IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache X, y, vertreten durch Walter Jagersberger, Johannesgasse 5, 2700 Wiener Neustadt bzw. Dr. Christian Prodinger, Liechtensteinstraße 20/12, 1090 Wien gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 6. Februar…
…auf diese Weise ausgestattete Wohnungen grundsätzlich nicht zur Vermietung angeboten würden. Die Sachverhaltsgrundlage für eine rechtliche Einstufung des Wohngebäudes als Teil des außerbetrieblichen Vermögens bedarf einer die konkreten Umstände des Einzelfalles würdigenden Begründung im Tatsachenbereich, die im angefochtenen Bescheid in der zu fordernden Weise nicht…
…denen zB Gebäude oder Betriebsmittel sowohl landwirtschaftlich als auch anderen Verwendungszwecken dienen. Voraussetzung für die Zuordnung eines Grundstücks zum landwirtschaftlichen Vermögen ist, dass dieses "dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient". Wohngebäudeteile gehören nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur dann zum landwirtschaftlichen Vermögen, wenn sie dem Betriebsinhaber…
…Begünstigten nicht deshalb erfolgt Einnahmen zu erzielen, sondern um ihm einen Vorteil im Sinne des Stiftungsrechtes zuzuwenden. Zur Differenzierung ist ein Vergleich zwischen den Umständen vorzunehmen, unter denen das Wohngebäude tatsächlich überlassen wird, und den Umständen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird…
…entschieden hat, steht die Abgabenbehörde im Einklang mit Rechtsprechung und Lehre, wenn sie die Nutzungsüberlassung an Hand eines Vergleichs zwischen den Umständen, unter denen das Wohngebäude im Beschwerdefall dem Mieter überlassen wurde, und den Umständen, unter denen die entsprechende wirtschaftliche Tätigkeit gewöhnlich ausgeübt wird, beurteilt…
…Grundstücke aufgespaltet werden. Stellt man die gesamte Gegenleistung von € 86.060,00 dem dreifachen Einheitswert der übergebenen Liegenschaft von insgesamt € 80.666,82 (€15.697,32 dreifacher Einheitswert des landwirtschaftlichen Betriebes und € 64.969,50 dreifacher Einheitswert des Wohngebäudes) gegenüber, so verbleibt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Februar 2026 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 11. Februar 2026 betreffend Einheitswertbescheid zum 01.01.2022 (Artfortschreibung gemäß § 21 Abs. 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen die Bescheide des Finanzamtes Perg betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für die Jahre 1993 bis 1998 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
…wobei nicht nur auf die Angemessenheit des Mietzinses abgestellt werden darf (vgl. nochmals VwGH 10.02.2016, 2013/15/0284). Für die Körperschaftsteuer gilt bei diesen Wohngebäuden, dass - da dem Betriebsvermögen der Körperschaft zugehörig - ein unangemessen niedriger Mietzins bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen einer verdeckten…
…51 € anerkannt. Die Bw stellte daraufhin den Antrag, dass die gegen den Umsatzsteuerfestsetzungsbescheid Juli bis September 2008 gerichtete Berufung auch gegen den Jahresbescheid gelte. Über die Berufung wurde erwogen: Die Bw errichtete im Jahr 2008 ein Wohngebäude. Das Kellergeschoss mit einer Ferienwohnung dient Vermietungszwecken…
…Grundstücke aufgespaltet werden. Stellt man die gesamte Gegenleistung von € 86.060,00 dem dreifachen Einheitswert der übergebenen Liegenschaft von insgesamt € 80.666,82 (€15.697,32 dreifacher Einheitswert des landwirtschaftlichen Betriebes und € 64.969,50 dreifacher Einheitswert des Wohngebäudes) gegenüber, so verbleibt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat am 4. August 2004 über die Berufung der Bw., vertreten durch Lederer & Weber Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft OEG, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 9., 18. und 19. Bezirk und Klosterneuburg, vertreten durch ORev. Christian Krutcky, betreffend Einkommensteuer für das…
…Die aus Dr.R.S. und dessen (Halb-)Bruder G.G. bestehende Grundstücksgemeinschaft (Bw.) hat im Jahr 1998 ein Wohngebäude errichtet, welches dem einen Miteigentümer (Dr.R.S.) zur Gänze für Wohnzwecke vermietet worden ist. Vorerst wurde von der Bw. für das Jahr 1998 beantragt…
Straße2 PLZ2Ort2 www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Name in der Beschwerdesache Titel Vorname1 Vorname2 Nachname, Straße, PLZ Ort, vertreten durch steuerl.Verrtr. GmbH, Straße1, PLZ1 Ort1, gegen die Bescheide des FA XX vom 27.04.2005…
Zum zweiten der oben genannten Kriterien einer missbräuchlichen Gestaltung, dem zufolge mit den fraglichen Umsätzen im Wesentlichen ein Steuervorteil bezweckt werden muss, führt der EuGH im Urteil vom 21. Februar 2006, C-255/02, Halifax, in Rn 81 aus, dass es Sache des nationalen Gerichts…
…finanziert. Dass die Bw. im Streitjahr kein Pflegegeld bezogen hat, steht außer Streit. Obwohl die steuerliche Vertreterin weiß, dass die Kosten für Beherbergung und Verpflegung in einem Wohngebäude, das vornehmlich dem Wohnen dient, Folgekosten eines zwischen der Heimverwaltung und der Bw. abgeschlossenen Vertragsverhältnisses waren, wurden…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., 1xxx Wien, P-Straße, vertreten durch Dr. Priklopil Steuerberatung GesmbH, 7132 Frauenkirchen, Amtshausgasse 1a, vom 14. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 22. Oktober 2010 betreffend Einkommensteuer 2009 nach der…
…2 Z 1 lit. a EStG 1988 die Befreiung des Gebäudes inklusive des gesamte GuB, auf welchem sich das Wohngebäude befindet, impliziert oder aber nur für einen bestimmten Flächenteil des Grundstücks. Das Finanzamt bringt vor, dass die Befreiung in Bezug auf den GuB einer Begrenzung…
Das Vorbringen des Amtsvertreters, wonach die genannte GrundanteilV gegenständlich nicht anwendbar sei, ist insofern zutreffend, als dass dieser eine allgemein verbindliche Wirkung ("erga omnes Wirkung") für das Streitjahr mangels Rechtsbestand nicht zukommen kann (vgl. § 4 der V). Wohl aber taugt eine hilfsweise Heranziehung der Verordnung…
…Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2015 ist erstmalig auf Ausgaben für Instandsetzungen und Instandhaltungen anzuwenden, die im Kalenderjahr 2016 abgeflossen sind. Für davor erfolgte Ausgaben für Instandsetzungen bei Wohngebäuden, die bisher nach Maßgabe des § 28 Abs. 2 in der Fassung vor dem Bundesgesetz BGBl. I…