…vereinnahmten Prostitutionserlöse (zur Hälfte) an die Frauen abzudecken und die andere Hälfte unversteuert zu vereinnahmen, lassen die geforderte Sorgfalt des Bf. missen. Von einem unverschuldeten Rechtsirrtum des Bf. kann daher keine Rede sein. Das Vorbringen, das Finanzamt habe der steuerlich vertretenen Gesellschaft die richtige Versteuerung…
…samt deren Austattung und Reinigung, zur Ausübung der Prostitution=> Telefondienstleistung. Das Leistungs- und Angebotsspektrum meiner Mandantin bezieht sich ausschließlich auf Sexdienstleister und tritt meine Mandantin in keiner Weise mit Kunden der Sexdienstleiter in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Auszug aus dem Vertrag: Die Auftragnehmerin verrechnet pro Escort - Vermittlung…
…Arbeitgeber abgeführt werde. Aufgrund dieser Vorgehensweise können der Bf. keine weiteren Steuern mehr vorgeschriebenn werden, weil durch die Pauschalierung alles bezahlt worden ist. Die Versteuerung von Einkommen aus der Prostitution im Wege der Pauschalierung entsprach der damaligen Gesetzgebung und auch der damaligen Rechtsprechung des VwGH…
…da der Bf. ein Einnahmen/Ausgaben-Rechner und kein Bilanzierer sei und nur jene Beträge zu versteuern habe, die auch tatsächlich zugeflossen seien. Die Beschwerde wurde dem Betriebsprüfer zur Stellungnahme übermittelt und führte dieser hiezu aus, dass das von den Kunden vereinnahmte Gesamtentgelt der Umsatzsteuer…
…er zu diesem Zweck "Mädchen offeriert", welche mit den Barbesuchern die Separees aufsuchen, um dort die sexuellen Wünsche der Gäste zu erfüllen. Dem Betreiber ist das Entgelt für alle in diesem Betrieb angebotenen Leistungen, also auch für jene aus der Prostitution, zuzurechnen, wobei eine einheitliche…
…iVm § 202 Abs 1 BAO und § 224 Abs 1 BAO zur Haftung für die Lohnsteuer herangezogen. 3.1.3. Verfahrensrechtliches Hinsichtlich der mit Nachtrag zur Beschwerde beantragten Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist festzuhalten, dass Anträge, die erst in einem die Beschwerde ergänzenden Schreiben gestellt werden…
…der bloßen Anteilseignerschaft oder Tätigkeit der Kapitalgesellschaft zu versteuern. Aufgrund der Feststellungen der BP und des Urteils des LG Ried steht fest, dass der Bf. als alleiniger Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter die nicht erklärten und festgestellten Zuschätzungen bei den Prostitutionserlösen nicht in das Rechenwerk der…
…zuzurechnen. B Einheitlichkeit der Leistung Die Bf. ist bisher davon ausgegangen, dass sie ausschließlich Geschäftsräumlichkeiten vermietet, wobei die Mieterträge gem. § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 steuerfrei belassen wurden. Das BFG hat nunmehr festgestellt, dass die im Unternehmen der Bf. erbrachten Prostitutionsumsätze der Bf…
…20% zu versteuern. Nach den Ausführungen des Finanzamtes wären die Aussagen des VwGH zum Bordell auch bei einem Laufhaus anzuwenden und von der Bf aufgrund des festgestellten Sachverhaltes die gesamten Prostitutionserlöse zu versteuern, weil nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ein einheitlicher Gewerbebetrieb der Bf vorliege…
…der Hausbetreiber an die Freier zu unterstellen ist und daher diese den gesamten Prostitutionsumsatz zu versteuern haben. Dies wäre nach den bisher judizierten Kriterien dafür zumindest dann der Fall, wenn 1. die Prostituierten in den Gewerbebetrieb derart eingegliedert sind, dass davon auszugehen ist, dass der…
…entscheidend auch in der Gelegenheit zum Separeebesuch besteht. Da die Geschäftsraumvermietungskomponente in der vordergründlichen Ermöglichung der Prostitution völlig untergeht und bloß eine unselbständige Nebenleistung darstellt, greift die Befreiung gem. § 6 Abs. 1 Z. 16 UStG 1994 nicht und die Umsätze sind mit 20 % zu versteuern. …
…entscheidend auch in der Gelegenheit zum Separeebesuch besteht. Da die Geschäftsraumvermietungskomponente in der vordergründlichen Ermöglichung der Prostitution völlig untergeht und bloß eine unselbständige Nebenleistung darstellt, greift die Befreiung gem. § 6 Abs. 1 Z. 16 UStG 1994 nicht und die Umsätze sind mit 20 % zu versteuern…
…Ermessensentscheidung der Finanzbehörde, das Verfahren wiederaufzunehmen, ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben gesehen. Die Verfahren betreffend die Umsatzsteuer 2011-2016 seien aus folgenden Gründen wiederaufgenommen worden: Änderung des Steuersatzes betreffend Erlöse aus Zimmervermietung Änderung des Steuersatzes betreffend Videoerlöse Umsatzsteuerliche Zurechnung von Prostitutionsumsätzen…
…B. Einheitlichkeit der Leistung: Die Bf. ist bisher davon ausgegangen, dass sie ausschließlich Geschäftsräumlichkeiten vermietet, wobei die Mieterträge gem. § 6 Abs 1 Z 16 UStG 1994 steuerfrei belassen wurden. Das BFG hat nunmehr festgestellt, dass die im Unternehmen der Bf. erbrachten Prostitutionsumsätze der Bf. zuzurechnen…
…09.2013, 2011/15/0157). Dass die Prostitutionsleistungen umsatzsteuerlich der Bf. zuzurechnen und die Zimmererlöse mit dem Normalsteuersatz zu versteuern sind, weil hier keine Beherbergungsumsätze vorliegen, wird im Folgenden unter Punkt II und III näher dargelegt. Der genaue Ablauf, wie Außenauftritt der Bf. als Bordell…
…einheitliche Leistung zwischen der Nutzungseinräumung an den Räumlichkeiten und den Sexualdienstleistungen vor. Diese einheitliche Leistung ist als sonstige Leistung zu qualifizieren, unterliegt deshalb dem Normalsteuersatz nach § 10 Abs. 1 UStG 1994 und ist das Nutzungsentgelt folglich einheitlich mit dem Prostitutionsentgelt mit 20% zu versteuern. Selbst…
…angesehen wird – regelmäßig Teil der Hauptleistung, um dem Betreiber entsprechend höhere Einnahmen zu sichern. Eine Aufteilung des vom Kunden erbrachten Entgelts auf mehrere Leistungen ist ausgeschlossen, weil es sich dabei nicht um voneinander unabhängige Leistungen handelt. Es sind daher die gesamten erzielten Prostitutionsentgelte zu versteuern…
…Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Die Bf. betrieb in den Streitjahren eine Bar in der A-Gasse 8 in G mit vier (im Obergeschoß befindlichen) Zimmern. Mit Bescheid vom 4.8.1999 wurde ihr vom zuständigen Magistrat gemäß den maßgeblichen Bestimmungen des Steiermärkischen Prostitutionsgesetzes (LGBl. Nr…
…Verfahrensgang Bei der Beschwerdeführerin (Bf.) erfolgte nach mehreren sicherheitspolizeilichen und finanzpolizeilichen Kontrollen in ihrem illegalen Prostitutionslokal "Studio S-1 - Aromatherapien" eine Außenprüfung betreffend die Einkommen- und Umsatzsteuer 2010 und 2011 sowie die USt-Voranmeldungszeiträume 1/2012 bis 12/2013 statt. Vom Betriebsprüfer sei festgestellt worden…
…Einschluss der Einkünfte aus der Tätigkeit der Prostitution oder ob es sich bei der Tätigkeit der Bf. um reine Zimmervermietung und Vermittlungsleistungen handelt und daher nur die Einkünfte aus dem Vermittlungsvertrag in Höhe von 50% eines Teils der Einnahmen bei der Bf. zu versteuern sind…