IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X, y, vertreten durch Walter Jagersberger, Johannesgasse 5, 2700 Wiener Neustadt bzw. Dr. Christian Prodinger, Liechtensteinstraße 20/12, 1090 Wien gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 6. Februar…
…auf diese Weise ausgestattete Wohnungen grundsätzlich nicht zur Vermietung angeboten würden. Die Sachverhaltsgrundlage für eine rechtliche Einstufung des Wohngebäudes als Teil des außerbetrieblichen Vermögens bedarf einer die konkreten Umstände des Einzelfalles würdigenden Begründung im Tatsachenbereich, die im angefochtenen Bescheid in der zu fordernden Weise nicht…
…denen zB Gebäude oder Betriebsmittel sowohl landwirtschaftlich als auch anderen Verwendungszwecken dienen. Voraussetzung für die Zuordnung eines Grundstücks zum landwirtschaftlichen Vermögen ist, dass dieses "dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient". Wohngebäudeteile gehören nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur dann zum landwirtschaftlichen Vermögen, wenn sie dem Betriebsinhaber…
…Begünstigten nicht deshalb erfolgt Einnahmen zu erzielen, sondern um ihm einen Vorteil im Sinne des Stiftungsrechtes zuzuwenden. Zur Differenzierung ist ein Vergleich zwischen den Umständen vorzunehmen, unter denen das Wohngebäude tatsächlich überlassen wird, und den Umständen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird…
…entschieden hat, steht die Abgabenbehörde im Einklang mit Rechtsprechung und Lehre, wenn sie die Nutzungsüberlassung an Hand eines Vergleichs zwischen den Umständen, unter denen das Wohngebäude im Beschwerdefall dem Mieter überlassen wurde, und den Umständen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird, beurteilt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Februar 2026 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 11. Februar 2026 betreffend Einheitswertbescheid zum 01.01.2022 (Artfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1…
…wobei nicht nur auf die Angemessenheit des Mietzinses abgestellt werden darf (vgl. nochmals VwGH 10.02.2016, 2013/15/0284). Für die Körperschaftsteuer gilt bei diesen Wohngebäuden, dass - da dem Betriebsvermögen der Körperschaft zugehörig - ein unangemessen niedriger Mietzins bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einer verdeckten…
Straße2 PLZ2Ort2 www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Name in der Beschwerdesache Titel Vorname1 Vorname2 Nachname, Straße, PLZ Ort, vertreten durch steuerl.Verrtr. GmbH, Straße1, PLZ1 Ort1, gegen die Bescheide des FA XX vom 27.04.2005…
Zum zweiten der oben genannten Kriterien einer missbräuchlichen Gestaltung, dem zufolge mit den fraglichen Umsätzen im Wesentlichen ein Steuervorteil bezweckt werden muss, führt der EuGH im Urteil vom 21. Februar 2006, C-255/02, Halifax, in Rn 81 aus, dass es Sache des nationalen Gerichts…
…2 Z 1 lit. a EStG 1988 die Befreiung des Gebäudes inklusive des gesamte GuB, auf welchem sich das Wohngebäude befindet, impliziert oder aber nur für einen bestimmten Flächenteil des Grundstücks. Das Finanzamt bringt vor, dass die Befreiung in Bezug auf den GuB einer Begrenzung…
Das Vorbringen des Amtsvertreters, wonach die genannte GrundanteilV gegenständlich nicht anwendbar sei, ist insofern zutreffend, als dass dieser eine allgemein verbindliche Wirkung ("erga omnes Wirkung") für das Streitjahr mangels Rechtsbestand nicht zukommen kann (vgl. § 4 der V). Wohl aber taugt eine hilfsweise Heranziehung der Verordnung…
…Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2015 ist erstmalig auf Ausgaben für Instandsetzungen und Instandhaltungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2016 abgeflossen sind. Für davor erfolgte Ausgaben für Instandsetzungen bei Wohngebäuden, die bisher nach Maßgabe des § 28 Abs. 2 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I…
…der Beschwerdeführerin geltend gemachten Vorsteuern (strittiger Betrag: 218.786 Euro), ob die Überlassung des Wohngebäudeteiles an ***X*** als eine verdeckte Ausschüttung "an der Wurzel" ("zweiter Fall" im Sinne des Erkenntnisses des VwGH vom 07.12.2020, Ra 2020/15/0004) einzustufen ist. Unstrittig ist in…
…Gründen: Dem Erkenntnis des VwGH vom 10.02.2016, 2013/15/0284 , ist zu entnehmen, dass die Überlassung von Wohngebäuden durch eine Körperschaft an ihre Gesellschafter (bzw. an Personen, die den Gesellschaftern nahe stehen) eine verdeckte Ausschüttung darstellen und gegebenenfalls zum Ausschluss des Vorsteuerabzuges nach…
…Bodenbelag). Ebenso fehlten noch sämtliche Innentüren und es gab noch keine Sanitäranlagen. Das gesamte Wohngebäude wurde daher in der Berufungsvorentscheidung zu Recht "als im Zustand der Bebauung" eingestuft. Das Wirtschaftsgebäude befindet sich teilweise noch im Originalzustand (Stein- und Holzbauweise). Das gesamte Dach bzw. der Dachstuhl…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Dr. Andrea Ornig und die weiteren Senatsmitglieder Dr. Michael Rauscher, Mag. Petra Kühberger und Dr. Bernhard Koller im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die als Beschwerde zu erledigende Berufung der Beschwerdeführerin, vertreten durch Dr…
Es lag kein Spezialleasing vor. Das Gebäude war als Wohngebäude nicht im Hinblick auf eine spezielle Nutzung errichtet worden. Die Wohneinheiten waren als auf dem Wohnungsmarkt üblich zu vermarktende / zu vermietende Einheiten zu beurteilen. Die Leasingvertragsdauer von 15 Jahren lag weit unter der als betriebsgewöhnliche…
Das Gericht kam zum Ergebnis, dass ein Vergleich zwischen den Umständen, unter denen das Wohngebäude im gegenständlichen Fall den Gesellschaftern überlassen wurde, und den Umständen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit für gewöhnlich ausgeübt wird (vgl. VwGH 7.7.2011, 2007/15/0255) ergab, dass…
…einer Marktanpassung von 12,5% ein Verkehrswert von Euro 2.710.000,00 zu entnehmen. Der Marktanpassung lag die Beurteilung zugrunde „Wohngebäude in höchster Bauqualität mit extrem günstigem und sehr großem Grundstück mit nur 11% Bebauung; ist am Markt verwertbar.“ Dem Gutachten waren u.a…
…Bf., den im Rechtsmittelverfahren beigebrachten Schriftsätzen und Unterlagen der Parteien und den Vorbringen der Parteien in der durchgeführten mündlichen Verhandlung. Mit Kaufvertrag vom 4.8.2005 erwarb die Bf. das Grundstück samt sanierungsbedürftigem Wohngebäude in ***3***, mit Eigenmitteln um Euro 665.000,00. Ab 24…