…werden. …" Die Gehälter und sonstigen Vergütungen im Sinne des zweiten Teilstriches (Spiegelstriches) können hier nicht relevant sein. Mit Einkünften "aus einer vermögensverwaltenden Tätigkeit" im Sinne des ersten Teilstriches ist die Verwaltung fremden Vermögens gemeint (vgl. Büsser in Hofstätter/Reichel (Ehrke-Rabel et al.), EStG…
…ist (!) - dann würde die Einordnung unter eine vermögensverwaltende Tätigkeit nach § 22 Z 2 erster Teilstrich möglich sein. Da der Beschwerdeführer jedoch nicht Geschäftsführer war, ist eine Einordnung seiner selbständigen Tätigkeit nicht unter § 22 Z 2, 1. Teilstrich EStG möglich, weil keine Verwaltung fremden Vermögens vorliegt…
…ist (!) - dann würde die Einordnung unter eine vermögensverwaltende Tätigkeit nach § 22 Z 2 erster Teilstrich möglich sein. Da der Beschwerdeführer jedoch nicht Geschäftsführer war, ist eine Einordnung seiner selbständigen Tätigkeit nicht unter § 22 Z 2, 1. Teilstrich EStG möglich, weil keine Verwaltung fremden Vermögens vorliegt…
…ist (!) - dann würde die Einordnung unter eine vermögensverwaltende Tätigkeit nach § 22 Z 2 erster Teilstrich möglich sein. Da der Beschwerdeführer jedoch nicht Geschäftsführer war, ist eine Einordnung seiner selbständigen Tätigkeit nicht unter § 22 Z 2, 1. Teilstrich EStG möglich, weil keine Verwaltung fremden Vermögens vorliegt…
…sein eigenes Vermögen. Die Verwaltung fremden Vermögens - und in diesem Zusammenhang ausdrücklich auch die Tätigkeit als Hausverwalter - führt gemäß § 22 Z 2 EStG 1988 zu sonstigen Einkünften aus selbständiger Arbeit (und nicht, wie die belangte Behörde ausführte, zu Einkünften aus Gewerbebetrieb). Die Verwaltung der eigenen…
…Tätigkeit als Rechtsanwalt (§ 22 Z 1 EStG 1988) gestanden ist, dass eine getrennte Erfassung in der Form von zwei separaten Betrieben nicht in Frage kommt. Die Verwaltung fremden Vermögens [Anmerkung: durch einen Rechtsanwalt] wird, gestützt auf ältere Rechtsprechung (VwGH 20.03.1959, 1161/58 Masseverwalter…
…diese Einkünfte aus sonstiger selbständiger Tätigkeit dar. Diese Rechtsansicht, dass die Verwaltung fremden Vermögens durch einen Rechtsanwalt im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit seiner freiberuflichen Tätigkeit zuzuordnen ist, ist auch in der Literatur zu finden (Kovacs in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), Kommentar zum EStG (8…
…Tätigkeit als Rechtsanwalt (§ 22 Z 1 EStG 1988) gestanden ist, dass eine getrennte Erfassung in der Form von zwei separaten Betrieben nicht in Frage kommt. Die Verwaltung fremden Vermögens [Anmerkung: durch einen Rechtsanwalt] wird, gestützt auf ältere Rechtsprechung (VwGH 20.03.1959, 1161/58 Masseverwalter…
…her 0664/*******' uvm. Obwohl die Angeklagten wussten, dass sie weder über eine fachliche Ausbildung noch über einschlägige Erfahrung in Bezug auf die Verwaltung fremden Vermögens oder die Durchführung von Investitionsgeschäften verfügten, suchten sie durch die mehrfache Schaltung von Inseraten des Inhalts: ,Ihr Geld kann gewinnbringend…
…somit für einen fremden Betrieb tätig (Hinweis E 27. Juni 2001, 2001/15/0057). Der Gesellschafter ist daher in seiner Funktion als Geschäftsführer der GmbH weder als ,Einzelkaufmann' tätig, noch kann es sich bei der Tätigkeit der GmbH um die Verwaltung ,eigenen Vermögens' des Geschäftsführers…
…aber auf keine vom Verwaltungsgerichtshof aufzugreifenden Bedenken, wenn die belangte Behörde die Obmanntätigkeit des Beschwerdeführers als Verwaltung fremden Vermögens angesehen und die daraus resultierenden Vergütungen unter die Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit subsumiert hat." Hinsichtlich der weiteren rechtlichen Erwägungen, insbesondere auch zum irrigen Verständnis des…
…an die Wertentwicklung dieser Vermögensart beziehen. Eine Aussage zum landwirtschaftlichen Vermögen ist daraus nicht ableitbar. Eine Anpassung der Vergleichsbetriebe ist nur im Zuge einer Hauptfeststellung möglich, nicht aber mitten im Hauptfeststellungszeitraum. Gemäß Artikel 18 B-VG darf die gesamte staatliche Verwaltung nur auf Grund der…
…Zustand befänden, das neben der laufenden Kontrolle und den Reinigungsarbeiten beim Mieterwechsel in erhöhten Maße auch Nachschaffungen und Reparaturen bedinge. Im gegenständlichen Fall würden Leistungen erbracht, welche bei der Verwaltung eigenen Liegenschaftsvermögens im Allgemeinen nicht üblich seien. Darunter falle insbesondere die Mitvermietung der Wohnungseinrichtung, einschließlich…
…Bescheid vom 10.6.2016 für den todeswegigen Liegenschaftserwerb des BF die GrESt mit 3.502,20 € festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage setzt sich zusammen aus dem gemeinen Wert des LuF Vermögens (Grundwert: 51.370 m² x 4 €/m² = 205.480 € + Gebäudewert: Stall…
…wurde mit dem Tag der Unterfertigung rechtswirksam. - Dem aktenkundigen Vermögensstatus der StiftungFL Vaduz waren angeschlossen: • ein Blatt betreffend Stiftungsdaten, mit folgendem hier wesentlich erachteten Inhalt: "(Kopfzeile) _________________________________________________________________ Stiftungsname; Mandatsnummer: ** - ***** SB: NameSB; KB: NameKundenbetreuer; L.Kundenbesuch: 09.02.2001 Gründungsdatum: 1982; Status: Aktiv --------------------------------------------------------------------------------------------- Verwaltungs-/Stiftungsräte vier Personen…
…dienen. Das Tatbestandselement der Gewerblichkeit erfordert ein Tätigwerden des Steuerpflichtigen, das nach Art und Umfang deutlich jenes Ausmaß überschreitet, das üblicherweise mit der Verwaltung eigenen Vermögens verbunden ist (VwGH 24.6.2010, 2007/15/0033). Die Vermietung von einem oder zwei Kraftfahrzeugen begründet noch keine…
…EStG 1972 erkennbaren Absicht des Gesetzgebers widersprechen, eine Tätigkeit, bei der der Betreffende sich keinem fremden Willen zu fügen hat, als nichtselbständige Arbeit zu qualifizieren." Ein paar Zeilen zuvor geht er auch auf den Werkvertrag erfüllenden Unternehmer ein, der sich bezüglich dessen Tätigkeit zur Einhaltung…
…ist weder Geschäftsführer noch wurden bei ihm zeitraumbezogene Leistungen für die AG, sondern nur echte, detaillierte, auch mit fremden Subunternehmern in gleicher Weise abgeschlossene, Werkverträge für konkrete Baustellen durch den Außenprüfer festgestellt (s auch Rz 5274 EStR). Herr Ing. ***17*** MSc ist nicht auf der…
…VN-Ko NN-Ko als Kommanditist 1.000,00 ATS als Einlage. Als Gegenstand des Unternehmens wurde „die Verwaltung eigenen Vermögens und der Beteiligung an Unternehmungen jeder Art“ angeführt. Die Gewinnbeteiligung erfolge nach dem Kapitalverhältnis. Laut Aktenvermerk vom 3.10.2001 teilte VN-Ko NN…
…1. Absatz], mVa EuGH 06.10.2011, C-421/10, Markus Stoppelkamp, Rz 26 f). Überdies würden die Handlungen zur zentralen Verwaltung, wie die Duldung der Nutzung und die Übergabe des Mietobjektes, im Inland, dort wo sich die Immobilie befinde, erbracht, was insbesondere gelte, wenn…