…Bücher und Schriften der ***X GmbH*** für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer bestellt. Am ***tt.mm.2020*** wurde die ***X GmbH*** infolge beendeter Liquidation im Firmenbuch gelöscht. Mit Schreiben vom 8.11.2021 nahm Herr ***A*** in Ausübung seiner Vertreterstellung die hier gegenständliche Beschwerde zurück.  …
… 40 FBG eingetragenen amtswegigen Löschung der Primärschulderin infolge Vermögenslosigkeit fest. 2. Beweiswürdigung Die getroffenen Feststellungen ergeben sich hinsichtlich der Vertreterstellung aus der Einsichtnahme ins Firmenbuch zu Firmenbuchnummer FN ******, hinsichtlich der Höhe und der Uneinbringlichkeit der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin aus der Einsichtnahme ins Firmenbuch zu…
1. die als haftungspflichtige in Frage kommende Person zum Personenkreis der §§ 80 ff BAO gehört (Vertreterstellung), 2. eine uneinbringliche Abgabenforderung gegen den Vertretenen besteht (Uneinbringlichkeit), 3. ein Verschulden des Vertreters an der Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten des Vertretenen vorliegt (Verschulden) und 4. die Pflichtverletzung für die…
…Verfahrensgang 1. Mit Vorhalt vom 12. September 2018 wurde der Beschwerdeführer (Bf) unter Verweis auf seine Vertreterstellung iSd § 9 BAO sowie die Uneinbringlichkeit der aushaftenden Abgabenschuldigkeiten dazu aufgefordert darzutun, dass er keine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten der primärschuldnerischen M GmbH zu verantworten habe. In der Vorhaltsbeantwortung…
…zulässig sei, wenn die Abgabenschuld gegenüber der Primärschuldnerin mit einem "Nacherhebungsbescheid" zwar nach dem Ausscheiden des Geschäftsführers aus seiner Funktion festgesetzt wurde, der Geschäftsführer aber seine Vertreterstellung im Sinne des § 80 BAO im Einfuhrzeitpunkt noch innegehabt hatte. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Bf. für…
…Die angebliche Legalzession gemäß § 324 Abs. 3 ASVG begründe keine Parteistellung des Beschwerdeführers im Abgabenverfahren der Verlassenschaft sowie keine Vertreterstellung für den Nachlass. Der Beschwerdeführer sei weder Vertreter noch Gesamtrechtsnachfolger der Verlassenschaft nach ***A***. Die Problematik der fehlenden Antragslegitimation sei dieselbe wie in der Rechtsprechung…
…erhoben. Dennoch wären die gegenständlich bekämpften Bescheide erlassen worden. Die Bf. wäre durch die Abgabenbehörde in folgenden Rechten verletzt worden: Recht auf Wahrung des rechtlichen Gehörs im Feststellungsverfahren Recht auf Parteistellung / Vertreterstellung im Feststellungsverfahren der Personengesellschaft Recht auf die notwendige und gesetzlich geforderte Mitwirkungspflicht gemäß §…
…worden. Dennoch sei der gegenständlich bekämpfte Bescheid erlassen worden. Die Bf. wäre durch die Abgabenbehörde in folgenden Rechten verletzt worden: Recht auf Wahrung des rechtlichen Gehörs im Feststellungsverfahren Recht auf Parteistellung / Vertreterstellung im Feststellungsverfahren der Personengesellschaft Recht auf die notwendige und gesetzlich geforderte Mitwirkungspflicht gemäß §…
…Abs. 1 GmbHG, verwiesen. Schon mangels Vertreterstellung des Bf sei eine Haftungsinanspruchnahme nicht möglich. In eventu werde die fehlende, nicht sanierbare Zustellung der der Haftung zugrundeliegenden Abgabenbescheide an den Bf geltend gemacht. Die zwischenzeitlich dem rechtlichen Vertreter des Bf zugestellten Abgabenbescheide lauteten auf A Ltd.…
…Abgaben mehr bescheidmäßig festzusetzen sind, hat die Rechtspersönlichkeit mit der Löschung im Firmenbuch am 06.08.2022 geendet. Sie gilt somit mangels Abwicklungsbedarfs als vollbeendigt und ist daher nicht mehr parteifähig. Da die (Zustellungs-)Vertreterstellung desjenigen, der nach § 93 Abs. 3 GmbHG auf die Dauer…
…mehr bescheidmäßig festzusetzen sind, hat die Rechtspersönlichkeit der ***A GmbH*** mit der Löschung im Firmenbuch am 06.08.2022 geendet. Sie gilt somit mangels Abwicklungsbedarfs als vollbeendigt und ist daher nicht mehr parteifähig. Da die (Zustellungs-)Vertreterstellung desjenigen, der nach § 93 Abs. 3 GmbHG auf…
… er endet bereits früher mit der Beendigung der Vertreterstellung oder auch mit einer früheren allgemeinen Zahlungseinstellung. Sollte in Folge einer schuldhaften Pflichtverletzung hinsichtlich einer Erklärungsfrist oder in diesem Fall der Bekanntgabe einer "Veranstaltung" durch Aufstellung spielbereiter Glücksspielautomaten eine Abgabenfestsetzung gegenüber der Primärschuldnerin nicht vorgenommen werden…
…Beschluss vom 7.12.2021 aufgehoben. Nicht in Streit standen gegenständlich die Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin, deren Uneinbringlichkeit sowie die Vertreterstellung des Bf. Strittig war dagegen zum einen, ob dem Bf an der Nichtentrichtung der mit dem bekämpften Haftungsbescheid geltend gemachten Abgabenverbindlichkeiten ein Verschulden anzulasten…
…Diese Quote wurde nunmehr bei den haftungsgegenständlichen Verbindlichkeiten berücksichtigt (vgl. 1. Abgabenforderungen). Somit steht sogar die Uneinbringlichkeit der die Quote übersteigenden haftungsgegenständlichen Abgaben fest. Zu 3.) Vertreterstellung Unbestritten ist, dass der Bf. im Zeitraum vom ***Datum3*** bis ***Datum1*** (Eröffnung des Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung) Geschäftsführer der…
…den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflicht nicht eingebracht werden können. Haftungsvoraussetzungen sind somit eine Abgabenforderung gegen die vertretene Gesellschaft, die Vertreterstellung, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters…
…Primärschuldnerin gewesen ist. Ergänzend wird angemerkt, dass der Bf. auch im Zeitraum der Bewirkung der haftungsgegenständlichen Umsätze bzw. der Entstehung der Steuerschuld (X) nicht Vertreter der Primärschuldnerin war. Mangels Vertreterstellung des Bf. im Sinne der §§ 9 und 80 ff BAO im relevanten Zeitpunkt, kann der…
…19.5.2021, Ra 2019/13/0046). Zu den Pflichten des Beschwerdeführers als Geschäftsführer der Gesellschaft in jenem Zeitraum, in welchem er die Vertreterstellung innehatte, gehörten nicht nur die Pflicht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen sowie deren Aufbewahrung, die Erfüllung der Anzeige-, Offenlegungs- und…
…Die angebliche Legalzession gemäß § 324 Abs. 3 ASVG begründe keine Parteistellung des Beschwerdeführers im Abgabenverfahren der Verlassenschaft sowie keine Vertreterstellung für den Nachlass. Der Beschwerdeführer sei weder Vertreter noch Gesamtrechtsnachfolger der Verlassenschaft nach ***A***. Die Problematik der fehlenden Antragslegitimation sei dieselbe wie in der Rechtsprechung…
…Die angebliche Legalzession gemäß § 324 Abs. 3 ASVG begründe keine Parteistellung des Beschwerdeführers im Abgabenverfahren der Verlassenschaft sowie keine Vertreterstellung für den Nachlass. Der Beschwerdeführer sei weder Vertreter noch Gesamtrechtsnachfolger der Verlassenschaft nach ***A***. Die Problematik der fehlenden Antragslegitimation sei dieselbe wie in der Rechtsprechung…
…auszugehen ist. Daher steht der Umstand, dass hinsichtlich der Umsatzsteuer 2014 und 2015 eine Aussetzung der Einhebung aufrecht ist, der Heranziehung des Beschwerdeführers zur Haftung für diese Abgaben nicht entgegen. Vertreterstellung Der Beschwerdeführer war von 15. Juli 2005 bis 21. August 2015 Geschäftsführer der Primärschuldnerin…