…selbst. 1. Streitpunkte Strittig ist, ob in 2010 die Vorteile aus der Ausübung von "Stock Options", die laufenden Bezüge und die weiteren sonstigen Bezüge von einem Arbeitgeber oder mehreren Arbeitgebern gewährt wurden und wer der oder die Arbeitgeber war oder waren. Strittig ist auch, ob…
Die in- und auslandsbezogenen Vorteile aus "Stock Options" konsumieren daher im Zeitpunkt des Zuflusses (September 2010) das Jahressechstel. Danach ist der inlandsbezogene Anteil der Steuer nach § 67 Abs 1 EStG 1988 zu unterziehen, wogegen der auslandsbezogene von der Bemessungsgrundlage auszunehmen ist. Daraus folgt, dass bei…
…Telefon betreuen, Angebote wegschicken, Termine vereinbaren, Aufträge verteilen) zuständig gewesen sei. Die Nachreichung von Unterlagen betreffend die unterschiedliche Einstufung und Bezahlung der in der Verwaltung der bf. GmbH tätigen Mitarbeiterinnen wurde zugesagt. Mit Eingabe vom 13.12.2023 übermittelte der steuerliche Vertreter der bf. GmbH…
…Gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a EStG 1988 gehören Bezüge und Vorteile aus einem bestehenden oder früheren Dienstverhältnis zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Bei diesen Einkünften ist es unmaßgeblich, ob es sich um einmalige oder laufende Einnahmen handelt, ob ein Rechtsanspruch auf…
…Einem sachkundigen Dritten sei es zweifellos möglich, die Vorgänge sowie die Empfängerin der Vorteile zuzuordnen und abzugrenzen. Mit Schreiben vom 01.12.2020 wurde von der BF ein Vorlageantrag bei der belangen Behörde eingebracht. Die belangte Behörde legte die Beschwerde am 04.02.2021 dem…
…mit Wissen und Wollen der Körperschaft. (So: Kirchmayr, in Leitner, Handbuch verdeckte Gewinnausschüttung S. 83 und Körperschaftsteuerrichtlinien Randziffer (RZ) 751). Während die ersten 3 Kriterien (Vorteilszuwendung, durch eine Körperschaft, an Anteilsinhaber) erfüllt sind, fehlt es an den Voraussetzungen zu 4. (durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und…
…Abs. 2a EStG 1988 vorlege und sich der Auffassung der Bf., dass im Beschwerdefall nicht das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht, anschließt. Am 14.05.2025 übermittelte das BFG die Stellungnahme des Finanzamtes der steuerlichen Vertretung des Hauptgesellschafters zur Kenntnisnahme. Mit Eingabe vom 20…
…3***, von-bis: 18.01.2010-30.12.2014, angestellt bei: ***18***. Tz 3) Steuerliche Auswirkungen und Systematiken Nach Ansicht der Außenprüfung wurde dieses Unternehmen zum Zwecke der Ausnutzung steuerlicher Vorteile gegründet. Aufgrund mehrerer Sachverhalte in nahezu gleich gestrickten Unternehmen ist davon auszugehen, dass nur…
…In diesem Folder wird auch darauf hingewiesen, dass die Zuwendungen der Paten (somit die Patenschaft) steuerlich nicht als Spende iRd Sonderausgaben steuerlich absetzbar sind. Folgend werden die Vorteile sowie Leistungen aus diesen Patenschaften aufgelistet und beschrieben. 1. Freier Eintritt: ,Mit der ***Gut1*** Patenschaftskarte bin ich…
…eine Gegenleistung zu erhalten. Beim Abschluss der Patenschaften steht der Wunsch der Paten die Tiere zu unterstützen und deren Versorgung langfristig abzusichern klar und deutlich im Vordergrund. Die gewährten Vorteile sind als Geschenke und Marketingmaßnahmen zu sehen, nicht jedoch als Entgelt. Wer ohne Erwartung eine…
… 182 BAO vom 7. April 2023). In Zusammenhang mit der Frage, ob bzw inwieweit zwischen den Zahlungen der Tierpaten und den von der Beschwerdeführerin gewährten Vorteilen ein innerer Zusammenhang besteht, ist zunächst auf die oa Feststellung zu verweisen, dass rund 4% der Paten mehrere Patenschaftsverträge…
Da der Marktwert der von der Beschwerdeführerin gewährten Dauereintrittsberechtigungen vom BFG nicht unmittelbar von Preisen für Jahreskarten bei anderen Zoos abgeleitet wurde, sondern aus dem Preisverhältnis zwischen dem von der Beschwerdeführerin selbst aufgerufenen Einzeleintrittspreis (je nach Streitjahr 9,00 oder 10,50 Euro pro Person…
…drei Monaten nach Ablauf des betreffenden Geschäftsjahres schriftlich bekannt zu geben (Punkt V. 2.). Das jeweilige Jahresergebnis wird im Verhältnis der geleisteten Einlagen verteilt und den Gesellschaftern gutgebucht (Punkt V. 3.). Zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft gegenüber Dritten ist ausschließlich der persönlich haftende Gesellschafter…
…vorgebracht, dass die von der belangten Behörde vertretene Ansicht, die Beschwerdeführerin sei ausschließlich zum Zwecke der Ausnutzung steuerlicher Vorteile gegründet worden, durch keine Beweise "unterlegt" sei und nicht den Tatsachen entspreche. Der Beschwerdeführer habe im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels tätig sein wollen und habe beschlossen…
… 18 Abs. 6 vortragsfähig, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn der Erwerb oder das Eingehen derartiger Beteiligungen allgemein angeboten wird und auf der Grundlage des angebotenen Gesamtkonzeptes aus derartigen Beteiligungen ohne Anwendung dieser Bestimmung Renditen erreichbar…
…seien aber nicht erstellt worden, sondern die Abschichtungserlöse seien komplett unterschiedlich berechnet worden. Aus den angeführten Gründen ging die Außenprüfung davon aus, dass bei den Beteiligungen das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund gestanden und somit die Grundvoraussetzung des § 2 Abs. 2a EStG 1988 erfüllt sei…
…dass bereits aufgrund des in § 2 Abs. 2a Teilstrich 1 Satz 2 EStG 1988 angeführten Regelbeispiels das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht, ist das kumulative Vorliegen der beiden Merkmale (allgemeines Angebot und Rendite). Weil die Rendite nach Steuern nicht mehr als das Doppelte jener…
…Zudem sei dem BF nach dessen Pensionierung die Naturalwohnung entzogen worden und seine Grundvergütung betrage seitdem 100 % der Bemessungsgrundlage. Es habe somit niemals einen geldwerten Vorteil gegeben. Letztlich wurde die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung beantragt. Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 17.11.2022 wies das FA die…
…nicht beachtet, da, außer bei B, nicht festgestellt wurde, welche Arbeitnehmer welche unrichtig versteuerten Vorteile aus dem Dienstverhältnis bezogen haben, weswegen eine Vorgangsweise gemäß § 86 Abs. 2 EStG 1988 als nicht zulässig zu beurteilen war. Das Finanzamt hat die nachzuversteuernden Beträge neben dem Hinweis auf §…
Ausgehend davon, dass C nach dem vorliegenden Sachverhalt in leitender Position im Unternehmen der Beschwerdeführerin tätig war, tritt die Vorgabe einer fix einzuhaltenden Arbeitszeit und eines vorgegebenen Arbeitsplatzes in den Hintergrund. Die umfassende Zurverfügungstellung der Arbeitsmittel durch die Beschwerdeführerin weist jedoch eindeutig auf die Eingliederung…