IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 18. Dezember 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Alois Pichler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. November 2018 betreffend Umsatzsteuer 2015 und Umsatzsteuer 2016 Steuernummer ***BF1StNr1…
Dies wurde jedoch in den Geschäftsfällen, wo die Beschwerdeführerin die Transportaufträge erteilt hat (Lieferkondition DDP), von der Außenprüfung anders beurteilt und eine bewegte Lieferung zw. dem österreichischen Lieferanten und der Beschwerdeführerin angenommen. Die Beschwerdeführerin bewirkt daher einen innergemeinschaftlichen Erwerb in den einzelnen MS der letzten…
6. Zwischenhändler ist ein Lieferer innerhalb der Reihe (mit Ausnahme des ersten Lieferers), der die Gegenstände befördert oder versendet. Mehrwertsteuersystemrichtlinie Artikel 32 Abs. 1 Wird der Gegenstand vom Lieferer, vom Erwerber oder von einer dritten Person versandt oder befördert, gilt als Ort der Lieferung der…
Herst s.r.o. war in vielen Fällen der Endabnehmer des Kraftstoffs. Diesen kaufte sie von Lieferanten, die in der Tschechischen Republik für die Zwecke der Mehrwertsteuer registriert waren. Insofern befand sich Herst am Ende der Lieferkette. In anderen Fällen verkaufte sie den Kraftstoff an…
…7 und 8 UStG 1994). Daraus ergibt sich, dass der Erwerber in Beförderungs- und Versendungsfällen einen innergemeinschaftlichen Erwerb (im Inland) nach § 1 Z 2 NoVAG 1991 (Art. 1 UStG 1994) im Zeitpunkt des Beginns der Beförderung oder Versendung (im EU-Ausland) verwirklicht (Zeitpunkt der innergemeinschaftlichen…
…aus vier Geschäftsfällen, in denen die Warenlieferungen jeweils mittels Versendung durch einen ***114*** Spediteur ausgeführt wurden. Für einen Versendungsfall sieht die VO BGBl 401/1996 als Nachweis der Versendung das Vorliegen einer Durchschrift oder Abschrift der Rechnung und einen Versendungsbeleg im Sinne des § 7 Abs…
…auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe nicht beim Finanzamt angegeben. Weitere Ermittlungen der holländischen Finanz würden bestätigen, dass die tatsächlichen Empfänger der Fahrzeuge die ***B*** bzw. ***C*** gewesen seien. Da es sich um einen Versendungsfall gehandelt habe, sei der Nachweis gemäß § 3 der Verordnung des BMF, BGBl…
…auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe nicht beim Finanzamt angegeben. Weitere Ermittlungen der holländischen Finanz würden bestätigen, dass die tatsächlichen Empfänger der Fahrzeuge die ***B*** bzw. ***C*** gewesen seien. Da es sich um einen Versendungsfall gehandelt habe, sei der Nachweis gemäß § 3 der Verordnung des BMF, BGBl…
…und § 3 Abs. 1 der dazu erlassenen Verordnung BGBl. Nr. 401/1996 bestimmt, dass der Unternehmer im Versendungsfall den Nachweis durch die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung (Z. 1) und durch einen Versendungsbeleg im Sinne des § 7 Abs. 5 UStG 1994, insbesondere durch Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen…
…der Abnehmer selbst tätig oder bedient sich eines Erfüllungsgehilfen (Ruppe/Achatz, UStG5 § 7 Tz 50). Im Vergleich zum Beförderungs- bzw Versendungsfall durch den leistenden Unternehmer (§ 7 Abs 1 Z 1 UStG 1994) ist im Abholfall (§ 7 Abs 1 Z 2 UStG 1994) das Vorliegen eines…
…veranlasst, sei anzusehen, wer unmittelbar oder mittelbar die Verfügungsgewalt über den Gegenstand während der grenzüberschreitenden Verbringung ausübe. Dies könne im Versendungsfall nur der zivilrechtliche Auftraggeber sein, da nur diesem ein Recht aus dem dem Transport zugrunde liegenden zivilrechtlichen Verpflichtungsgeschäft zukomme. Nur dieser entscheide darüber, wann…
…den vom Finanzamt getroffenen Rechtsfolgen führen. Alle gesetzlich geforderten Unterlagen lägen vor. Ob tatsächlich auch in einem Versendungsfall eine Überprüfung der Stufe 2 erforderlich sei, sei auch aus den UStR 2000 Rz 4006 bis 4020 nicht endgültig klar ersichtlich, da diese eine Stufe 2-Abfrage…
…5 UStG 1994, insbesondere durch Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen, Konnossemente und dergleichen oder deren Doppelstücke. Gemäß Abs. 2 kann in Versendungsfällen auch ein Nachweis gemäß § 2 der Verordnung geführt werden, wenn dem Unternehmer der Nachweis gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung nicht möglich oder zumutbar ist. Gemäß…
…gegenständlichen ***113***, ***114*** und slo akischen Unternehmen als sogenannte "Missing Trader" bei ig. Geschäften dienten, um illegale Mehrwertsteuer-Rückzahlungen/Abzüge für ausländische Unternehmen zu ermöglichen. Ad. buchmäßiger Nachweis in Versendungsfällen f) ***20***, ***99***: Tätigkeit it. NACE: 4637 Grosshandel mit Kaffee, Tee, Kakao und Gewürzen 4635…
…respektive umgekehrt gesprochen liegt das Ausmaß der ungeprüften, ungeachtet dessen aber als umsatzsteuerpflichtig behandelten Fälle in fehlender Dokumentation derselben im Arbeitsbogen sowie den Ausführungen samt rechnerischer Darstellung vorgenannter Beschwerdeergänzung begründet. Die Darstellung der Versendungsfälle ***76***, ***38***, sowie ***39*** gründen auf den im Klammerausdruck dargestellten Seiten…
…Nachweis der Beförderung oder Versendung und den Buchnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen, BGBl. Nr. 401/1996 idgF, in Versendungsfällen nicht zwingend vorgesehen ist (§ 3 Abs. 1). Davon abgesehen, wird damit das Nichtvorliegen einer innergemeinschaftlichen Lieferung nicht aufgezeigt, geschweige denn eine vorsätzliche Abgabenverkürzung nachgewiesen. Die Erstellung von…
…Lieferung ausgeführt werde. Daraus ergebe sich, dass der Erwerber in Beförderungs- und Versendungsfällen einen ig Erwerb (im Inland) im Zeitpunkt des Beginns der Beförderung oder Versendung (in das Gemeinschaftsgebiet) verwirkliche. Für den Zeitpunkt des ig Erwerbs ist bei dieser Beurteilung nicht erforderlich, dass das KFZ…
…mittlere Unternehmer) zugestimmt hat, die Verfügungsmacht schon mit der Übergabe an den Transportunternehmer über (vgl Tz 159). Auf dem Boden dieser Betrachtungsweise käme man bei Versendungsfällen zu einem einheitlichen Leistungsort, und zwar am Ort des Beginns der Versendung (ausführlich Achatz in Achatz, Binnenmarkt 64 f)…
…Ebene der Funktionsträger keine wirtschaftlichen Betätigungen statt. In der mit der gegenständlichen Sache durchaus vergleichbaren Entscheidung des BFH vom 10.08.2016 (V R 45/15) hat sich dieser mit den Nachweispflichten bei ig Lieferungen in Beförderungs- bzw. Versendungsfällen auseinandergesetzt. Der BFH hat u.a…