…E. wird gemäß § 34 Abs. 4 FinStrG für die fahrlässige Verkürzung von Altlastenbeiträgen der Kalendervierteljahre III und IV/2012 unter Bedachtnahme auf die Bestimmungen der §§ 21 und 23 Abs. 3 FinStrG eine Geldstrafe in Höhe von € 4.000,00 festgesetzt. 3. Gemäß § 20 Abs…
…in der Höhe von € 499.468,00 sowie für Zeiträume der Quartale II - IV/2014 wird gemäß §§ 136, 157, 82 Abs. 3 lit. c FinStrG eingestellt. Über ***Bf1*** wird für die verbleibenden Finanzvergehen der grob fahrlässigen Verkürzung der Altlastenbeiträge der GmbH. von € 141…
…casu Abgaben, die selbst zu berechnen sind, ganz oder teilweise nicht entrichtet (abführt). Gemäß § 3 Abs 1 Z 1 AISAG unterliegt das Ablagern von Abfällen (§ 2 AISAG) dem Altlastenbeitrag. Nach § 4 Z 1 AISAG ist Beitragsschuldner der Inhaber einer im Bundesgebiet gelegenen Anlage, in der…
…somit eine Verkürzung an Altlastenbeitrag für die Zeiträume I/2013 bis IV/2014 nicht mehr bescheidmäßig festgestellt wurde, kann eine diesbezügliche abgabenrechtliche Verletzung nicht mehr Sache des Beschwerdeverfahrens sein, sodass insoweit der Beschwerde für den Zeitraum I/2013 bis IV/2014 für Teilbeträge von gesamt…
…wegen einer Verantwortlichkeit für die durch die Entscheidungsträgerin Mag. A. wird wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Verkürzung von Altlastenbeiträgen der ***Bf1*** für die Quartale I/2013 bis IV/2014 für Teilbeträge von gesamt € 1.909.542,80 durch die Entscheidungsträgerin Mag. A. gemäß …
…casu Abgaben, die selbst zu berechnen sind, ganz oder teilweise nicht entrichtet (abführt). Gemäß § 3 Abs 1 Z 1 AISAG unterliegt das Ablagern von Abfällen (§ 2 AISAG) dem Altlastenbeitrag. Nach § 4 Z 1 AISAG ist Beitragsschuldner der Inhaber einer im Bundesgebiet gelegenen Anlage, in der…
…noch nicht oder in der von der Rechtsmittelentscheidung in Aussicht genommenen rechtlichen Art nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens war, einen Sachbescheid (im Ergebnis erstmals) zu erlassen (vgl. VwGH 29.04.2010, 2008/15/0098). Da somit eine Verkürzung an Altlastenbeitrag für die Zeiträume I/2013…
…Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht, die Verkürzung von Abgaben bewirkt. Im Hinblick auf die rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilungen des Bf und der mitbeteiligten Personen, auf die rechtskräftig gewordenen abgabenrechtlichen Entscheidungen des BFG und/oder des UFS betreffend den Bf und die mitbeteiligte Personen und auf die oben sonst…
…6 AVOG-DV 2010 Die Zuständigkeit zur buchmäßigen Erfassung, Mitteilung und Einhebung von Abgaben und Nebenansprüchen, sowie die Erhebung der Verbrauchsteuern und des Altlastenbeitrages wird auf jenes Zollamt übertragen, - in dessen Bereich im Zusammenhang mit diesen Abgabenansprüchen oder den Waren, auf welche diese Abgaben entfallen…
…den §§ 9 ALSAG und 119 BAO normierten abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht eine Verkürzung des Altlastenbeitrages in Höhe von 36.224 Euro dadurch bewirkt zu haben, dass er es als verantwortlicher Beitragsschuldner bei der im 4. Quartal 2011 auf einem näher bezeichneten Grundstück bei ***XY***…
…betreffenden Altlastenbeitrag und die dabei angeführte Rechtsprechung). Das WWAG schreibe nicht vor, wie der Wettterminal auszusehen habe. Es würden daher keine Spezifikation des Erzeugnisses vorgeschrieben. Vielmehr knüpfe der Abgabentatbestand an das an, was bereits vorhanden sei und schließe an dieses eine abgabenrechtliche Folge. Von den…
…das Auftreten oder die Vermehrung von Krankheitserregern begünstigt werden können, 8. die öffentliche Ordnung und Sicherheit gestört werden kann oder 9. Orts- und Landschaftsbild sowie Kulturgüter erheblich beeinträchtigt werden können. Gemäß § 3 Abs.1 ALSAG unterliegen dem Altlastenbeitrag das Ablagern von Abfällen oberhalb oder unterhalb…
…in Höhe von jeweils € 7.644,80 festgesetzt. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass auf Grund des Bescheides des Unabhängigen Verwaltungssenates für die Steiermark vom 14. Juni 2005 die Anlage als nicht genehmigt anzusehen sei, weshalb für die dorthin verbrachten Baurestmassen die Altlastenbeitragsschuld entstanden…
…ist und 2) das auf der Grundstücksparzelle 638/1, KG B aufgebrachte Material im Ausmaß von 298m3 dem Altlastenbeitrag nach dem ALSAG unterliegt. Im Rahmen der rechtlichen Würdigung hat die BH Villach festgestellt, dass die Anschüttungen auf den Grundstücksparzellen 582/1 und 577/2 aufgrund…
…8/2016 betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert, dass der Altlastenbeitrag für die mit aufbereiteten Baurestmassen vorgenommene Geländebefestigung als Lagerplatz (für Schwemmgutaufbereitung) auf dem Grundstück ***2*** in Höhe von € 15…
…ist und 2) das auf der Grundstücksparzelle 638/1, KG B aufgebrachte Material im Ausmaß von 298 m3 dem Altlastenbeitrag nach dem ALSAG unterliegt. Im Rahmen der rechtlichen Würdigung hat die BH Villach festgestellt, dass die Anschüttungen auf den Grundstücksparzellen 582/1 und 577/2…
… 3 Abs. 1 Z 1 lit. c Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) einen Altlastenbeitrag in Höhe von € 10.598,40 und Nebengebühren in Höhe von insgesamt € 423,94 mit der Begründung vorgeschrieben, dass die verfahrensgegenständlichen mineralischen Baurestmassen, welche für ein näher bezeichnetes Bauvorhaben verwendet worden sind…
…ist und 2) das auf der Grundstücksparzelle 638/1, KG B aufgebrachte Material im Ausmaß von 298m3 dem Altlastenbeitrag nach dem ALSAG unterliegt. Im Rahmen der rechtlichen Würdigung hat die BH Villach festgestellt, dass die Anschüttungen auf den Grundstücksparzellen 582/1 und 577/2 aufgrund…
…2010/07/0218 und die dazu ergangene Folgejudikatur, wonach auch das nicht mehr als einjährige Lagern von Abfällen zur Beseitigung und das nicht mehr als dreijährige Lagern von Abfällen zur Verwertung dem Altlastenbeitrag unterliegt, wenn nicht alle hiefür erforderlichen behördlichen Bewilligungen vorgelegen haben. Mit Erkenntnis…
…Antrag des Abgabepflichtigen oder von Amts wegen eine erstmalige Festsetzung der Abgabe mit Abgabenbescheid erfolgen, wenn der Abgabepflichtige, obwohl er dazu verpflichtet ist, keinen selbst berechneten Betrag der Abgabenbehörde bekannt gibt oder wenn sich die bekanntgegebene Selbstberechnung als nicht richtig erweist. Dem Altlastenbeitrag unterliegen nach …