…FV-***Nr***, wurde die Firma **A** GmbH (seit 21. Februar 2025: ***Bf1***) als belangter Verband gem. § 3 Abs. 2 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) dafür verantwortlich erkannt, dass durch ihren Entscheidungsträger im Sinne des § 2 Abs. 1 VbVG, Geschäftsführer **B**, zu Gunsten des Verbandes und unter Verletzung von…
…xx xxx/xxxx, Betriebsgegenstand: Immobilien, Sitz in ***Adr*** verantwortlich erkannt, dass ***nat. Person*** als Entscheidungsträgerin im Sinne des § 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) i. V. m. § 28a FinStrG unter Verletzung den Verband treffender Verpflichtungen (Verletzung der Pflicht zur rechtzeitigen Abgabe der Umsatzsteuererklärungen nach § 21 UStG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen H.R. (Bf. 1) vertreten durch RA Dr. Hanno Zanier, Josefs-Kai 27 Tür DG, 1010 Wien, und die S.GmbH, (Bf. 2) vertreten durch RA Dr. Hanno Zanier, Josefs…
auf Löschung meiner Daten im Finanzstrafregister gestellt. Eine Aufnahme in das Finanzstrafregister kann wohl nur dann erfolgen, wenn eine rechtskräftige Verurteilung vorliegt. Die Aufnahme in eine Strafdatenbank - ohne rechtskräftige Verurteilung - verstößt gegen die Unschuldsvermutung. Hierüber beantrage ich mit Bescheid sogleich zu entscheiden. Da über diese…
DB 1-12/2017 € 9.822,90 DZ 1-12/2017 € 964,70 P.KG Die P.KG wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 15.7.2011 gegründet. Der Bf. fungierte als Kommanditist der KG bis zu deren Konkurseröffnung am DatumXX. Als unbeschränkt haftende Gesellschafterin…
…4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat 1067-4 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Senatsvorsitzende ***15***, die Richterin***16*** und die fachkundigen Laienrichter ***17*** und ***18*** in der Finanzstrafsache gegen 1) ***Bf1***, vertreten durch die HBA Rechtsanwälte GmbH, Karmeliterplatz 4, 8010 Graz und 2) die ***Bf2…
Besch.: Mittlerweile sind es 10 Jahre, dass die Gesellschaft keine Tätigkeit ausübt. V.: Das ist der Sachverhalt laut Aktenlage: Säumnisdatum 8.3.2024 Erinnerung 8.3.2024, Nachfrist 29.4.2024, Androhung einer Zwangsstrafe von € 1.000,00, elektronisch zugestellt, gelesen 19.8.2024…
…4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr Wolfgang Pagitsch in der Finanzstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch BDO Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Am Belvedere 4, 1100 Wien, wegen eines Finanzvergehen nach § 33 Abs 2 lit a FinStrG über deren Beschwerde…
…4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche…
… 28a Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und § 3 Abs. 1 und 3 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) über die Beschwerde des belangten Verbandes vom 12. Dezember 2020 gegen das Erkenntnis des Spruchsenates beim damaligen Zollamt Feldkirch Wolfurt als Finanzstrafbehörde vom 6. November 2020, Geschäftszahl FV-001 096 181…
…4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche…
…4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche…
§ 23 Abs. 4 FinStrG: Bei Finanzvergehen, deren Strafdrohung sich nach einem Wertbetrag richtet, hat die Bemessung der Geldstrafe mit mindestens einem Zehntel des Höchstmaßes der angedrohten Geldstrafe zu erfolgen. Die Bemessung einer diesen Betrag unterschreitenden Geldstrafe aus besonderen Gründen ist zulässig, wenn die Ahndung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Wien 2 des Bundesfinanzgerichtes hat durch in den Finanzstrafsachen gegen 1. ***A*** ***Bf2***, geb., ***Adresse1***, 2. ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (Grundstück mit Container), vertreten durch ***A*** ***Bf2***, ***Adresse1*** wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des…
…4 Abs. 1, 5, 10, 11 und 12 Abs. 2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche…
Das gegenständliche Erkenntnis weicht von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht ab und hatte die Beurteilung des Vorliegens einer Finanzordnungswidrigkeit im konkreten Einzelfall, die Verbandsverantwortlichkeit dafür sowie die Strafbemessung und Bemessung der Verbandsgeldbuße und somit keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zum Gegenstand. Wien, am 6. Dezember…
…Rechtsanwalt, Raiffeisenstraße 3, 4600 Thalheim bei Wels, wegen des Verdachtes einer Verbandsverantwortlichkeit nach § 3 Abs. 2 und 3 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) iVm § 28a Abs. 2 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) für Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 1 und 2 lit. a und b FinStrG geführten Finanzstrafsache über die Beschwerden…
…2 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes sinngemäß anzuwenden. Die Verbandsgeldbuße ist nach der für das Finanzvergehen, für das der Verband verantwortlich ist, angedrohten Geldstrafe zu bemessen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß § 3 Abs. 1 VbVG (Verbandsverantwortlichkeitsgesetz)…