…Zeitpunkt der Lieferung und nicht auf den Zeitpunkt des Einlangens im Bestimmungsland abzustellen ist. Eine Erwerbsbesteuerung ist daher insbesondere auch dann vorzunehmen, wenn die innergemeinschaftliche Warenbewegung lediglich zum Zweck der Steuergestaltung verzögert wird ( Ruppe/Achatz, UStG 5 , Art. 1 Tz 78). Eine Lieferung liegt nach …
…Lieferungen vor, wenn Liefergeschäfte mit einem dort genannten Abnehmer durchgeführt und die Waren nachweislich von Österreich in einen anderen Mitgliedstaat, in dem der Erwerb steuerbar ist, verbracht werden. Wie der Nachweis dieser Warenbewegung ins übrige Gemeinschaftgebiet zu führen ist, regelt die Verordnung BGBl. Nr. 401…
…Parteien, kommt man unweigerlich zu dem Schluss, das von Anfang an nie beabsichtigt war, Lieferungen auszuführen, sintemalen die Beschwerdeführerhin keinerlei Angaben über die tatsächlichen Warenbewegungen machen konnte. Die vorgebrachte Behauptung, dass Frau **** Name 22*** ins Lager **** Ort **** gefahren ist, um die Waren zu kontrollieren, stellt…
Der vom Finanzamt implizit angenommene Sachverhaltsannahme bedingt letztlich die Annahme, dass unser Mandant im Zusammenwirken mit in verschiedenen EU-Staaten ansässigen Unternehmern Warenbewegungen nur vorgetäuscht hat. Ein derartiger massiver Vorwurf hätte letztlich wohl zwingend die Zusammenarbeit des Finanzamts mit den ausländischen Steuerbehörden in den jeweiligen…
…2013/15/0114, mwN). Bei einem Reihengeschäft mit einer Warenbewegung in einen anderen Mitgliedstaat kann nur die bewegte Lieferung eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sein. Der Ort der ruhenden Lieferung befindet sich entweder im Mitgliedstaat des Beginns oder im Mitgliedstaat der Ankunft der Beförderung oder Versendung…
…Bf andererseits) waren von den involvierten Parteien nicht ernsthaft gewollt und sind demnach als bloße Scheingeschäfte zu beurteilen, mit denen eine grenzüberschreitende Warenbewegung von Österreich nach Rumänien und wieder retour vorgetäuscht wurde. Tatsächlich kam der Kaufvertrag über den gegenständlichen Pkw zwischen der ***X GmbH*** als…
…der falsche Ausweis der Umsatzsteuer aufgefallen. Eine sorgfältig handelnde Unternehmerin hätte auch nicht von der Vertragsbeziehung mit einer dritten Person auf die gegenständlichen Lieferungen mit der A.AG geschlossen. Aus der Beschwerdeschrift gehe auch hervor, dass die Warenbewegung der Bf. unbekannt war, wenn ausgeführt werde: …
…Die vorgelegten Versendungsnachweise sind in sich schlüssig und es ergibt sich aus ihnen zweifelsfrei, dass die Warenbewegung für die beanstandete Lieferung von Österreich nach Deutschland tatsächlich stattgefunden hat und diese Lieferung gemäß Artikel 7 iVm Artikel 6 Abs. 1 UStG zwingend steuerbefrei zu behandeln ist…
…hat sie nicht verlangt. Angesichts dieser doch sehr außergewöhnlichen Umstände, die davon geprägt waren, dass die Bf. keinerlei Kontrolle über die tatsächlichen Warenbewegungen hatte und dass die Bf. jede direkte Kontaktaufnahme mit den von ihr - laut Zollanmeldungen - vertretenen Unternehmen unterließ, war es der Bf. zuzumuten…
…darauf hingewiesen, dass aus den vorgelegten Rechnungen, Lieferscheinen und CMR-Frachtpapieren klar hervorgehe, dass die Warenbewegungen bei den verrechneten Lieferungen in ***3*** begonnen haben. § 3 Abs. 8 UStG 1994 lautet: Wird der Gegenstand der Lieferung durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so…
…auf Mehrwertsteuerbetrug zu stoßen. Eine unwissentliche Involvierung in einen Umsatzsteuerbetrug sei bei folgenden Umständen überprüfungsbedürftig: marktunübliche Bezugspreise, Mehrfachumlauf (mehrmaliger Import und Export) von Waren, ungewöhnliche Umstände der Warenbewegung (im Lager mehrmals umgeschlagen, es gab die Verteilungsprotokolle) und sonstigen Auffälligkeiten (adäquate Vertriebsstruktur, Unternehmensstandort, erreichbare Personen usw…
…vorgelegten Rechnungen, Lieferscheinen und CMR-Frachtpapieren klar hervorgehe, dass die Warenbewegungen bei den durchgeführten Lieferungen zur Beschwerdeführerin in ***5*** begonnen haben. Am 17. Dezember 2019 erfolgten am Abgabenkonto rückwirkend die Festsetzungen der monatlichen Umsatzsteuerzahllasten für das Jahr 2018 und die Monate 01-08/2019. Die…
…in **** Ort **** an die Fa. ****Bf**** GmbH (Beschwerdeführerin, in Folge auch **** BF****) gelegt werden. Die Lieferungen erfolgten laut belangter Behörde alle ausnahmslos ohne Warenbewegung, d.h. die Ware verblieb stets in **** Ort ****. Die "Rücklieferung" erfolgte nach Ansicht der Behörde stets zwei oder drei Monate später…
…durchgeführt worden sei. Die ZM sei am 17.11.2014 eingebracht worden. Die Warenbewegung sei durch den Spediteur ASD laut CMR vom 13.3.2013 (wohl 2014) mit der Nummer 520 erfolgt. Die Rechnung des Spediteurs sei mit 10.10.2014 erstellt worden. Hier laute…
…von einem österreichischen Unternehmen (im Folgenden: Lieferer) Waren gekauft, die vom Lieferer an British Company nach Schweden versendet wurden. Die Warenbewegung endete in Schweden. British Company hat seinem Lieferer keine MwSt-Identifikationsnummer bekannt gegeben. British Company verfügt weder über eine schwedische noch über eine österreichische…
…der Verkäufer verantwortlich (siehe Verrechnung der Frachtkosten). Es liege daher entweder eine echt steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder eine (innergemeinschaftliche) Versandhandelslieferung vor, die am Ende der Warenbewegung (Deutschland) steuerbar sei. Es bestehe jedoch die Möglichkeit einer Rechnungskorrektur durch den Rechnungsaussteller. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
…durchgeführte Transporte vor, die sich auf die gegenständlichen Warenbewegungen beziehen. Weiters erfolgten darüber Meldungen im MIAS. Die Firma ***3*** meldete in den Jahren 2012 und 2013 sonstige Leistungen an die Beschwerdeführerin in Höhe von in etwa 110.000,00 €. Von der Beschwerdeführerin wurden diese…
…Beschwerdevorentscheidung wies die Abgabenbehörde die Beschwerden mit der Begründung ab, dass es sich - trotz tatsächlicher Unterbrechung zwecks tierärztlicher Untersuchung und Impfung - um eine einheitliche Warenbewegung handle. Betreffend der ebenfalls bekämpften Höhe der Bemessungsgrundlagen wurde ausgeführt, dass weder Belege noch Transportpapiere im Zuge des Beschwerdeverfahrens vorgelegt…
…Unternehmer) durchgeführt. Die Vereinfachungsregel des Dreiecksgeschäftes bewirke u.a., dass sich die Bf. als Erwerber im Bestimmungsland (wo die Warenbewegung tatsächlich ende) nicht registrieren müsse und unter ihrer österreichischen UID auftreten könne. Die Steuerschuld der Bf. (Erwerber) gehe auf die A d.o.o. (Empfänger…
…wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben. Zusammengefasst führte der VwGH aus, dass bei einem Reihengeschäft mit einer Warenbewegung in einen anderen Mitgliedstaat nur die "bewegte Lieferung" eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung sein könne. Hole der letzte Abnehmer in der Reihe den Liefergegenstand ab, sei die "bewegte Lieferung…