…von Wertpapieren seien für sich genommen keine wirtschaftlichen Tätigkeiten, die zu steuerbaren Umsätzen führten. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liege jedoch vor, wenn die finanzielle Beteiligung an einem anderen Unternehmen unbeschadet der Rechte, die als Aktionär oder Gesellschafter zustünden, mit unmittelbaren oder mittelbaren Eingriffen in die Verwaltung…
…weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Der Frage des Vorsteuerabzuges aus Eingangsumsätzen im Zusammenhang mit der Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren kommt grundsätzliche…
… das Inkasso von Handelspapieren, f) die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren, g) die Umsätze und die Vermittlung von Anteilen an Gesellschaften und anderen Vereinigungen, h) die Übernahme von Verbindlichkeiten, von Bürgschaften und anderen…
…Zusammenhang mit Wertpapieren nichts zu tun und würden daher nicht unter die Befreiung des § 6 Abs. 1 Z. 8 lit. f UStG fallen. Nicht befreit seien daher insbesondere die Depotverwaltung und somit alle Tätigkeiten die mit der Aufbewahrung und der Verwaltung von Wertpapieren in Verbindung…
…Umsätze von im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert, e) die Umsätze und die Vermittlung der Umsätze im Einlagengeschäft und Kontokorrentverkehr einschließlich Zahlungs- und Überweisungsverkehr; das Inkasso von Handelspapieren, f) die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung…
…6 Abs 1 Z 8 lit f und 13 UStG lauten: (1) Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: 8. f) die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren, 13…
…6 Abs 1 Z 8 lit f und 13 UStG lauten: (1) Von den unter § 1 Abs. 1 Z 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei: 8. f) die Umsätze im Geschäft mit Wertpapieren und die Vermittlung dieser Umsätze, ausgenommen die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren, 13…
…erzeugt wird, das der privaten Vermögensverwaltung fremd ist. Bei der Verwaltung von Wertpapierbesitz gehören die Umschichtungen von Wertpapieren, somit Kauf und Verkauf durch Einschaltung von Banken, grundsätzlich noch zur privaten Vermögensverwaltung. Bei Wertpapieren liegt es in der Natur der Sache, den Bestand zu verändern, schlechte…
…Vermögenswerte in Wertschriften angelegt, so werden die Wertschriften zum Schlusskurs des letzten Börsenhandelstages vor dem Datum des Ablaufs der Versicherungsdauer bewertet. Der Bezugsberechtigte hat das Wahlrecht zwischen einer Geldleistung und der Naturalleistung in Form von Wertpapieren. Wählt der Bezugsberechtigte eine Naturalleistung, so ist dies dem…
…wobei beim Depotkonto ZX der gesamte auf diesem Depot in Verwahrung befindliche Wertpapierbestand (110.000 Stück P-Stammaktien und 110.000 Stück X-Stammaktien) und beim Depotkonto ZZ jeweils 61.888 Stück von insgesamt jeweils 552.440 Stück P-Stammaktien und X-Stammaktien als Abgang…
…Hälfteanteil) bleiben mein Eigentum. Meinen Hälfteanteil der Depoterträge kannst Du zur Abdeckung meiner laufenden Kosten sowie für die Erhaltung von Haus und Garten oder für eine höher verzinste Veranlagung verwenden." Nach Ihrer Auffassung hätte ich also meine Wertpapiere meinem Sohn geschenkt, damit er die Erträgnisse…
…gewähren. - Besteht die Beteiligung in Form von Wertpapieren, müssen diese vom Arbeitnehmer bei einem inländischen Kreditinstitut hinterlegt werden. Anstelle der Hinterlegung bei einem inländischen Kreditinstitut können die vom Arbeitnehmer erworbenen Beteiligungen einem von Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung bestimmten Rechtsträger zur (treuhändigen) Verwaltung übertragen werden. Überträgt der…
…gewähren. - Besteht die Beteiligung in Form von Wertpapieren, müssen diese vom Arbeitnehmer bei einem inländischen Kreditinstitut hinterlegt werden. Anstelle der Hinterlegung bei einem inländischen Kreditinstitut können die vom Arbeitnehmer erworbenen Beteiligungen einem von Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung bestimmten Rechtsträger zur (treuhändigen) Verwaltung übertragen werden. Überträgt der…
…oder Herstellung von abnutzbaren körperlichen Anlagegütern oder von Wertpapieren gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 einen Freibetrag für investierte Gewinne bis zu 10 % des Gewinnes, ausgenommen Übergangsgewinne (§ 4 Abs. 10) und Veräußerungsgewinne (§ 24), höchstens jedoch 100 000 Euro gewinnmindernd geltend machen. Der Höchstbetrag von 100…
…dort auf eine allenfalls nachteilige steuerliche Auswirkung einer solchen "Einmischung in die Verwaltung der einbezahlten Versicherungsprämien (d.h. Deckungsstockkonto)" hingewiesen wurde. 8.6. Wertveränderungen/Kostentragung: Das Risiko von Wertminderungen und –steigerungen im Zusammenhang mit den Wertpapieren des Deckungsstocks trägt unbestritten der Versicherungsnehmer (=Bf). Dass Gewinne…
…Voraussetzungen für die Rückzahlung des in Verwahrung erliegenden Betrages lägen nicht vor, weil eine Rückzahlung jedenfalls ein Guthaben im Zeitpunkt der behördlichen Erledigung voraussetze. Auf dem Abgabenkonto der Antragstellerin bestehe aber kein Guthaben. In der gegen diesen Bescheid von der steuerlichen Vertreterin des Masseverwalters eingebrachten…
…von der Steuer: d) die folgenden Umsätze 5. die Umsätze - einschließlich der Vermittlung, jedoch mit Ausnahme der Verwahrung und der Verwaltung - die sich auf Aktien, Anteile an Gesellschaften und Vereinigungen, Schuldverschreibungen oder sonstige Wertpapiere beziehen, mit Ausnahme von - Warenpapieren - Rechten oder Wertpapieren im Sinne von…
…Der Kunde könne den für die Verwaltung von dem Deckungsstock zugehörigen Wertpapieren zuständigen Berater/Manager wählen. - Die Wertpapiere des Deckungsstocks, die dem Kunden zugeordnet seien, würden einzeln verwahrt und verwaltet. - Der Kunde könne die Veranlagungsstrategie nicht nur im Rahmen von bei Vertragsabschluss vordefinierten Investments (wie…
…untersuchen, wem die Wertpapiere des Deckungsstocks wirtschaftlich zuzurechnen seien. Den Argumenten der bB betreffend die wirtschaftliche Zurechnung hält der Bf entgegen: Die Wahl der Depotbank bzw. Einzelverwahrung seien nicht ausschlaggebend, weil der Ort der Verwahrung für die Zurechnung von Passiveinkünften nach hA ohne Bedeutung sei…
…Kreditwesengesetzes). Als Geldeinlagen bei Kreditinstituten gelten auch von Kreditinstituten treuhändig oder zur Verwaltung aufgenommene Gelder, für deren Verlust sie das wirtschaftliche Risiko tragen. b) Zinserträge aus sonstigen Forderungen gegenüber Kreditinstituten, denen ein Bankgeschäft zugrunde liegt. (3) Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren sind Kapitalerträge aus 1. Wertpapieren, die…