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UFSW RV/0719-W/03Anspruchszinsen bei entrichteter Anzahlung und unrichtiger Abgabenfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.07.2003

…nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214…

BFG RV/5100540/2023Festsetzung von Anspruchszinsen ist nicht verfassungswidrig und hätte durch entsprechende Anzahlungen vermieden werden können.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.09.2024

…1 BAO). Gem. § 205 Abs 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des…

UFSL RV/0150-L/07Zulässigkeit der Verrechnung von sich aus Einkommensteuerveranlagungen ergebenden Gutschriften mit der nicht angemeldeten Konkursforderung Einkommensteuer 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2009

…Zwangsausgleichs, Ausgleichs oder Entschuldung im Privatkonkurs endete und die entsprechenden Quoten bereits entrichtet wurden. Trat die Aufrechnungslage rückwirkend bereits vor der Insolvenzeröffnung ein, ist die Verrechnung von Abgabenansprüchen vor der Konkurseröffnung ohne insolvenzrechtliche Einschränkung zulässig (UFSjournal 2008, 108, unter Hinweis auf VwGH 29.1.2004…

BFG RV/7103970/20201. Verrechnung von sonstigen Leistungen auf Grund von Scheinrechnungen zwischen verbundenen Unternehmen 2. Verspätete Beantragung einer mündlichen Verhandlung 3. Begrenzung einer Umsatzsteueridentifikationsnummer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.07.2024Teil 3/3

…2017 und Körperschaftsteuer 2015 bis 2017 sohin als unbegründet abzuweisen. 3.1.2. Anspruchszinsenbescheide: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1…

BFG RV/7103938/20201. Verrechnung von sonstigen Leistungen auf Grund von Scheinrechnungen zwischen verbundenen Unternehmen 2. Mündliche Verhandlung; verspätet beantragt 3. Begrenzung eine UID-Nummer 4. Nichtanerkennung von Vorsteuern mangels Leistungserbringung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.02.2026Teil 2/3

…macht, ist aus dem Gesetz hingegen nicht zu entnehmen. 3.1.2. Anspruchszinsenbescheide: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen, nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, sind für den Zeitraum ab 1. Oktober…

UFSL RV/1316-L/08Festsetzung von Anspruchszinsen auch bei Bestehen eines Abgabenguthabens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.04.2010

…Erlöschen von Zahlungsverpflichtungen oder über die Verrechnung von Gutschriften an sich in einem Verfahren auf Erlassung eines Abrechnungsbescheides nach § 216 BAO zu klären sind. Der Bw. machte von der Möglichkeit, das durch die gutgeschriebenen Vorauszahlungen entstandene Guthaben mit gesondertem Schreiben dem Finanzamt als Anzahlung bekannt…

BFG RV/6100106/2011Vorliegen von Scheinrechnungen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.09.2017Teil 2/2

…Bf wandte sich gegen den der Nachforderung zu Grunde liegende Körperschaftsteuerbescheid 2008 ohne Einwendungen betreffend die angefochtenen Anspruchszinsen selbst vorzubringen. Verzinst wird gem. § 205 BAO die Differenz von Körperschaftsteuer, die sich aus dem rechtswirksam erlassenen Jahresbescheid ergibt und entrichteten Vorauszahlungen (einschließlich Anzahlungen gem. § 205 Abs…

BFG RV/5100245/2025Anspruchszinsen sind unabhängig von Dauer des Veranlagungsverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2026

…Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. (3) Der Abgabepflichtige kann, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214 am Tag der jeweiligen Bekanntgabe als fällig. Wird eine Anzahlung…

UFSF RV/0391-F/10Steuerliche Behandlung von aus Nebentätigkeiten erzielten Einnahmen bzw. Umsätzen eines Landwirtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.03.2012Teil 1/2

…die Maschinenselbstkosten in den Grenzbetrag mieteinzubeziehen. Im Berufungsfall wurden die Leistungen aus den Nebentätigkeiten nach Angaben des Berufungswerbers nach den ÖKL-Richtlinien verrechnet. Die ÖKL-Richtwerte geben Anhaltspunkt für die Verrechnung von Leistungen im Rahmen der Maschinen- und Betriebshilferinge. Sie werden jährlich aktualisiert und ergänzt…

UFSL RV/0928-L/07Voraussetzungen für die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages und von Pauschbeträgen aus dem Titel der Behinderung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2009

…2004 und 2005 konnte damit insgesamt nicht entsprochen werden und waren die Berufungen daher als unbegründet abzuweisen. 2) Zur Berufung gegen die "Festsetzung von Anspruchszinsen 2004": Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind "Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen…

UFSW RV/0174-W/06Zurückweisungsbescheid der Berufung gegen Anspruchszinsen nach Erlassung von weiteren Anspruchszinsenbescheiden für die selben Jahre, da die ersten Bescheide damit aus dem Rechtsbestand ausgeschieden sein sollen, als rechtswidrig aufgehoben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.05.2006

…Anspruchszinsen, die den Betrag von € 50,00 nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach …

BFG RV/7104008/2017Liebhaberei, eklatantes Abweichen von der Prognoserechung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.12.2018Teil 1/2

…die Festsetzung von Anspruchszinsen 2008 vom 27.7.2016 mit Beschwerdevorentscheidung vom 19.5.1017 als unbegründet ab und führte in dieser begründend aus, dass gem. § 205 Abs. 1 BAO Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen nach Gegenüberstellung…

UFSW RV/0456-W/10Anspruchszinsen; Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2010

…einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten (idF vor BGBl. I 2004/180) festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach…

UFSW RV/0455-W/10Anspruchszinsen; Einwendungen gegen den Stammabgabenbescheid
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.07.2010

…einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten (idF vor BGBl. I 2004/180) festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach…

UFSW RV/1022-W/04Anspruchszinsen im Konkurs
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2004

…nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 42 Monaten festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach § 214…

BFG RV/7102536/2021Anspruchszinsen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2026

…Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Nach § 205 Abs. 1 BAO sind "Differenzbeträge an Einkommensteuer (…), die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, (…) für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem…

BFG RV/4100078/2013Anspruchszinsen, Aussetzung der Einhebung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.11.2015

…Beschwerdevorentscheidung schließt eine neuerliche Antragstellung im Fall der Einbringung eines Vorlageantrages nicht aus. § 205 Bundesabgabenordnung (BAO) normiert: (1) Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben…

UFSW RV/2050-W/03Berufung gegen Anspruchszinsen, Berufungsbegründung nur gegen Stammabgabenbescheide
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)25.11.2004

…Anspruchszinsen, die den Betrag von € 50,00 nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Gemäß § 205 Abs. 3 BAO kann der Abgabepflichtige, auch wiederholt, auf Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer Anzahlungen dem Finanzamt bekannt geben. Anzahlungen sowie Mehrbeträge zu bisher bekannt gegebenen Anzahlungen gelten für die Verrechnung nach …

UFSW RV/3313-W/02Vorsteuerabzug aufgrund einer mangelhaften Rechnung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2004Teil 1/2

…mit Sachwerten der Bw. Diese Sachwerte bestehen im Verkauf eines Grundstückes in der Höhe von 40.300.000,00 S, der Übertragung von Anleihen im Wert vom 4.200.000,00 S und der Verrechnung von Anzahlungen. Mit Kaufvertrag vom 15. Februar 2000 verkaufte die…

BFG RV/7103024/20181. Wiederaufnahme des Verfahrens nach einer Außenprüfung und das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel 2. Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld im Zusammenhang mit Abschlagsrechnungen im Baugewerbe 3. Recht auf Vorsteuerabzug bei zu Unrecht ausgewiesener Umsatzsteuer bei "reverse Charge-Umsatz"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis19.12.2024Teil 1/3

…die Verrechnung von Acontos in Form von Abschlagsrechnungen gestattet. Die Ermittlung der Abschlagsrechnungen basiert auf zugegebenermaßen detaillierten Schätzungen der bis zu einem bestimmten Zeitpunkt durchgeführten Arbeiten. Im allgemeinen Begriffsverständnis handelt es sich um eine Anzahlungsrechnung dann, wenn noch keine Leistung erbracht wurde. Eine Anzahlungsrechnung wird…