…2018/15/0097; vgl Ritz/Koran7 § 303 BAO Rz 21). Solche Tatsachen sind zB das Unterbleiben einer Vereinbarung über die Verzinslichkeit oder über einen allfälligen Vorteilsausgleich (vgl VwGH 20.11.1996, 96/15/0015, betreffend verdeckte Gewinnausschüttung). Maßgebend ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden…
…war, die Rechtslage verkannt." Mit unserer Rechtsmeinung, dass es sich bei Besserungsvereinbarungen um aufschiebend bedingte Verbindlichkeiten handelt, irren wir daher ganz eindeutig nicht - so wie dies von der Finanzverwaltung festgehalten wird. In diesem Zusammenhang darf auch noch die Entscheidung des UFSG vom 22.11.2007…
…steigen werde". Auch hier sei mit keinem Wort davon die Rede, dass die Überleitung des "ßu" in ein "ßv" nur bei Verzinslichkeit des Fremdkapitals stattzufinden hätte. Zur für die Überleitung des "ßu" in ein "ßv" anzuwendenden Formel, -ßu = ßu + ßu x [(1-s) x…
…Im Jahr 2013 habe das ***17*** Finanzamt überprüft, ob Schenkungen oder Fremdkapital (an die ***1***) vorliegen würden. Dort seien in den Bilanzen immer noch die Verbindlichkeiten ausgewiesen. Mittlerweile sei ein Konkursverfahren eingeleitet worden, doch bis 2014 habe die Beschwerdeführerin_1 immer noch Bilanzbestätigungen erhalten. Die…
…Forderungen des Umlaufvermögens sind idR mit dem Nennwert (Anschaffungskosten) anzusetzen. Ergibt sich am Bilanzstichtag ein niedrigerer Vergleichswert, so ist eine Abschreibung vorzunehmen. Faktoren, die das Ausmaß der Wertberichtigung im Wesentlichen beeinflussen, sind die Einbringlichkeit und die Verzinslichkeit (vgl. Zib/Dellinger, Unternehmensgesetzbuch Großkommentar, 1. Aufl. 2013…
…Gesellschaft § 27 Abs. 3 und 6 EStG 1988. Entscheidend ist, ob ein Wirtschaftsgut beim konkreten Steuerpflichtigen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital erwirtschaften kann, weshalb Verbindlichkeiten nicht von § 27 Abs. 3 EStG 1988 umfasst sind. Daher fallen zB Konvertierungsgewinne von Darlehen nicht unter § 27 Abs…
…Herr ***G1*** den Geschäftsanteil des ***VNG2*** ***G2*** mit allen Rechten und Pflichten übernimmt. Herr ***G1*** hat demnach zusammen mit dem Geschäftsanteil auch die Verbindlichkeiten des Herrn ***G2*** gegenüber der Beschwerdeführerin - also auch das Verrechnungskonto - übernommen. Herr ***G1*** hat die Formulierung auch in diesem Sinne verstanden…
…25.10.1994, 94/14/0067). In wirtschaftlicher Betrachtungsweise könnte ein Darlehen dann angenommen werden, wenn sich eine Verzinslichkeit des zugezählten Betrages ergibt oder wenn losgelöst vom Fortbestand des Mietvertrages ein Recht des Darlehensnehmers auf vorzeitige Rückzahlung besteht (vgl. VwGH 23.5.2000, 2000/14…
…bildet. 15.3. Die diesem Vertrag beigehefteten Beilagen ./A bis ./D stellen einen integrierenden Bestandteil desselbigen dar. 15.4. Die Mieter haften für sämtliche Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag zur ungeteilten Hand. 15.5. Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen Nebenabreden. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages…
… 279 Abs. 1 BAO). Für die Bewertung von Forderungen sind die Anschaffungskosten bzw der niedrigere Teilwert maßgeblich, der sich nach Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit richtet (Jakom/Laudacher, § 6 Rz 86 mit Verweis auf VwGH 11.5.2005, 2002/13/0021). Behauptet der Steuerpflichtige eine…
…unbegründet abzuweisen (§ 279 Abs. 1 BAO). Für die Bewertung von Forderungen sind die Anschaffungskosten bzw der niedrigere Teilwert maßgeblich, der sich nach Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit richtet (Jakom/Laudacher, § 6 Rz 86 mit Verweis auf VwGH 11.5.2005, 2002/13/0021). Behauptet der Steuerpflichtige…
…Forderungen gehören grundsätzlich zum Umlaufvermögen und sind damit mit den Anschaffungskosten zu bewerten, das ist idR der Nennwert der Forderung (bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entspricht dies dem Fakturenbetrag). Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und der Einbringlichkeit (vgl. Doralt/Mayr, EStG14, …
…anzusetzen. Ist der Teilwert niedriger, so kann dieser angesetzt werden. Der Teilwert richtet sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit der Forderung. Eine pauschale Wertberichtigung für Forderungen ist nicht zulässig. Nach § 224 UGB gehören zum Umlaufvermögen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen…
…von Aufzeichnungen (VwGH 24.09.1996, 95/13/0018; VwGH 26.05.1998, 93/14/0233), das Unterbleiben einer Vereinbarung über die Verzinslichkeit oder über einen allfälligen Vorteilsausgleich (VwGH 20.11.1996, 96/15/0015, 0016, betreffend verdeckte Gewinnausschüttung), Mangel der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (VwGH…
…teilte die Bf. mit, dass keine erstmalige Aufnahme in die Bücher der Bf. vorliege, da diese Verbindlichkeiten bereits aus Sicht der Bf. vor dem Anteilserwerb durch die ***2*** bestanden hatten. Es liege keine Novation, sondern bei dem Neugläubiger ***2*** eine notwendige Zession gemäß § 1422 ABGB…
…9. (1) Rückstellungen können nur gebildet werden für 1. Anwartschaften auf Abfertigungen, 2. laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen, 3. sonstige ungewisse Verbindlichkeiten, wenn die Rückstellungen nicht Abfertigungen, Pensionen oder Jubiläumsgelder betreffen. 4. drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. (2) Rückstellungen im Sinne des Abs. 1…
…der niedrigere Teilwert maßgeblich, der sich nach der Fälligkeit, Verzinslichkeit und Einbringlichkeit richtet (VwGH 11.05.2005, 2002/13/0021 ). Im gegenständlichen Fall gibt es keinerlei Anhaltspunkte, dass eine Teilwertabschreibung wegen der Fälligkeit der Forderungen in weiter Zukunft oder geringer Zinsen vorzunehmen wäre. Auch für…
… 1 Abs. 1 des Sideletters standen E gegenüber XY unter anderem Forderungen aus einem Überhang von Verbindlichkeiten der XY-Gruppe in Höhe von EUR 2.700.000,-- aus einer Saldenkompensation sowie diverse Forderungen in Höhe von EUR 3.600.000,--, sohin im Gesamtbetrag von EUR…
… 1 Abs. 1 des Sideletters standen E gegenüber XY unter anderem Forderungen aus einem Überhang von Verbindlichkeiten der XY-Gruppe in Höhe von EUR 2.700.000,-- aus einer Saldenkompensation sowie diverse Forderungen in Höhe von EUR 3.600.000,--, sohin im Gesamtbetrag von EUR…
…Jänner 2010 samt bezughabender Anfragebeantwortung vom 10. März 2010 im Zusammenhang mit in den Büchern der Bf. im Jahr 2007 als Darlehen erfassten Verbindlichkeiten der Beschwerdeführerin (Bf.) gegenüber der A. B. mit dem Sitz in Vaduz in Höhe von € 22.649.000,00 und…