…gewährt werden, in denen der Studienbetrieb aufgrund von COVID•19 beeinträchtigt war. Konkret sieht der Antrag eine Verlängerung des Anspruchs auf Familienbeihilfe im Fall einer allgemeinen Berufsausbildung um maximal sechs Monate und im Fall eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr vor. Bei der…
…die Tochter des Beschwerdeführers ihr Studium in der Schweiz im Rückforderungszeitraum ernsthaft und zielstrebig betrieben und dieses ihre volle Zeit in Anspruch genommen hat, da ihr in dieser Zeit aufgrund des Überschreitens der Altersgrenze die Familienbeihilfe grundsätzlich nicht mehr zusteht; im Falle einer Berufsausbildung iSd …
…jene Zeiten Familienbeihilfe weiter gewährt werden kann, in denen der Studienbetrieb beeinträchtigt war. Dies soll durch eine Verlängerung des Anspruches auf die Familienbeihilfe im Falle einer allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr erfolgen." Ausgehend…
…Familienbeihilfe weitergewährt werden kann, in denen der Studienbetrieb beeinträchtigt war. Dies soll durch eine Verlängerung des Anspruches auf die Familienbeihilfe im Falle einer allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr erfolgen." (vgl. dazu BFG 18…
…jene Zeiten Familienbeihilfe weiter gewährt werden kann, in denen der Studienbetrieb beeinträchtigt war. Dies soll durch eine Verlängerung des Anspruches auf die Familienbeihilfe im Falle einer allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr erfolgen." Ausgehend…
…Lebensjahres im Falle einer Berufsausbildung Anspruch auf Familienbeihilfe. K Studienzeit in Amsterdam sei ab März 2020 stark durch COVID-Maßnahmen eingeschränkt gewesen. Die für sein Studium der Politikwissenschaften sehr wichtige Auseinandersetzung mit Referenten aus der Politik wie dem Umfeld der EU-Administration in Form von…
…in denen der Studienbetrieb beeinträchtigt war. Dies soll durch eine Verlängerung des Anspruches auf die Familienbeihilfe im Falle einer allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr erfolgen." Die so normierte Verlängerung wird daher unmittelbar in…
…Die Anmeldung erfolgte am 29.8.2016, das Studium begann am 1.10.2016. Im Zuge einer Überprüfung des Beihilfenanspruches erlangte das Finanzamt Kenntnis von dieser weiteren Berufsausbildung des Kindes. Der ergänzte und vom Beschwerdeführer unterschriebene Überprüfungsbogen langte am 12.8.2016 beim Finanzamt ein…
…zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im gegenständlichen Fall liegt eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor. Zur Frage, ob für den Zeitraum zwischen der Beendigung des Freiwilligen Sozialjahres und dem Beginn der Berufsausbildung ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht…
…kann, in denen der Studienbetrieb beeinträchtigt war. Dies soll durch eine Verlängerung des Anspruches auf die Familienbeihilfe im Falle einer allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr erfolgen." Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat…
…erschließt sich Eindeutig deren Zweck, nämlich unter der Annahme einer jedenfalls vorhandenen Beeinträchtigung eines Studiums oder einer Berufsausbildung, unabhängig von der Dauer der Beeinträchtigung, den Beihilfenanspruch im Fall einer Berufsausbildung um sechs Monate-zu verlängern. Die Materialien führen aber auch aus, dass diese Verlängerung unmittelbar…
…zu der im Falle einer Berufsausbildung maximal Familienbeihilfe gewährt wurde, grundsätzlich bei 26 Jahren. Anders ist die Rechtslage seit 1.7.2011: Durch das Budgetbegleitgesetz 2011, BGBl. I 111/2010, wurde die Altersgrenze auf 24 Jahre herabgesetzt. Korrespondierend dazu wurde die – Ausnahmen einer Verlängerung umschreibende…
…eines negativen Testergebnisses bei der Bewerbung oder "lediglich infolge Platzmangels" -) wird diese Berufsausbildung eben nicht iSd § 2 Abs 1 lit e FLAG 1967 begonnen (VwGH 26.5.2011, 2011/16/0057). Offen bleibt, ob im Falle des Bestehens der Aufnahmeprüfung und nachfolgendem Beginn des Studiums…
…die von der belangten Behörde zur Anwendung gebrachte Wartefrist (4 Semester) gelangen im gegenständlichen Fall daher nicht zur Anwendung. Verlängerung durch die COVID-Krise Auf Grund der COVID-19-Krise wurde die Absolvierung einer Berufsausbildung/ eines Studiums im Regelfall beeinträchtigt und daher die Fortsetzung bzw…
…Studienbetrieb beeinträchtigt war. Dies soll durch eine Verlängerung des Anspruches auf die Familienbeihilfe im Falle einer allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr erfolgen." In der Beschwerde wurde ausgeführt, dass "Studienbeginn im November 2020 war…
…des Anspruches auf die Familienbeihilfe im Falle einer allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr erfolgen." Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme eines "COVID-19-Semesters" oder eines "COVID-19-Jahres" bei einem laufenden Studium nach …
…eine Verlängerung des Anspruches auf die Familienbeihilfe im Falle einer allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr erfolgen." Gemäß dem festgestellten Sachverhalt und der zugrundeliegenden Beweiswürdigung steht für die erkennende Richterin fest, dass auch im…
…jene Zeiten Familienbeihilfe weiter gewährt werden kann, in denen der Studienbetrieb beeinträchtigt war. Dies soll durch eine Verlängerung des Anspruches auf die Familienbeihilfe im Falle einer allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr erfolgen." In…
…Familienbeihilfe weiter gewährt werden kann, in denen der Studienbetrieb beeinträchtigt war. Dies soll durch eine Verlängerung des Anspruches auf die Familienbeihilfe im Falle einer allgemeinen Berufsausbildung um längstens sechs Monate und im Falle eines Studiums um ein Semester bzw. ein Studienjahr erfolgen." Gemäß § 2 Abs…
…die Familienbeihilfe durchgehend beziehen zu können. Der Beginn einer Berufsausbildung nach über einem Jahr erfüllt daher nicht die Voraussetzung nach § 2 Abs. 1 lit. d FLAG. Die Familienbeihilfe gebührt in diesem Fall erst wieder mit Aufnahme der weiterführenden Berufsausbildung." Im Erkenntnis vom 19.02.2020…