IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAAr in der Beschwerdesache des Bf, gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 25. Mai 2011, betreffend die Abweisung des Antrags auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2005, zu Recht…
…lediglich auf die Festsetzung der Umsatzsteuern 2005-2008 erstreckt. Weder betreffend die ***2***-GmbH noch die ***3*** GmbH seien Anregungen zur Durchführung einer Wiederaufnahme ergangen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides enthalte keine Angabe des herangezogenen Wiederaufnahmetatbestandes. In der Begründung des angefochtenen Bescheides werde lediglich auf…
…auf die höchstgerichtliche Rechtsprechung). Die Wiederaufnahme liegt im Ermessen der Abgabenbehörde (Ritz aaO, § 303 Tz 62). Nach Lehre und Rechtsprechung ist in den Spruch des Wiederaufnahmebescheides der maßgebliche Wiederaufnahmetatbestand aufzunehmen. Zur verbreiteten Praxis, in der Begründung des Wiederaufnahmebescheides auf Ausführungen in einem Prüfungsbericht zu verweisen…
…habe, zum Ausdruck sei dies allerdings nicht gebracht worden. Der Bescheidadressat habe Anspruch auf Gewissheit, welcher Wiederaufnahmetatbestand tatsächlich herangezogen worden sei. Selbst wenn im Interpretationswege der Neuerungstatbestand als Teil des Bescheidspruches angesehen würde, fehle es den angefochtenen Bescheiden an der Begründung für die erfolgte Ermessensübung…
…die aufgrund der Feststellungen einer in der 1. Jahreshälfte 2011 stattgefundenen Außenprüfung (AP) iSd §147 Abs 1 BAO idgF erlassen wurden. Die Feststellung der AP zu den Wiederaufnahmstatbeständen bezüglich der gegenständlichen Feststellungsverfahren betreffen Optionsprämien bzw. Optionsgeschäfte, die im Sinne der Prüfungsfeststellungen nicht den Einkünften aus…
…durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahme-tatbestand herangezogen wurde (vgl wiederum VwGH 11.02.2016, 2012/13/0061). Aufgabe des Bundesfinanzgerichts bei Entscheidungen über ein Rechtsmittel gegen die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Alexander Maicovski über die als Beschwerde zu erledigende Berufung der M & Co KG RNF J-Nachfolge GmbH, Adresse1, vertreten durch THT Treuhandteam Graz Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH Nfg KG, Conrad-von-Hötzendorf-Straße 68…
Dies wusste die Bank deshalb, da die Bf. bzw. deren Geschäftsführer, welcher auch der Geschäftsführer der Darlehensnehmerin ist, vorerst bei der Bank vorgesprochen hat, um direkt für die tschechische Firma von der Bank den Kredit zu erhalten. Aus organisatorischen Gründen wollte dies die Bank ausdrücklich…
…durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde (VwGH 20.07.1999, 97/13/0131). In beiden Fällen wurden als Gründe für die Wiederaufnahme die Feststellungen der abgabenrechtlichen…
…über die abgesprochen wurde, wird durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde (vgl VwGH 30. September 2015, 2012/15/0140). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist…
…über die abgesprochen wurde, wird durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde (vgl VwGH 30. September 2015, 2012/15/0140). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist…
…das BFG zu entscheiden hat, nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt und danach dem gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand unterstellt hat (VwGH 26.01.2006, 2002/15/0076; VwGH 20.07.1999, 97/13/0131…
…die Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14. Mai 1991, 90/14/0262…
…BAO kann ein Verfahren wieder aufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind. Im Antrag wird vom Bf als Wiederaufnahmetatbestand - als weitere Voraussetzung für eine Wiederaufnahme - eine Neuerung im Tatsachenbereich angesprochen. Dazu ist zu bemerken, dass Tatsachen ausschließlich mit dem Sachverhalt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, über die Beschwerde vom 05.08.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA X vom 01.07.2013 betreffend Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2002 bis…
…Identität der Sache, über die abgesprochen wurde, wird durch den Tatsachenkomplex begrenzt, der als neu hervorgekommen von der für die Wiederaufnahme zuständigen Behörde zur Unterstellung unter den von ihr gebrauchten Wiederaufnahmetatbestand herangezogen wurde (vgl. mit weiteren Hinweisen VwGH vom 22. November 2006, 2003/15/0141…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, Adresse, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuer-beratungsgesellschaft, Kudlichstraße 41, 4020 Linz, über die Beschwerden vom 24.02.2011, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt A…
…12. Juni 1991, 90/13/0027, erschien es dem Verwaltungsgerichtshof ausreichend, dass der Wiederaufnahmetatbestand dem Betriebsprüfungsbericht entnehmbar war (siehe dazu Ritz, BAO 5 , § 307 Tz 2 und die dort zitierte VwGH-Judikatur). Wie jeder andere Bescheid bedarf auch der die Wiederaufnahme verfügende Bescheid einer Begründung…
…vorliegenden Fall unstrittig gegeben ist); lässt das Erfordernis der formellen Rechtskraft des Bescheides entfallen (welche aber im vorliegenden Fall ohnehin unstrittig vorliegt) und erfordert zusätzlich zur Erfüllung zumindest eines Wiederaufnahmetatbestands und zu dessen Entscheidungswesentlichkeit/Erheblichkeit auch eine abschließende Ermessensübung ("kann"), damit die Verfahrenswiederaufnahme verfügt werden…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. über die Eingabe des Bf., Wien, vom 22. März 2019, beschlossen: Die Eingabe wird hinsichtlich des Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens GZ. RV/7500058/2017 als unbegründet abgewiesen; soweit sie sich auf den Antrag auf Nachsicht bezieht…