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BFG RV/5100540/2023Festsetzung von Anspruchszinsen ist nicht verfassungswidrig und hätte durch entsprechende Anzahlungen vermieden werden können.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.09.2024

…1 BAO). Gem. § 205 Abs 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des…

BFG RV/7103970/20201. Verrechnung von sonstigen Leistungen auf Grund von Scheinrechnungen zwischen verbundenen Unternehmen 2. Verspätete Beantragung einer mündlichen Verhandlung 3. Begrenzung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.07.2024Teil 3/3

…2017 und Körperschaftsteuer 2015 bis 2017 sohin als unbegründet abzuweisen. 3.1.2. Anspruchszinsenbescheide: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1…

BFG RV/7103938/20201. Verrechnung von sonstigen Leistungen auf Grund von Scheinrechnungen zwischen verbundenen Unternehmen 2. Mündliche Verhandlung; verspätet beantragt 3. Begrenzung eine UID-Nummer 4. Nichtanerkennung von Vorsteuern mangels Leistungserbringung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.02.2026Teil 2/3

…macht, ist aus dem Gesetz hingegen nicht zu entnehmen. 3.1.2. Anspruchszinsenbescheide: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1. Oktober…

BFG RV/6100106/2011Vorliegen von Scheinrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2017Teil 2/2

…Bf wandte sich gegen den der Nachforderung zu Grunde liegende Körperschaftsteuerbescheid 2008 ohne Einwendungen betreffend die angefochtenen Anspruchszinsen selbst vorzubringen. Verzinst wird gem. § 205 BAO die Differenz von Körperschaftsteuer, die sich aus dem rechtswirksam erlassenen Jahresbescheid ergibt und entrichteten Vorauszahlungen (einschließlich Anzahlungen gem. § 205 Abs…

BFG RV/5100245/2025Anspruchszinsen sind unabhängig von Dauer des Veranlagungsverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2026

…Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. (3) Der Abgabepflichtige kann, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214 am Tag der jeweiligen Bekanntgabe als fällig. Wird eine Anzahlung…

BFG RV/7104008/2017Liebhaberei, eklatantes Abweichen von der Prognoserechung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.12.2018Teil 1/2

…die Festsetzung von Anspruchszinsen 2008 vom 27.7.2016 mit Beschwerdevorentscheidung vom 19.5.1017 als unbegründet ab und führte in dieser begründend aus, dass gem. § 205 Abs. 1 BAO Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen nach Gegenüberstellung…

BFG RV/7102536/2021Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2026

…Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Nach § 205 Abs. 1 BAO sind "Differenzbeträge an Einkommensteuer (…), die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, (…) für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem…

BFG RV/4100078/2013Anspruchszinsen, Aussetzung der Einhebung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.11.2015

…Beschwerdevorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages nicht aus. § 205 Bundesabgabenordnung (BAO) normiert: (1) Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben…

BFG RV/7103024/20181. Wiederaufnahme des Verfahrens nach einer Außenprüfung und das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel 2. Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld im Zusammenhang mit Abschlagsrechnungen im Baugewerbe 3. Recht auf Vorsteuerabzug bei zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer bei "reverse Charge-Umsatz"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.12.2024Teil 1/3

…die Verrechnung von Acontos in Form von Abschlagsrechnungen gestattet. Die Ermittlung der Abschlagsrechnungen basiert auf zugegebenermaßen detaillierten Schätzungen der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführten Arbeiten. Im allgemeinen Begriffsverständnis handelt es sich um eine Anzahlungsrechnung dann, wenn noch keine Leistung erbracht wurde. Eine Anzahlungsrechnung wird…

BFG RV/7102578/2024Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.10.2024

…neben der Verrechnung von Leistungen in Höhe von 679,14 € (Entleeren der alten Kombitherme, Spülen der Heizungsanlage usw.), zu den Nummern 210016 und 210017 mit Datum 11.4.2022 und 14.5.2022 zwei Anzahlungen in Höhe von brutto 3.500,00 € und…

BFG RV/7102643/2016An eine Gesellschaft durch einen "nahen Angehörigen" verrechnete "Leistungen"; Steuerschuld auf Grund der (Schein-)Rechnung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.05.2024Teil 4/5

…teilweise hat er Leistungen überhöht verrechnet (etwa die Verrechnung von € 180.000 für eine schlichte Fristerstreckung) oder Rechnungen ausgestellt, bei denen unklar war, was im konkreten Fall (etwa bei der Verrechnung einer Provision für eine durch den GS vorgenommenen Einzahlung der Kapitalerhöhung) seine Leistung…

BFG RV/7102680/2024Fremdüblichkeit einer Vereinbarung für Substanzabgeltung für ein Vorbehaltsfruchtgenussrecht
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2026Teil 2/2

…geblieben. § 205 BAO lautet - auszugsweise zitiert - wie folgt: "§ 205. (1) Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellungen mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergaben, sind für den Zeitraum ab 1. Oktober des…

BFG RV/5100155/2013Berücksichtigung von Anzahlungen bei der Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.05.2016

…Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. (3) Der Abgabepflichtige kann, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214 am Tag der jeweiligen Bekanntgabe als fällig. Wird eine Anzahlung…

BFG RV/3100760/2010Eine "fiktive" Verrechnung eines Verlustvortrages, deren Höhe sich nicht aus rechtskräftigen Einkommensteuerbescheiden der Vorjahre ergibt, ist nicht zulässig.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.11.2014Teil 3/3

…danach" Bedacht genommen, kann daher der Beschwerde zu keinem Erfolg verhelfen, ist doch dem Bundesfinanzgericht verwehrt, von den in Rechtskraft erwachsenen Bescheid(sprüch)en abzuweichen. Eine „fiktive“ Verrechnung eines Verlustvortrages, deren Höhe sich nicht aus den Einkommensteuerbescheiden der Vorjahre ergibt, hat zu unterbleiben. Die in…

BFG RV/7102748/2017Bekämpfung von Anspruchszinsenbescheiden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.12.2017

…Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. (3) Der Abgabepflichtige kann, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214 am Tag der jeweiligen Bekanntgabe als fällig. Wird eine Anzahlung…

BFG RV/1100113/2025Festsetzung von Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.10.2025

…Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. 3) Der Abgabepflichtige kann, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214 am Tag der jeweiligen Bekanntgabe als fällig. Wird eine Anzahlung…

BFG RV/7103718/2017Vorliegen von Scheinrechnungen über Subunternehmerleistungen in der Bauwirtschaft
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.03.2022Teil 2/2

…Realisationsprinzip vor. 3.4. Anspruchszinsen Gemäß § 205 Abs 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (§ 205 Abs 3 BAO), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1…

BFG RV/7103463/2019Berechnung von Anspruchszinsen, Bagatellgrenze und Antrag auf Berücksichtigung bestehender Guthaben gemäß § 205 Abs. 6 lit. b BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.08.2019

…nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214…

BFG RV/7102748/2013Anspruchszinsen bei entrichteten Anzahlungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.10.2016

…habe der Bf im vorliegenden Fall die in den Gesetzesmaterialien auch angesprochene „objektive Möglichkeit der Erzielung von Zinsvorteilen“ nicht gehabt, da die geleisteten Anzahlungen eben bis zur Verrechnung mit dem durch den endgültigen Bescheid vom 03.06.2013 festgesetzten Einkommenssteuerbetrag durchgängig auf dem Konto des…

BFG RV/4100477/2011Zuflusszeitpunkt von Geschäftsführervergütungen bei einem nicht mehrheitlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.04.2014

…geben. 2. Anspruchsverzinsung Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommen- und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr…