezählt wurde und tritt in alle Bestimmungen der seinerzeitigen Schuldscheine und Pfandurkunden ein und verpflichtet sich diesbezüglich den Verkäufer klag- und schadlos zu…
…ein Hypothekardarlehen zwecks Finanzierung von Sockelsanierungsarbeiten, die vom Wr. Bodenbereitstellungs- und Stadterneuerungsfonds gemäß § 21 Wohnhaussanierungsgesetz (WSG) durch Gewährung eines zwölfprozentigen Annuitätenzuschuss zu diesem Darlehen gefördert wurden, auf; an in Zusammenhang mit diesem Hypothekardarlehen stehenden Zahlungsvorgängen hatte der Bw. Darlehensrückzahlungen in Höhe von S 1.773…
…eine Förderung nach Wohnhaussanierungsgesetz, Startwohnungsgesetz oder Landesgesetzen über Wohnhaussanierung vorliegt; für die eine Förderung des Bundes gemäß dem 3. Abschnitt des UFG ausbezahlt wird oder plausibilisiert wird, dass die inhaltlichen Voraussetzungen für die Zuerkennung einer Förderung vorliegen. wenn eine Zusage für eine Förderung nach Wohnhaussanierungsgesetz…
…Herstellungsaufwendungen nach § 28 Abs. 3 Z 1 EStG 1988 nicht zulässig. 21.4.6.2 Sanierungsmaßnahmen nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz und den entsprechenden Landesgesetzen über Wohnhaussanierung Rz 6481: Sanierungsmaßnahmen nach den genannten Gesetzen können über Antrag auf fünfzehn Jahre verteilt abgeschrieben werden. Voraussetzung dafür…
…absetzbar. Rz 528: Begünstigt sind Sanierungsmaßnahmen ab dem 1. Jänner 1989 sowie Darlehensrückzahlungen ab dem 1. Jänner 1989 auch für vorher erfolgte Sanierungsmaßnahmen. Als Nachweis für das Vorliegen eines Sanierungsaufwandes ist die Gewährung von Förderungen (zB nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, BGBl. Nr. 483/1984 idgF) ausreichend.
…Mietrechtsgesetzes in Gebäuden, die den Bestimmungen des Mietrechtsgesetzes über die Verwendung der Hauptmietzinse unterliegen. 2. Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt. 3. Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzgesetzes. …
… 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegen würden und soweit diese Aufwendungen gleichzeitig Herstellungsaufwand im steuerrechtlichen Sinne darstellten, über Antrag auf…
…da die Gebäude nicht dem MRG unterlägen, noch um Sanierungsmaßnahmen bei Vorliegen von Förderungszusagen nach dem Wohnhaussanierungsgesetz oder Ähnlichem noch um Sanierungsaufwendungen nach § 19 Denkmalschutzgesetz. Für Aufwendungen auf Grund des Denkmalschutzes seien für die Inanspruchnahme der begünstigten Abschreibung auf fünfzehn Jahre folgende Voraussetzungen erforderlich: Das…
…§ 28 Abs. 3 EStG 1988 (1/15) für Sanierungsmaßnahmen nach dem Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz in Höhe von € 117.456,33 geltend. Betreffend den Entnahmewert legte der Bf. dem Finanzamt ein Schätzungsgutachten des Baumeisters A per 1.1.2008 vor. In diesem Gutachten wird…
…Gemäß § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 idF des Verfahrenszeitraumes sind Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen, wenn die Zusage für eine Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz, dem Startwohnungsgesetz oder den landesgesetzlichen Vorschriften über die Förderung der Wohnhaussanierung vorliegt, über Antrag gleichmäßig auf fünfzehn Jahre verteilt abzusetzen, soweit…
…vom 19. Jänner 2010: "Wohnbeihilfe - Geschäftszahl … Bescheid Ihr Antrag vom 29.10.2009 auf Gewährung einer Wohnbeihilfe wird gemäß §§ 20-25 und 60-61a Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz 1989 … abgewiesen. Begründung Gemäß § 2 Abs. 2 der obzitierten Verordnung gebührt keine Wohnbeihilfe, wenn das…