…Wirksamkeit des Titels vorgehen muss." • OGH 18.6.1997, 3 Ob 2397/O6p, SZ 70/117 = RlS-Justiz RS 0004611: „ Auf Grund eines noch nicht zugestellten Wechselzahlungsauftrages darf die Exekution zur Sicherstellung nicht bewilligt werden.“ Das treffe auch hier den Punkt. Solcherart hätte der…
…11.800,00 | Kapitalertragsteuer | 2011 | 10.300,00 | Körperschaftsteuer | 2009 | 2.222,84 | Körperschaftsteuer | 2010 | 2.739,21 | Summe | | 144.081,68 Begründend führte das Finanzamt unter Darstellung der jeweiligen betraglichen Auswirkungen aus…
…sollte, für die bereits zuvor Urkunde in einer für das Entstehen der Gebührenpflicht maßgeblichen Weise errichtet worden sind. Nach dem Inhalt des für die Wirksamkeit der Sicherungszession erforderlichen Verständigungsschreibens erfolgte die Abtretung nicht auch zur Besicherung „künftiger“ Kredite oder für Forderungen gegen Einzelrechtsnachfolger der Kreditnehmerin…
…keine rechtsverbindliche Handlung der Kommission vorliegt, womit auch die Pro-Argumente von Achleitner/Bartosch/Bieber an Wirksamkeit verlieren. Eine Berufung auf Art. 58 Abs. 1 AGVO 2014 muss mangels Erfüllung aller Voraussetzungen außer Art 9 ins Leere gehen, wobei beide Höchstgerichte der seitens des EuGH…
…ein Gesetz mit rückwirkender Kraft auszustatten, doch muss diese Rückwirkung - wie der Verfassungsgerichtshof immer wieder betont hat - mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, also sachlich zu rechtfertigen sein (vgl etwa VfSlg 8195/1977). Gerade im Bereich des Steuerrechts können rückwirkende gesetzliche Vorschriften mit dem Gleichheitsgrundsatz in Konflikt…
…Bundesfinanzgerichts iSd § 63 Abs. 1 VwGG betreffend diesen Zeitraum (Februar bis Dezember 2011) noch besteht eine solche des Verwaltungsgerichtshofs. Keine Bindung besteht überdies, wenn nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs eine abweichende Entscheidung des EuGH ergeht (vgl. VwGH 7.10.2013, 2013/17/0274). Es ist…
…der Bindungswirkung von (aufhebenden) VwGH-Entscheidungen, geht nicht auf EuG-Entscheidungen ein und befasst sich nicht mit der Auslegung von nationalen Gesetzesbedingungen. Das EAVG enthält keine zeitliche Begrenzung und die Bedingung des § 4 Abs. 7 EAVG bezieht sich ausdrücklich nur auf den Beginn seiner Wirksamkeit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache des Beschwerdeführers , unvertreten, wegen Zurückweisung des am 12.05.2014 gegen die Strafverfügung vom 01.04.2014 zur Zahl MA 67-PA-607119/4/2 erhobenen Einspruchs zu Recht erkannt: I…
…| 1.1.1998 | Bf. | 18.1.2013 | Wertfortschreibung "Grund + Gebäude" | 1.1.2011 | Bf. V. Rechtslage und Erwägungen 1. Verfahrensrechtliche Beurteilung - entschiedene Sache/Wirksamkeit der Bescheide Gemäß § 93 Abs. 2 BAO ist jeder Bescheid ausdrücklich als solcher zu bezeichnen…
…die Schubhaft angeordnet wurde. Gleichzeitig mit der Beschwerde (im selben Telefax) wurde ein Antrag auf einstweilige Befreiung von "den Gerichtsgebühren und anderen bundesgesetzlich geregelten staatlichen Gebühren" eingebracht. Am 22.11.2017 übermittelte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl dem Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel…
…und nahm auf das fehlende Verschulden der R**** B**** O**** Bezug. Aktenkundig ist eine Vollmacht, aus welcher sich ergibt, dass S**** O**** vom 30.9.2020 von R**** B**** O**** bevollmächtigt wurde, diese in allen geschäftlichen Dingen zu vertreten. Zur Wirksamkeit dieser Bevollmächtigung ist auszuführen:…
…verschiedener Beschwerdeführer abgesprochen werden sollte (Kapitalertragsteuer-Haftung für 2012 und wiederaufgenommene Körperschaftsteuer 2012 bis 2014 der Bf und Einkommensteuer 2011 des AB). Dieses Dokument wurde als Einzelexemplar in einem Einzelkuvert an den gemeinsamen Zustellbevollmächtigten dieser beiden zugestellt. 1 Wirksamkeit der Beschwerdevorentscheidung: Jeder Bescheid ist gemäß …
…Zudem hatte das Finanzamt von der Namensänderung von Agnes L, die nach Kärnten gezogen ist, keine Kenntnis erlangt, da sie die Namensänderung gegenüber dem Finanzamt nicht bekannt gegeben hat. 12) Voraussetzung für eine Wirksamkeit der Erledigung ist neben der gesetzmäßigen Bezeichnung des Bescheidadressaten auch die…
…Kt. X6 | € -533.519,31 | Gesamtschuld | € -2.991.971,58 (Tabelle 3) Der Ihnen zugeschickte Kontoauszug vom 16.11.2006 wurde auf Grund eines technischen Fehlers erstellt und verschickt. Die Beträge stimmen aus dem Grund nicht mit dem tatsächlichen Saldo…
…mit dem der Rückkehr folgenden Tag wirksam geworden ist, somit der Beginn der Beschwerdefrist der 11. Dezember 2023 (zur Berechnung siehe oben) gewesen ist. Die Empfehlung des Arztes, sich privat an der Abgabestelle zu Hause zu schonen hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit der Zustellung…
…Wirksamkeit von Erledigungen (somit deren rechtliche Existenz) setzt grundsätzlich voraus, dass sie dem Adressaten bekannt gegeben werden. Vor Bekanntgabe entfaltet ein Bescheid keinerlei Rechtswirkungen (Ritz, BAO 6 , § 97 Rz. 1). Aufgrund der dem Bundesfinanzgericht vorgelegten Akten, der Datenbankabfrage durch das Bundesfinanzgericht und der Stellungnahme der…
…2014 vor, so dass diesbezüglich sehr wohl von einer res judicata auszugehen sei, andererseits habe der VwGH in keiner Weise ausgesprochen, dass sein Erkenntnis die Möglichkeit biete, NoVA bzw. Kfz-Steuer ab der Wirksamkeit der Gesetzesänderung neu vorzuschreiben. Die diesbezügliche Rechtsansicht des BFG, welche in…
…hingegebenen Kapitalvermögens im Zeitpunktes der Wirksamkeit des Vergleiches durch Vorlage der Vertragsurkunde wäre an dem Bf. gelegen. Dem mit hoher Wahrscheinlichkeit richtigen Wertansatz auf Grundlage des Bankschreibens vom 22.1.2007 - der im angefochtenen ESt-Bescheid 2007 auch vom FA herangezogen wurde - ist der Bf…
…Ehegattin hatte die Klär- und Kanalanlage samt Gebäude, Pumpstation und Maschinen in ihrem Betriebsvermögen und sie erbrachte als Betreiberin dieser Anlage die Abwasserentsorgungsleistungen gegenüber den Abnehmern, insbesondere gegenüber der gegenständlichen Wassergenossenschaft See- I (WG KI). Laut Auskunft des Bf. nahm aber auf Grund des Umstandes…
…getroffen worden sind, nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsverfahren enthaltenen Feststellungen unzutreffend sind. Rechtliche Würdigung: Die Anwendung des § 295 Abs. 1 BAO setzt die Wirksamkeit des Grundlagenbescheides gegenüber dem Adressaten des abgeleiteten Bescheides voraus (VwGH 6.4.1995, 93/15/0088…