…Haftungsübernahme nicht erfolgte. Die Argumentation der Außenprüfung gehe ins Leere, da der Geschäftsführer offensichtlich die rechtzeitige Verrechnung der Provision übersah. Hinsichtlich der Warenlieferungen an ***Schwester*** verwies die Bf auf eine der Außenprüfung vorliegende schriftliche Vereinbarung, nach welcher der Verrechnungssatz 66% ab 1. Jänner 2003 betrage…
Die Forderungen zum 31. Dezember 2004 betrugen knapp 44% der gegenüber allen anderen, ca. 1 900 Debitoren ausgewiesenen Aktivposten (2,298.107,63 €). Ähnliche hohe Außenstände von anderen Debitoren sind anhand der Kontostände aus 2004 nicht festzustellen. Es finden sich nur zwei Debitoren mit…
…J, die einmal mitbekommen haben will, dass eine Lieferung erfolgt ist, Feststellungen hinsichtlich der genauen Menge der Warenlieferungen getroffen werden hätten können. Die Feststellung, dass es sich bei der Firma C-GmbH um eine Scheinfirma handle, hätte insbesondere durch die glaubwürdigen Angaben der K, wonach…
…eingetreten, wenngleich eine Versteuerung der in der Jahressteuererklärung angegebenen innergemeinschaftlichen Lieferungen in Höhe des genannten Betrages von € 192.800,00 aus einem anderen Grund unterblieben war: Die Betriebsprüfung war - siehe oben - überhaupt von keine realen Warenlieferungen ausgegangen. Folgt man der Darstellung des Beschuldigten, ist…
…Bf. ergibt sich auch aus seiner Rechtfertigung, dass sämtliche Forderungen aus Warenlieferungen und Leistungen der Bank aufgrund von Kreditverträgen bereits im Jahr 2008 abgetreten worden seien, da die Begünstigung anderer Gläubiger durch Schuldtilgungen durch Abtretung von Forderungen gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz verstößt (VwGH 13.3.1997…
…einem Österreichischen Unternehmen, das die Warenlieferungen mit zwei Rechnungen vom 30.08.2010 (Umsatzsteuer 75,33 Euro) und vom 30.12.2010 (Umsatzsteuer 84,64 Euro) unter Ausweis von 20 % Umsatzsteuer fakturierte. Mit elektronischer Eingabe vom 24.03.2011 stellte die Bf. einen Antrag auf…
…Der Bf. und diese Gesellschaften waren daher zwei verschiedene Unternehmer, zwischen denen als Leistungsaustausch zu beurteilende Rechtsgeschäfte über Warenlieferungen abgeschlossen wurden. Die ungarischen Gesellschaften sind nämlich als Wirtschaftsgebilde erkennbar selbständig nach außen in Erscheinung getreten (zB als Pächter der in Rede stehenden landwirtschaftlichen Ackerflächen, als…
…13. Mai 2014 Umsatzsteuerfestsetzungsbescheide für die Monate Juni, Juli und September 2013, mit denen der Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Warenlieferungen (Dreiecksgeschäften) über insgesamt 246.775,74 € verwehrt wurde. Gegen diese Bescheide erhob die Bf (nach einer gewährten Fristverlängerung) mit Eingabe vom 09. Juli 2014 Beschwerde…
…Artikel 21 Abs. 3 UStG 1994 beim Finanzamt eingereicht hat. Es wurde darauf hingewiesen, dass ein Unternehmer bis zum Ablauf eines auf den Kalendermonat folgenden Kalendermonates, indem er innergemeinschaftliche Warenlieferungen ausführt, eine Zusammenfassende Meldung, in der Angaben nach Abs. 6 zu machen sind, beim Finanzamt…
…Sowohl die SAI (SAI) als auch die Bf seien Tochtergesellschaften der SMH (SMH). Die 2003 gegründete SAI habe 2004 den Betrieb aufgenommen und von der Bf Warenlieferungen (W) mit folgendem Wert erhalten (gerundet auf Mio): 2004 1,5 Mio Euro, 2005 3,3 Mio Euro…
…habe die Bf. von Österreich ausgehend Nahrungsergänzungsmittel an Privatpersonen sowohl in Österreich als auch in EU- und Drittstaaten (im Rahmen des Versandhandels) geliefert. Die Warenlieferungen seien weder in Österreich noch in einem anderen Staat der Ertragssteuer unterzogen worden. Das Finanzamt ging davon aus, dass eine…
…MIAS herangezogen und die ausgebuchten WEKe dabei mitberücksichtigt. Es ging davon aus, dass die von den ausländischen Unternehmern gemeldeten Warenlieferungen gleichmäßig über die Jahre auch bezahlt worden seien, da die Bf sonst keine Lieferungen mehr erhalten hätte. Die Bf habe in den geprüften Jahren einen…
…vermindert bzw um erhaltene Warenlieferungen und Maschinentransporte von Herrn ***SK*** im Jahre 2017 in Höhe von € 96.054,77erhöht wurde. Belege zu diesen Zahlen konnten nicht vorgelegt werden. Es findet sich auch keine entsprechende Verbuchung im Rechenwerk. Die angeblich erhaltenen Warenlieferungen 2017 (€ 58…
…dass es sich um die grundsätzlich steuerrechtlich zulässige und nicht unübliche Konstruktion des "Reihengeschäftes" handle. Es liege somit kein Scheingeschäft vor, da reale Warenlieferungen erfolgten. Ein Unternehmen umfasse die gesamte gewerbliche und berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Das Handelsgewerbe des ***1*** berechtige zum Handel mit Speiseöl…
…Sachverhalt sei nicht, jedenfalls nicht schlüssig dargelegt. Es lägen keine Scheingeschäfte vor, sondern zulässige Reihengeschäfte. Es seien reale Warenlieferungen erfolgt. Die Feststellung, wonach der Handel mit Speiseöl nicht im Rahmen des Unternehmens des Herrn ***3*** betrieben worden sei, sei eine rechtliche Beurteilung, wozu es aber…
…Anhand der unter Pkt. 1-11 angeführten Beweismittel stellt sich - entgegen dem Vorbringen des Abgabepflichtigen - der Sachverhalt für die Betriebsprüfung so dar, dass das Vorliegen von zusätzlichen Entgelten für getätigte Warenlieferungen (Unterfakturierung) als wahrscheinlichster Sachverhalt anzunehmen ist. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zahlen…
…Dieser resultiere aus der Abschreibung der bis dahin bilanzierten Forderungen aus Warenlieferungen sowie Darlehen an die X*** SK s.r.o.. Mit Umwandlungsplan vom 21.1.2010 sei rückwirkend zum Umwandlungsstichtag 30.6.2009 die Y***GmbH mittels verschmelzender Umwandlung in das Einzelunternehmen des Beschwerdeführers…
…um anleiheartige Wertpapiere (der ***1***) gehandelt habe, welche zum Bilanzstichtag zur Ganze wertberichtigt worden seien. Auf die gleiche Weise wurden die Forderungen aus Warenlieferungen gegenüber der ***1*** behandelt und dazu festgehalten, dass der Gesamtbetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von 1…
…krasses Missverhältnis zwischen Eigenkapital und dem für das Ziel des Aufbaus einer Vertriebsgesellschaft und Markterschließung in ***17*** notwendigen Vermögen (Summe von unbezahlten Warenlieferungen und finanziellen Zuwendungen) um mehr als dem 75-fachen und hätte ein konzernfremder Dritter diese Leistungen an die ***1*** nicht zur Verfügung…
…vortäuschen, die nie erbracht wurden. Mit der Nichtabfuhr der Umsatzsteuer am Beginn startet das Betrugs-Karussell und mit der Ausfuhr der Waren und Auszahlung der beantragten Vorsteuerguthaben wird das Betrugs-Karussell erfolgreich abgeschlossen. Tz 2) Feststellungen: a) zu den Warenlieferungen BRD- Österreich: Die Fa. ***1…