…Mit der Zurückbehaltung einer Verbindlichkeit wird ein Entnahmetatbestand verwirklicht. Nachträgliche Wertänderungen in diesem Privatvermögen wie zB das Entstehen von Kursgewinnen bei Fremdwährungskrediten lassen eine Beurteilung derselben als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht zu. Dies gilt auch bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Grundes wie etwa der Beseitigung…
…steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen. (2…
…steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen. (2…
…nach dem dritten Buch des UGB unter möglichst weitgehender Beachtung der Vorschriften des § 5 EStG ermittelte Ergebnis ohne Berücksichtigung von Körperschaftssteuern zu verstehen und zwar einschließlich sämtlicher betriebsuntypischer, auch das Anlagevermögen betreffender Wertänderungen. An diesem Ergebnis ist der stille Gesellschafter mit dem in Pkt. III…
…abweichender gesetzlicher Regelungen unter Berücksichtigung des Leistungsfähigkeitsprinzips steuerlich abzugsfähig. Gemäß § 10 Abs. 3 KStG blieben bei der Ermittlung der Einkünfte Veräußerungsgewinne, Veräußerungsverluste und sonstige Wertänderungen aus internationalen Schachtelbeteiligungen außer Ansatz. Im Gegensatz zu anderen Steuervorschriften wie zB. § 24 EStG habe der Gesetzgeber in § 10 Abs…
…Dadurch kann es sowohl zu einem Kursgewinn als auch zu einem Kursverlust kommen, wodurch sich das aushaftenden Kapital ändern kann. Diese Wertänderungen des Vermögenstammes sind, unabhängig in welche Richtung sie gehen, im außerbetrieblichen Bereich aber nur im Rahmen von sonstigen Einkünften steuerlich relevant (vgl UFS…
…darum, ob überhaupt eine Teilwertminderung eingetreten ist, während sich die Frage nach der potentiellen Steuerwirksamkeit solcher Aufwendungen von vornherein nicht stellt, da sowohl bei einem Zusammenhang dieser mit den Zinserträgen als auch bei einem solchen mit Wertänderungen der Anleihepapiere § 20 Abs. 2 EStG 1988 und …
…darum, ob überhaupt eine Teilwertminderung eingetreten ist, während sich die Frage nach der potentiellen Steuerwirksamkeit solcher Aufwendungen von vornherein nicht stellt, da sowohl bei einem Zusammenhang dieser mit den Zinserträgen als auch bei einem solchen mit Wertänderungen der Anleihepapiere § 20 Abs. 2 EStG 1988 und …
…ausgeübt, dass der Wertanstieg dieses Wirtschaftsgutes nicht in den Bestandsvergleich aufgenommen wird, ist auch eine kalamitätsbedingte Wertminderung nicht im Wege einer Teilwertabschreibung erfassbar. Es erscheint dem BFG konsequent, bei dem Wirtschaftsgut stehendes Holz entweder die gesamten Wertänderungen (u.a. Vermögensschaden vs. Vermögensvorteile, z.B. dauernde…
…EStG 1988 als Tausch gegen Gesellschaftsrechte, die die Anschaffungskosten der Beschwerdeführerin_1 erhöht haben, einzuordnen. Spätere Wertänderungen der so erhöhten Anschaffungskosten der Beteiligung der Beschwerdeführerin_1 aufgrund der wirtschaftlichen Lage der ***1*** wirken sich aufgrund der internationalen Schachtelbeteiligung gemäß § 10 Abs. 2 KStG 1988 entsprechend …
…steuerfreier Einnahmen abzüglich des Gesamtbetrags der Verluste zu verstehen. Steuerfreie Einnahmen sind nur insoweit anzusetzen, als sie nicht zu einer Kürzung von Aufwendungen (Ausgaben) führen. Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nur bei der Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988 anzusetzen. Die…
…und Üblichkeit der Aufwendungen ankommt, ergeben sich dennoch Grenzen aus der Reichweite der jeweiligen Einkunftsart. Anders als die betrieblichen Einkünfte erfassen die außerbetrieblichen Einkünfte nicht die Wertänderungen an den zur Einkunftserzielung eingesetzten Wirtschaftsgütern. Dementsprechend führen auch Wertverluste an den Wirtschaftsgütern, selbst wenn sie die Quelle…
…Existenzgründung) schon vorher mit Zustimmung anderer Familienangehöriger Zuwendungen erfolgen könnten. Sämtliche Risiken und Chancen aus Wertänderungen des Vermögens gingen damit zugunsten bzw zulasten der Begünstigten. Die Beschwerdeführerin führt dagegen in ihrer Beschwerde (vormals Berufung) aus, zur Vergleichbarkeit sei das Erkenntnis des VwGH vom 23.6…
…werden müssen (siehe hierzu auch VwGH 20.02.1998, 96/15/0127). Da dies angesichts der ohnehin erfolgten Anerkennung der beantragten Wertänderungen in den Erstbescheiden zunächst unterblieben war, war der Bf1 im Betriebsprüfungs- und Beschwerdeverfahren Gelegenheit zu geben, ihre diesbezügliche Willensäußerung zu präzisieren. Im Ergebnis…
…Unfall, Existenzgründung) schon vorher mit Zustimmung anderer Familienangehöriger Zuwendungen erfolgen können. Sämtliche Risiken und Chancen aus Wertänderungen des Vermögens gingen damit zugunsten bzw zulasten der Begünstigten. Die Bf führt dagegen in ihrer Beschwerde aus, zur Vergleichbarkeit sei das Erkenntnis des VwGH vom 23.6.2009…
…2012, BGBl. I Nr. 22/2012 (EStG 1988) lautete: Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder Entnahme und sonstige Wertänderungen von Grund und Boden, der zum Anlagevermögen gehört, sind nicht zu berücksichtigen. Das EStG 1988 stellt zwar auf die Begriffe Anlagevermögen und Umlaufvermögen ab, enthält…
…an der D-GmbH nicht anerkannt. Die Beteiligung sei eine internationale Schachtelbeteiligung iSd § 10 Abs. 2 KStG 1988, dementsprechend müssten Wertänderungen gemäß § 10 Abs. 3 KStG 1988 außer Ansatz bleiben. 2. Die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin hat mit Schreiben vom 2. März 2015 Beschwerde erhoben…
…StabG 2012 noch anzuwenden. § 4 Abs. 1 letzter Satz EStG i.d.F. vor dem 1. StabG 2012 hat normiert, dass Wertänderungen beim Grund und Boden des Anlagevermögens außer Ansatz bleiben; § 5 Abs. 1 EStG i.d.F. vor dem 1. StabG hat normiert, dass …
…zur Verfügung stehenden Zeit finanzstrafrechtlich nicht zumutbar sei, die Bemessungsgrundlagen nach österreichischem Steuerrecht ordnungsgemäß zu ermitteln. Die angeführten Wertänderungen würden noch keine nach österreichischen Grundsätzen ermittelten Bemessungsgrundlagen darstellen. Um eine ordnungsgemäße Bemessungsgrundlage nach österreichischem Steuerrecht ermitteln zu können, müssten weiterführende Unterlagen aus Liechtenstein angefordert werden…
…zur Verfügung stehenden Zeit finanzstrafrechtlich nicht zumutbar sei, die Bemessungsgrundlagen nach österreichischem Steuerrecht ordnungsgemäß zu ermitteln. Die angeführten Wertänderungen würden noch keine nach österreichischen Grundsätzen ermittelten Bemessungsgrundlagen darstellen. Um eine ordnungsgemäße Bemessungsgrundlage nach österreichischem Steuerrecht ermitteln zu können, müssten weiterführende Unterlagen aus Liechtenstein angefordert werden…