…zwölf Monate vor Fälligkeit des Darlehens erfolgte, keinerlei Sicherheiten gefordert bzw. eingeräumt wurden, sowie die Bf. im Insolvenzverfahren der A GmbH keine Forderung anmeldete runden das Gesamtbild ab, wonach es der Bf. im gegenständlichen Verfahren nicht gelungen ist, die Gründe für die Wertberichtigung zu beweisen…
…anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit der Forderung. Eine pauschale Wertberichtigung für Forderungen ist nicht zulässig. Nach § 224 UGB gehören zum Umlaufvermögen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen…
…an die ***W*** ***X*** zuzurechnen und seien verdeckte Gewinnausschüttungen. Die Betriebsprüfung habe als Konsequenz die Konten Darlehen und Wertberichtigung Darlehen aufgelöst und die Darlehensbeträge als verdeckte Gewinnausschüttung der Kapitalertragsteuer unterzogen. 3. Die Bf habe Leasingraten für medizinische Geräte der ***W*** übernommen und schließlich im Sale…
…inklusive der Darlehen aus 2006 und 2008). Schriftliche Verträge konnte die Bf dazu nicht vorweisen. Die Bf finanzierte alle Zuwendungen mittels Bankkrediten. Sicherheiten wurden mit der ***W*** nicht vereinbart und die Bf nahm im Jahr der Auszahlung der Beträge jeweils eine 90%ige Wertberichtigung vor.…
…durchaus zutreffend - eine entsprechende vorzeitige Wertberichtigung anerkannt worden. b) Sämtliche aus dem Konkursakt der Auto XY GmbH stammenden Schriftstücke/Beweismittel sind somit für die Entscheidung des gegenständlichen Verfahrens ohnehin grundsätzlich irrelevant. Sie waren bereits deutlich vor dem maßgeblichen Fälligkeitszeitpunkt entstanden und vermochten an der vorstehenden…
…GmbH*** nicht der Bf. zuzurechnen sei. 2.3.5 Fremdübl. Ausgestaltung des Darlehens von ***A-BV***: Dieser Darlehensvertrag (s. Anlage 17, Beschwerde vom 22.01.2016) sehe als Fälligkeitsdatum den 8. Juli 2019 vor, was einer Laufzeit von 10 Jahren entspreche. In dem Darlehensvertrag seien…
…126,00 betreffend ***L-Ltd***) wurde der Bf. mit "Loan Agreement vom 8. Juli 2009" von ***A-BV*** (***A-BV***) ein endfälliges Darlehen iHv EUR 12.379.470,02 mit einer Fälligkeit bis 8. Juli 2019 gewährt. Das zu Grunde liegende "Loan Agreement vom 8…
…15 Darlehen O**** R*** - nicht anerkannter Zinsenaufwand | | 4.950,43 | | Nach Bp. | -102.768,48 | 227.034,08 | 921.896,42 | | | | | Zeitraum | 2013 | 2014 | | Euro | Euro | Vor…
…GmbH*** durch die Bf. war das dem Beteiligungserwerb zugrunde liegende "Loan Agreement" vom 8. Juli 2009 - wie bereits in Punkt 2.3.2 ausgeführt - als fremdübliches Darlehen anzusehen, dessen Zinsaufwendungen 2012 und 2013 zum Abzug zugelassen werden. 2.4 Nichtvorliegen von Missbrauch iSd § 22 BAO…
…Darlehensforderung gegenüber Herrn JG mit dem Restbetrag in Höhe von € 276.796,11 aufwandswirksam gebildet. Wertbeeinflussende Umstände für eine Wertberichtigung der gegenständlichen Darlehensforderung in den Jahren 2015 (vergleiche Erkenntnis BFG vom 09.02.2021, Gz RV/5100349/2017) und 2016 lagen nicht vor.  …
…bis letztmalig 31.12.2015 verlängert. Im Jahr 2015 wurde von der BF eine Einzelwertberichtigung betreffend die Darlehensforderung gegenüber Herrn JG in Höhe von € 250.000,00 aufwandswirksam gebildet. Wertbeeinflussende Umstände für eine Wertberichtigung der gegenständlichen Darlehensforderung im Jahr 2015 lagen nicht vor.  …
…dieser Tatsache und im Sinne des Grundsatzes eines vorsichtigen Kaufmanns wurde eine entsprechende Wertberichtigung im Abschluss 2021 gebildet. Zusätzlich wurde mit E-Mail vom 09.11.2023 ein Schreiben der ***C*** vom 06.11.2023 übermittelt, in dem bestätigt wird, dass "die Rückzahlung des Darlehns…
…des BFG in die Steuerkonten der Gesellschaften ergab, dass bei beiden Gesellschaften zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Darlehen und auch danach (zum Zeitpunkt der Wertberichtigungen) teils erhebliche Guthaben auf den Abgabenkonten bestanden haben.) Das Finanzamt wies die Beschwerde der Bf. mit Beschwerdevorentscheidung (BVE) vom 14…
…5.4.). Eine Rückgängigmachung solcher "verdeckter Ausschüttungen" ist nur vor Bilanzstichtag möglich. Da die lt. obigem Sachverhalt geschilderte Darlehensvereinbarung nicht einem gängigen Kontokorrentkredit wie bei Banken (Rahmen, Höhe und Fälligkeit Überziehungszinsen, Sicherheiten etc.) entspricht und auch kein im Voraus verbindlicher (fremdüblicher) Vertrag über ein Geschäftsführerentgelt…
…eine Gesamtforderung von 12.696,30 € vor, wobei der offene Saldo von 6.906,66 € nach Verjährung ausgebucht werden musste. Im Fall "***S***" wurde ein Saldo von 10.664,25 € trotz von der Bf behaupteten Fälligkeitsüberschreitung von mehr als zwei Jahren nicht…
…dieser an den Gesellschafter vor, eine Prüfung, die allein in die Zuständigkeit der liechtensteinischen Behörden fällt. Bei den 277.605,72 Euro hingegen ist von einer Schmälerung des Vermögens der GmbH auszugehen (siehe oben). Zudem ist davon auszugehen, dass das gewährte Darlehen neben dem bilanziellen…
…| | Euro | Euro | Euro | Vor Bp | -58.562,62 | 131.689,42 | 121.904,34 | Tz.1 Vorsteuerkürzung 2004-Passivierung USt-Nachforderung | | -785,20 | | Tz. 3 Wertberichtigung zu Forderungen | | | 26…
… 26.6.2003, 2002/16/0286). Es lag somit auch in diesem Fall keine Rechtsfrage von grundlegender Bedeutung vor. Tz 1.6 Ausführungen zu den beantragten Wertberichtigungen laut Mängelbehebung In der rechtzeitig eingebrachten Beschwerde vom 13.10.2020, ergänzt durch die Mängelbehebung vom 10.3…
…um einen Zusammenschluss nach Art IV UmgrStG. Der Zusammenschlussvertrag laute auszugsweise: § 2: Der Geschäftsherr behält sich stille Reserven und einen Firmenwert zum Zusammenschlussstichtag von 300.000 Euro vor und überträgt nur den Buchwert (900.125,20 Euro, davon 30.000 auf starrem Kapitalkonto, Rest variabel)…
…Einbringlichkeit der Forderungen zum Bilanzstichtag in keiner Weise erbracht. Bloß vorübergehende Zahlungsschwierigkeiten eines Schuldners würden im Übrigen nicht zu einer Wertberichtigung berechtigen. Dem diesbezüglichen Beschwerdebegehren war damit ein Erfolg zu versagen. Zulässigkeit der Revision: Im gegenständlichen Beschwerdefall lagen keine Rechtsfragen vor, denen grundsätzliche Bedeutung zukam…