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BFG RV/2300024/2013Versicherungsmakler, fiktive Provisionszahlungen als Betriebsausgaben geltend machend; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.08.2014

…entsprechend gewürdigt. Er sei der Auffassung, dass besondere Gründe im Sinne des § 23 Abs. 4 FinStrG vorlägen, die die Bemessung der Geldstrafe "mit einem Zehntel des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe" [gemeint wohl: mit einem ein Zehntel des Höchstausmaßes der angedrohten Geldstrafe unterschreitenden Betrag] rechtfertigten. Es…

BFG RV/6300001/2017Verhängung einer zusätzlichen Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe gegen einen Getränkegroßhändler, welcher neben umfangreichen Abgabenhinterziehungen wegen organisiertem und europaweitem Getränkeschwarzhandel (Bestrafung durch einen Schöffensenat) noch weitere grob fahrlässige und vorsätzliche Verkürzungen an Bier- und Alkoholsteuern zu verantworten hat; Bemessung der Wertersatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis15.10.2020Teil 1/2

…deren Strafdrohung sich wie verfahrensgegenständlich nach einem Wertbetrag richtet, ein Unterschreiten eines Betrages von 10 % des Strafrahmens nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung trotz der mildernden Aspekte zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention…

BFG RV/6300022/20181. Unterbleibende Vorauszahlungen an Umsatzsteuer eines Konsulenten für Rechtssachen 2. Nicht feststellbare seelische Belastung infolge der Erwartung des Einschreitens der Finanzstrafbehörde 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.12.2019

…10 % des Strafrahmens ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung trotz der wesentlichen mildernden Aspekte zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention jedoch nicht, wenngleich die Strafe im unteren…

BFG RV/5300044/2018Gewerbsmäßige Hinterziehung von Lohnabgaben durch einen österreichischen Bauunternehmer, welcher Arbeitnehmer unter Vorlage gefälschter italienischer A1-Entsendedokumente und Verwendung einer italienischen Scheinfirma auf einer österreichischen Baustelle beschäftigt; Bindungswirkung eines Strafurteiles; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.04.2022Teil 3/3

…Betrages von 10 % des Strafrahmens ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention in keiner Weise (siehe nachstehend). Gewerbsmäßige Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…

BFG RV/5300031/2013Fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben durch Waren-Fehltarierungen des Zolldeklaranten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.03.2017Teil 2/2

… 23 Abs. 4 FinStrG zufolge, die Bemessung der Geldstrafe mit einem ein Zehntel des Höchstmaßes der Strafdrohung unterschreitenden Betrag nur beim Vorliegen besonderer Gründe, so beispielsweise wenn die strafmildernden Umstände (wesentlich) überwiegen, zulässig. Generell sind im Rahmen der eine Ermessensentscheidung darstellenden Ausmessung von Strafen nach…

BFG RV/6300015/2018Hinterziehung von Lohnabgaben durch den Geschäftsführer einer GmbH, welcher die Arbeitnehmer bosnischer Herkunft bei Betrugsfirmen einer Wiener Bande zum Schein gegen Entgelt anmelden ließ, um seiner eigenen GmbH die Lohnabgaben und Sozialversicherungsbeiträge zu ersparen; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.11.2019Teil 2/2

…10 % des Strafrahmens ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung trotz mildernder Aspekte zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention jedoch nicht, wenngleich die Strafe im unteren Bereich auszumessen…

BFG RV/6300003/20151. Abgabenhinterziehungen eines Rechtsanwaltes mittels Nichtabfuhr der vereinnahmten Umsatzsteuer im Rückfall 2. Teilweise Verfahrenseinstellung mangels Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten 3. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.05.2018Teil 2/2

… 23 Abs. 4 FinStrG nur vor Vorliegen besonderer Gründe zulässig. Diese besonderen Gründe bestehen jedoch trotz der nunmehrigen Lebenssituation des Beschuldigten zumal aufgrund generalpräventiver Erwägungen nicht. Im gegenständlichen Fall liegen einerseits in ihrer Allgemeinheit typische einfache Abgabenvermeidungshandlungen eines in beständiger Geldverlegenheit befindlichen, wirtschaftlich mit seiner…

BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 3/3

…eines Betrages von 10 % des Strafrahmens ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig. Derartige Gründe liegen nicht vor und wurden auch von den Parteien nicht vorgetragen. Bei der Strafbemessung ist nach § 23 Abs. 2 FinStrG auch darauf Bedacht zu nehmen…

BFG RV/2300021/2013Abgabenhinterziehungen einer Vereinsobfrau, unter dem Deckmantel eines gemeinnützigen Kulturvereines ein gewinnorientiertes Veranstaltungslokal betreibend; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.08.2014Teil 2/2

…ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur vor Vorliegen besonderer Gründe zulässig, solche Gründe liegen im gegenständlichen Fall nicht vor. Festzuhalten ist, dass der finanzstrafrechtliche Unwertgehalt des abgabenunredlichen Verhaltens der Beschuldigten beträchtlich ist: Immerhin wurde in der XX ein kultureller Leitbetrieb unterhalten, welcher in steuerlicher…

BFG RV/5100552/2013Aufgrund fehlender Zwangsläufigkeit gemäß § 34 EStG 1988 keine außergewöhnliche Belastung bei Besuch eines Sport-BORG mit dem Ausbildungszweig Allgemeinsport.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.09.2015

…durch das Vorliegen besonderer Gründe gerechtfertigt und damit zwangsläufig im Sinne des § 34 EStG 1988 ist: Der Homepage des Sport BORG Zi ist zu entnehmen, dass die Schülerinnen des Sport BORG nicht nur eine fundierte Allgemeinbildung sondern auch eine vielfältige sportliche Ausbildung erhalten. Besonders angeführt…

BFG RV/2300006/20121. Abgabenhinterziehungen mittels Geschäftsfallstornierungen ohne gleichzeitige Berichtigung bzw. Stornierung der Ausgangsrechnungen an ein verbundenes Unternehmen; 2. Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.08.2014Teil 2/2

…Ein Unterschreiten eines Betrages von 10 % des Strafrahmens ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur vor Vorliegen besonderer Gründe zulässig; solche sind der Aktenlage nicht zu entnehmen und wurden auch nicht behauptet. Läge ein durchschnittliches Verschulden vor, hielten sich die Erschwerungs- und Milderungsgründe die Waage…

BFG RV/7101407/2026Mietvertrag - vorzeitige Kündigung - fortgesetztes Verfahren nach VwGH 19. 3. 2026, Ra 2023/16/0059
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis07.04.2026

…Mietvertrag ohne jegliche Voraussetzungen (somit ohne Vorliegen besonderer Gründe) zu insgesamt fünf weiteren Terminen zu kündigen. Angesichts dieser umfassenden Kündigungsmöglichkeiten - selbst unter Berücksichtigung der langen Kündigungsfrist von 12 Monaten - kann dem Bundesfinanzgericht nicht entgegengetreten werden, wenn es dem Grunde nach von einer uneingeschränkten Kündigungsmöglichkeit der…

BFG RV/7100977/2016Rechtsanwaltskosten im Scheidungsverfahren sind keine außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.06.2024Teil 1/2

…auch § 29 Abs. 1 ZPO). Das Bundesfinanzgericht hätte daher die Zwangsläufigkeit der Anwaltskosten trotz Annahme einer aufgezwungenen Prozessführung nur bei Vorliegen besonderer Gründe, die das Einschreiten eines Rechtsanwaltes erforderlich machen, bejahen dürfen."" Sie werden ersucht Stellung dazu zu nehmen, inwieweit Ihre einvernehmliche Scheidung rechtlich anders…

BFG RV/7101930/2022Kosten iZm einem Scheidungsverfahren als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.01.2023

… 29 Abs. 1 ZPO). Das Bundesfinanzgericht hätte daher die Zwangsläufigkeit der Anwaltskosten - trotz Annahme einer aufgezwungenen Prozessführung - nur bei Vorliegen besonderer Gründe, die das Einschreiten eines Rechtsanwaltes erforderlich machen, bejahen dürfen. Im Rahmen der Stellungnahme vom 11.09.2022 wurde seitens des Beschwerdeführers wie folgt…

BFG RV/5100506/2022Familienheimfahrten, doppelte Haushaltsführung, Pendlerpauschale und Pendlereuro eines Ledigen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.09.2022

…8*** 2023/2024 begrenzt, nicht dadurch verifiziert werden. Insbesondere in Hinblick darauf, dass Kettenarbeitsverträge (mehrere aneinander anschließende Arbeitsverträge) außer beim Vorliegen besonderer Gründe von der österreichischen Judikatur als sittenwidrig angesehen werden, da diese die Umgehung von Arbeitnehmerschutzvorschriften ermöglichen würden (wie Kündigungsschutz, Dauer der Entgeltfortzahlung im…

BFG RV/2300010/2020§ 33 Abs. 2 lit.a FinStrG: Vermietungsgemeinschaft zwischen Ehegatten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.04.2021

…kann. Folgte man dieser Ansicht, wäre eine adäquate Bestrafung von Abgabenhinterziehungen bei Vorliegen schlechter Einkommens- und Vermögensverhältnisse beim Täter nicht möglich. Die strafuntergrenze von 10% der Höchststrafe ist nicht absolut, sondern kann bei Vorliegen besonderer Gründe unterschritten werden. Ein solches Unterschreiten kommt z.B. nach…

BFG RV/7300050/2020Höhe der verhängten Geldstrafe mit Verweis auf das Überwiegen der Milderungsgründe angefochten und Verhängung der Mindestgeldstrafe gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG beantragt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.01.2021

…Schlussplädoyer die Anwendung der außerordentlichen Strafmilderung beantragt. Bei Finanzvergehen, deren Ahndung der Finanzstrafbehörde zukommt (§ 53 Abs. 6 FinStrG), sei das Unterschreiten dieser Grenze allerdings bei Vorliegen "besonderer Gründe" zulässig (§ 23 Abs, 4 zweiter Satz FinStrG). Solcherart enthalte das FinStrG eine mit § 41 StGB vergleichbare Ausnahmebestimmung…

BFG RV/6300004/2016Grob fahrlässige Geltendmachung von Vorsteuern für die Errichtung eines privat genutzten Ferienhauses im Salzkammergut, finanzstrafrechtliche Verantwortlichkeit des Rechtsnachfolgers eines belangten Verbandes
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.12.2019Teil 2/2

…des Strafrahmens ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung trotz der mildernden Aspekte zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention jedoch keineswegs (siehe nachstehend). Fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs…

BFG RV/6300015/2016Abgabenhinterziehungen eines Bühnen- und Kostümbildners, welcher sich zwecks Steuervermeidung sein Honorar aus der Betreuung und Gestaltung von Ausstellungen und Messeständen im Wege von - unter seiner Kontrolle stehender - Kunstvereinen auszahlen hat lassen, wobei er die erzielten eigenen Erlöse und Umsätze gegenüber dem Fiskus verschwiegen und statt dessen bei den Vereinen in deren Rechenwerk zur Deckung ein fiktives Beschäftigungsverhältnis und frei erfundene Ausgaben zum Ansatz gebracht hat
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.11.2019Teil 4/4

…des Strafrahmens ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung trotz der wesentlichen mildernden Aspekte zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention jedoch keineswegs (siehe nachstehend). Abgabehinterziehungen nach § 33 Abs…

BFG RV/6300002/2016Grob fahrlässige Geltendmachung von Vorsteuern für die Errichtung eines privat genutzten Ferienhauses im Salzkammergut
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.12.2019Teil 2/2

…des Strafrahmens ist gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG nur bei Vorliegen besonderer Gründe zulässig; die in Frage kommenden Umstände rechtfertigen eine außerordentliche Milderung trotz der mildernden Aspekte zumal in Anbetracht der zu beachtenden Spezial- und Generalprävention jedoch keineswegs (siehe nachstehend). Fahrlässige Abgabenverkürzungen nach § 34 Abs…