…Kassabuch, Vernichtung der Terminkalender, keine Aufzeichnung der Privatanteile, Kalkulationsdifferenzen an Hand einer Ermittlung der „Stehzeiten“). In der Berufungsseingabe wird außer Streit gestellt, dass es für die Jahre 2007 bis 2009 keine Einzelaufzeichnungen der Losungsermittlung gibt, da diese auf Grund von EDV-Problemen gelöscht bzw. nicht…
…Linde, sind Grundaufzeichnungen alle vom Abgabepflichtigen oder Dritten geführte Aufzeichnungen, die als Grundlage für die Ermittlung der Umsätze sowie der Einkünfte dienen. Darunter fallen z.B. Registrierkassenstreifen oder "Schmierzettel". Die Vernichtung von Grundaufzeichnungen berechtigt die Abgabenbehörde in der Regel zur Schätzung. Die Bestimmung…
…liegt im Wesen von Hilfsaufzeichnungen, dass diese zumeist nicht unmittelbar zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen herangezogen werden können, aber wesentliche Aufschlüsse über die Vollständigkeit und Richtigkeit der erklärten Einnahmen liefern." Ebenso hat das BFG in einem Schätzungsfall eines Gastronomiebetriebes erkannt: "Die Vernichtung von Grundaufzeichnungen wie Bonierungseingaben…
…Genau diese Aufzeichnungen wurden vernichtet, sodass alle vorgelegten Unterlagen lediglich aus den (vernichteten) Grundaufzeichnungen abgeleitete Auswertungen darstellen. Weder eine Rückverfolgung auf den einzelnen Geschäftsfall noch eine Verprobung war dadurch möglich. Die Vernichtung von Grundaufzeichnungen wie Bonierungseingaben in der Gastronomie, auch wenn diese programmgesteuert automatisch erfolgt…
…vorliegenden Sachverhalt Aufgrund Ihres Verhaltens (Vernichtung von Grundaufzeichnungen im Beisein von erhebenden Beamten, jahrelanger Verkauf von Wurst- und Fleischwaren ohne Meldung bzw. ohne Führung von Aufzeichnungen, professionelle Geschäftsausstattung, Vielzahl an Abnehmern, offensichtliche Schutzbehauptungen) sowie des offensichtlichen Missverhältnisses von Aussagen und Ausführungen in der Berufung zu…
…elektronischen Daten des firmeneigenen Gateways zur Verfügung gestellt worden, noch seien die Auswertungen der Großkunden vorgelegt worden. Nach gesicherter Rechtsprechung des Höchstgerichtes sei der bloße Umstand der Vernichtung von Grundaufzeichnungen immer und in jedem Fall geeignet, die sachliche Richtigkeit der Bücher und Aufzeichnungen in Zweifel…
…werden könne. Auf die dazu ergangene BFG-Rechtsprechung (BFG 12.12.2017, RV/5102184/2015) werde verwiesen. Allgemein sei noch anzumerken, dass das Verhalten des verstorbenen Abgabepflichtigen (Anweisung zur Vernichtung von Grundaufzeichnungen, Verletzung der Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht) dazu geführt hat, dass eine Schätzungsberechtigung gemäß §…
…zu treffenden Entscheidung eine Relevanz hat, wurde der beschwerdeführenden Partei etwa im Bescheid über die Ablehnung der Nachsicht vom 04.03.2024 vorgehalten ("Allgemein sei noch anzumerken, dass das Verhalten des verstorbenen Abgabepflichtigen [Anweisung zu Vernichtung von Grundaufzeichnungen, Verletzung der Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht] dazu…
…dokumentieren und vor nachträglichen, nicht nachvollziehbaren Abänderungen (u.a. in Form von Verfälschungen) zu sichern. Durch die mangelhafte Form der Bücher und Aufzeichnungen, die nach den Abgabenvorschriften zu führen gewesen wären sowie der Nichtvorlage in Verbindung mit der teilweisen Vernichtung von Grundaufzeichnungen (Küchenbons, Kellnerabrechnungen, Reservierungen…
…Linde, sind Grundaufzeichnungen alle vom Abgabepflichtigen oder Dritten geführte Aufzeichnungen, die als Grundlage für die Ermittlung der Umsätze sowie der Einkünfte dienen. Darunter fallen z.B. Registrierkassenstreifen oder „Schmierzettel“. Die Vernichtung von Grundaufzeichnungen berechtigt die Abgabenbehörde in der Regel zur Schätzung. Eintragungen sind vollständig, wenn…
…BAO nicht entsprochen. Das Versäumnis der Speicherung kommt der Vernichtung von Grundaufzeichnungen gleich. Ein Verstoß gegen § 131 Abs. 3 letzter Satz BAO kann zwar rein begrifflich keinen Einfluss auf die Ordnungsmäßigkeit der Führung von Büchern oder Aufzeichnungen haben und würde daher auch der Vermutung des…
…von denen anzunehmen ist, dass sie zu niedrig ausgewiesen wurden, dient. Die Nichtaufbewahrung bzw. Vernichtung von Grundaufzeichnungen lässt grundsätzlich auf höhere Leistungen bzw. Erträge schließen. In Fällen, in denen nähere Anhaltspunkte für eine gebotene Schätzung nicht zu gewinnen sind, kann die griffweise Zuschätzung von Sicherheitszuschlägen…
…von denen anzunehmen ist, dass sie zu niedrig ausgewiesen wurden, dient. Die Nichtaufbewahrung bzw. Vernichtung von Grundaufzeichnungen lässt grundsätzlich auf höhere Leistungen bzw. Erträge schließen. In Fällen, in denen nähere Anhaltspunkte für eine gebotene Schätzung nicht zu gewinnen sind, kann die griffweise Zuschätzung von Sicherheitszuschlägen…
…über diese Vorgänge führten. Normalerweise liege es im Interesse der Unternehmerin, diese auszuwerten und aufzubewahren. Eine Vernichtung von Grundaufzeichnungen spreche im Regelfall gegen eine ordnungsgemäße Handhabung. Bei welchen Unterlagen die Behörde von einer Manipulation ausgehe, sollte der Bf. ebenfalls bekannt sein, da es hierbei um…
…über diese Vorgänge führten. Normalerweise liege es im Interesse der Unternehmerin, diese auszuwerten und aufzubewahren. Eine Vernichtung von Grundaufzeichnungen spreche im Regelfall gegen eine ordnungsgemäße Handhabung. Bei welchen Unterlagen die Behörde von einer Manipulation ausgehe, sollte der Bf. ebenfalls bekannt sein, da es sich hierbei…
…aufgezeigten und von der Bf. unwidersprochen gebliebenen umfangreichen Aufzeichnungsmängel - keine elektronischen Registrierkassendaten, keine Lieferscheine zu den Warenlieferungen, Vernichtung der Hilfsaufzeichnungen zu Warenlieferungen, keine laufende Erlösaufzeichnung mittels Registrierkasse, keine Aufzeichnungen über tatsächliche Tageslosungen, aufgrund der Vernichtung von Grundaufzeichnungen kein ordnungsgemäß geführtes Kassabuch, keine Erfassung von Grundaufzeichnungen…
…keine weiteren Aufzeichnungen in den Unterlagen vorhanden waren und auch im Zuge des Verfahrens nicht vorgelegt wurden, geht die Betriebsprüfung von deren Vernichtung aus. Eine solche Vernichtung von Grundaufzeichnungen spricht im Regelfall gegen eine ordnungsgemäße Handhabung. Bei der Kontenöffnung hat sich herausgestellt, dass Frau Bf…
…bP glaubhaft machen könnten. Aufbewahrungspflichtige Belege, die die Überprüfung der Eintragungen in die Bücher und Aufzeichnungen ermöglichen und für die Abgabenerhebung von Bedeutung sind, konnten nicht vorgelegt werden. Die Vernichtung von Grundaufzeichnungen ist an sich schon geeignet, die sachliche Richtigkeit der Bücher in Zweifel zu…
…Warenlieferungen wurden vernichtet Keine laufende Erlösaufzeichnung mittels Registrierkasse Keine Aufzeichnungen über tatsächliche Tageslosungen (inkl. Geldbörse) Aufgrund der Vernichtung von Grundaufzeichnungen und in Verbindung mit den oben angeführten Buchführungsmängel sind die Bemessungsgrundlage gemäß § 184 BAO im Wege der Schätzung zu ermitteln." Aufgrund der mangelhaften Aufzeichnungen wurde…
…ist grundsätzlich festzuhalten, dass die von der Bf. als kaufmännisch und abgabenrechtliche Verantwortliche offenbar auch noch nach Beginn der abgabenrechtlichen Prüfung im Betrieb der KG weiterhin betriebenen systematisch betriebenen Vernichtung von Grundaufzeichnungen und nachträgliche Manipulation der EDV-Aufzeichnungssysteme ein planerisches Vorgehen erkennen lässt, welches über…