IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter X. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 18. Dezember 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Alois Pichler in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. Dezember 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 22. November 2018 betreffend Umsatzsteuer 2015 und Umsatzsteuer 2016 Steuernummer ***BF1StNr1…
Dies wurde jedoch in den Geschäftsfällen, wo die Beschwerdeführerin die Transportaufträge erteilt hat (Lieferkondition DDP), von der Außenprüfung anders beurteilt und eine bewegte Lieferung zw. dem österreichischen Lieferanten und der Beschwerdeführerin angenommen. Die Beschwerdeführerin bewirkt daher einen innergemeinschaftlichen Erwerb in den einzelnen MS der letzten…
6. Zwischenhändler ist ein Lieferer innerhalb der Reihe (mit Ausnahme des ersten Lieferers), der die Gegenstände befördert oder versendet. Mehrwertsteuersystemrichtlinie Artikel 32 Abs. 1 Wird der Gegenstand vom Lieferer, vom Erwerber oder von einer dritten Person versandt oder befördert, gilt als Ort der Lieferung der…
Herst s.r.o. war in vielen Fällen der Endabnehmer des Kraftstoffs. Diesen kaufte sie von Lieferanten, die in der Tschechischen Republik für die Zwecke der Mehrwertsteuer registriert waren. Insofern befand sich Herst am Ende der Lieferkette. In anderen Fällen verkaufte sie den Kraftstoff an…
…In weiterer Folge sei seitens der Bw. eingewendet worden, dass es sich bei den strittigen Umsatzgeschäften tatsächlich um Versendungsfälle gehandelt habe und demzufolge die Steuerfreiheit der Umsätze gegeben sei. Zur Stützung vorgenannter Ansicht wurde eine Erklärung des ungarischen Geschäftsmannes TS vorgelegt, wobei dieser angegeben habe…
…liegt eine Ausfuhrlieferung vor, wenn 1. der Unternehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet befördert oder versendet (§ 3 Abs. 8) hat (sogenannter Versendungsfall) oder 2. der Unternehmer das Umsatzgeschäft, das seiner Lieferung zugrunde liegt, mit einem ausländischen Abnehmer abgeschlossen hat, und der Abnehmer den…
3.8. Beförderungs- und Versendungslieferung 3.8.1. Allgemeines Rz 446: Wird der Gegenstand einer Lieferung durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Rz 447: Unter Beförderung ist ein Gütertransport…
…In der Regel werden für die Zwecke der Umsatzsteuerfreiheit in der Ausfuhr gemäß § 7 Absatz 5 UStG 1994 auch andere Nachweise (zB im Versendungsfall - siehe auch ARL UStR 2000 Rz 1083) akzeptiert, sodass das Fehlen einer zollamtlichen Ausgangsbescheinigung für die Inanspruchnahme der Steuerfreiheit nicht hinderlich…
…aus der ersichtlich ist, dass die Waren innerhalb eines angemessenen Zeitraumes im Bestimmungsland eingelangt sind, ist diesbezüglich am besten geeignet. Ein solcher Abliefernachweis kann im Versendungsfall mit dem Frachtdokument, das gleichzeitig auch den Frachtvertrag darstellt und die firmenmäßig (dh. mit Firmenstempel, Datum und Unterschrift) gezeichnete…
…beim Unternehmer einlangt (ex nunc). Dies erfolgt in der Jahreserklärung unter der Kennziffer 090. Randzahlen 1078 bis 1082: derzeit frei. 7.5. Ausfuhrnachweis im Versendungsfall Rz 1083: Der Ausfuhrnachweis ist bei Versendung des Gegenstandes in das Drittland durch Versendungsbelege zu erbringen. Versendungsbelege sind Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen…
…7 und 8 UStG 1994). Daraus ergibt sich, dass der Erwerber in Beförderungs- und Versendungsfällen einen innergemeinschaftlichen Erwerb (im Inland) nach § 1 Z 2 NoVAG 1991 (Art. 1 UStG 1994) im Zeitpunkt des Beginns der Beförderung oder Versendung (im EU-Ausland) verwirklicht (Zeitpunkt der innergemeinschaftlichen…
…für die Bw. selbstverständlich gewesen, auch die Rechnungen an deren Anschrift zu richten. In den unten angeführten 11 Fällen habe die Bw. nicht nachweisen können, dass es sich um "Versendungsfälle" im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 gehandelt habe, weshalb angenommen werden…
…wenn an Hand der auf dem Ausfuhrnachweis angeführten Rechnungsnummern der tatsächliche Warenempfänger ermittelt werden kann? Die Anforderungen an den Ausfuhrnachweis im Versendungsfall sind in den UStR 2000 Rz 1083 geregelt. Sind Name und Anschrift der Empfänger aus den im Ausfuhrnachweis angegebenen Rechnungen leicht und zweifelsfrei…
…Die Versendung beginnt mit der Übergabe des Gegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder Verfrachter. Die Versendung des Gegenstandes muss in Erfüllung eines Umsatzgeschäftes erfolgen (UStR 2000 Rz 448). Im Versendungsfall wird von einer "Abholung" gesprochen, wenn der Abnehmer der Ware (Warenempfänger) den Warentransport von einem…
…aus vier Geschäftsfällen, in denen die Warenlieferungen jeweils mittels Versendung durch einen ***114*** Spediteur ausgeführt wurden. Für einen Versendungsfall sieht die VO BGBl 401/1996 als Nachweis der Versendung das Vorliegen einer Durchschrift oder Abschrift der Rechnung und einen Versendungsbeleg im Sinne des § 7 Abs…
…auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe nicht beim Finanzamt angegeben. Weitere Ermittlungen der holländischen Finanz würden bestätigen, dass die tatsächlichen Empfänger der Fahrzeuge die ***B*** bzw. ***C*** gewesen seien. Da es sich um einen Versendungsfall gehandelt habe, sei der Nachweis gemäß § 3 der Verordnung des BMF, BGBl…
…auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe nicht beim Finanzamt angegeben. Weitere Ermittlungen der holländischen Finanz würden bestätigen, dass die tatsächlichen Empfänger der Fahrzeuge die ***B*** bzw. ***C*** gewesen seien. Da es sich um einen Versendungsfall gehandelt habe, sei der Nachweis gemäß § 3 der Verordnung des BMF, BGBl…
…und § 3 Abs. 1 der dazu erlassenen Verordnung BGBl. Nr. 401/1996 bestimmt, dass der Unternehmer im Versendungsfall den Nachweis durch die Durchschrift oder Abschrift der Rechnung (Z. 1) und durch einen Versendungsbeleg im Sinne des § 7 Abs. 5 UStG 1994, insbesondere durch Frachtbriefe, Postaufgabebescheinigungen…
…der Abnehmer selbst tätig oder bedient sich eines Erfüllungsgehilfen (Ruppe/Achatz, UStG5 § 7 Tz 50). Im Vergleich zum Beförderungs- bzw Versendungsfall durch den leistenden Unternehmer (§ 7 Abs 1 Z 1 UStG 1994) ist im Abholfall (§ 7 Abs 1 Z 2 UStG 1994) das Vorliegen eines…