…gedankliche) Schlussbilanz (mit rekonstruiertem Kapitalkonto von Dr. ***Bf2***) per 31.08.2012 vorgelegt. Der VwGH hat in seiner Entscheidung vom 21.12.2010, 2009/15/0076 mit Hinweis auf Quantschnigg/Schuch, § 24 Rz 80, auch die Bruttomethode bei der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils als zulässig erachtet…
…Tz 18). § 37 Abs. 2 Z 1 EStG erfasst (sämtliche) Veräußerungsgewinne iSd § 24 EStG, somit auch Teilbetriebsveräußerungen und die Veräußerung von Teilen eines Mitunternehmeranteils. Nach dieser Sichtweise umfasst auch § 37 Abs. 5 EStG (im Gleichklang mit § 37 Abs. 2 Z 1 EStG) alle Veräußerungsgewinne iSd…
…der Literatur von verschiedenen Autoren vertreten: Vgl. Fraberger/Papst in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, § 24 Tz 104: "§ 24 EStG setzt (nur) voraus, dass der Erwerber in die Lage versetzt wird, das Unternehmen ohne weiteres fortzuführen. Diese Voraussetzung gilt bei der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen als erfüllt…
… 24 EStG vor, obwohl in ALLEN Fällen hinsichtlich des nicht veräußerten Grund und Bodens sämtliche stille Reserven des Grund und Bodens steuerhängig bleiben. Auf die Zusammenballung ALLER stillen Reserven anlässlich der Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen kommt es, zumindest seit 1.4.2012 hinsichtlich…
…Situation des Einzelunternehmers und der Verkauf des Mitunternehmeranteils seien daher nicht miteinander vergleichbar. Der Gesetzgeber habe keine "Veräußerungspflicht" des Grund und Bodens bei Einzelunternehmen normiert, um den Tatbestand des § 24 Abs. 1 EStG 1988 zu erfüllen. Bei Mitunternehmerschaften oder der teilweisen Veräußerung von Mitunternehmeranteilen müsse…
…dass das Sonderbetriebsvermögen aus Grundstücken bestehe, die im Falle der Veräußerung dem Sondersteuersatz von 30 % unterliegen würden, sei nicht entscheidungswesentlich. Vielmehr komme es darauf an, dass keine gesamte Veräußerung des Mitunternehmeranteils stattgefunden habe und deshalb auch nur ein Veräußerungsgewinn nach § 24 EStG 1988 für 75…
…24 Abs. 1 EStG 1988 fallen, wie etwa auch die Veräußerung von Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen. Um in den Genuss der Begünstigung der Halbsatzbesteuerung zu kommen, muss der gesamte Betrieb beziehungsweise der gesamte Mitunternehmeranteil veräußert werden. Dies erklärt sich aus dem Zweck des § 37 Abs. 5…
…versucht, die Einkünfte zu verschleiern. Beabsichtigte Veräußerung von Liegenschaften sowie intensive Auslandskontakte lassen auf eine Vermögensverschiebung ins Ausland schließen . Mittels Fristverlängerungsansuchen wird versucht, die Entscheidung über die Abgabennachforderungen hinauszuzögern." In der dagegen eingebrachten Beschwerde vom 22.08.2016 bekämpfte der Bf den Bescheid seinem ganzen…
…zum Hälftesteuersatz erfolgenden fiktiven Veräußerung des Mitunternehmeranteils veranschaulicht werden könne. Diesem Argument hält der Senat entgegen: Zum Ersten ändert dies nichts daran, dass Österreich das Besteuerungsrecht auf der Gesellschafterebene verliert. Zum Zweiten hat der Senat vom konkret festgestellten und nicht von einem hypothetischen Sachverhalt auszugehen…
…12.4.2000, XI R 35/99: Es muss eine synchrone Übertragung von Gesellschaftsanteil und Sonderbetriebsvermögen vorliegen (§ 16 Abs. 1 dEStG). Die Teilanteilsveräußerung eines Mitunternehmeranteils bedeutet eine vertikale Spaltung des vollständigen Anteils. Die Begünstigung setzt daher die Veräußerung eines Teils des Anteils, zugleich aber auch…
…sondern nur die Einkunftsteile , die als Entschädigungszahlung begünstigt besteuert werden sollen. Jede andere Interpretation würde die Veräußerung von Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen, die Enteignung einzelner Wirtschaftsgüter und auch die Übergangsgewinne von vornherein von der Begünstigung ausschließen. Ein solcher Zweck kann § 37 Abs. 7 EStG 1988 nicht…
…sondern nur die Einkunftsteile , die als Entschädigungszahlung begünstigt besteuert werden sollen. Jede andere Interpretation würde die Veräußerung von Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen, die Enteignung einzelner Wirtschaftsgüter und auch die Übergangsgewinne von vornherein von der Begünstigung ausschließen. Ein solcher Zweck kann § 37 Abs. 7 EStG 1988 nicht…
…einer Einkunftsquelle, sondern nur die Einkunftsteile, die als Entschädigungszahlung begünstigt besteuert werden sollen. Jede andere Interpretation würde die Veräußerung von Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen, die Enteignung einzelner Wirtschaftsgüter und auch die Übergangsgewinne von vornherein von der Begünstigung ausschließen. Ein solcher Zweck kann § 37 Abs. 7 EStG…
…Denn auch bei Ansatz des von der XY errechneten Wertes ergibt sich für die Mitunternehmeranteile der einbringenden stillen Gesellschafter ein negativer Wert: | Gesamtwert des Betriebes | 10.171.062 | + Entnahme atypisch stiller Gesellschafter | 41.936.000 | - IFB | - 7.612.337…
…Grundlage eines schriftlichen Sacheinlagevertrages erfolgen, sodass auch diese Voraussetzung erfüllt wäre. Gemäß § 15 erster Satz UmgrStG ist bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben, Mitunternehmeranteilen und zu einem Betriebsvermögen gehörenden Kapitalanteilen zum Einbringungsstichtag eine Einbringungsbilanz aufzustellen, in der das einzubringende Vermögen nach Maßgabe des § 16 leg…
…der längeren Behaltedauer des Altanteiles kommt, begründen wir unseren in eventu eingebrachten Berufungsantrag wie folgt: Hinsichtlich der ertragsteuerlichen Beurteilung einer Veräußerung von sukzessiv erworbenen GmbH-Anteilen im Hinblick auf Spekulationseinkünfte iSd § 30 und Einkünfte aus der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung iSd § 31 EStG idF vor…
…der Preis anzusetzen, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Der Wert des gleichen Wirtschaftsgutes ist aber ein anderer, wenn das Gut für sich allein losgelöst von einem Betrieb im Verkehrsleben erscheint (gemeiner Wert), als wenn es…
…Eine derartige Veräußerung wäre sittenwidrig (§ 879 Abs. 2 Z 3 ABGB) und schon zivilrechtlich nichtig. Die Finanzverwaltung darf daher davon ausgehen, dass ein Rechtsvorgang zu beurteilen ist, der ausschließlich zwischen dem potentiellen Erblasser und einem seiner präsumtiven Erben stattfindet und unabhängig von der Zahl der…
…2. § 6 Z 14 EStG 1988 lautet folgendermaßen (Fettdruck durch das Bundesfinanzgericht): "a) Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegt jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Als Veräußerungspreis des hingegebenen Wirtschaftsgutes und als Anschaffungskosten des erworbenen Wirtschaftsgutes sind jeweils der gemeine Wert des hingegebenen Wirtschaftsgutes anzusetzen.
…die von einem Konkursverfahren oder einem gerichtlichen Ausgleichsverfahren betroffen sind, - Veräußerungsgewinne und Aufgabegewinne, das sind Gewinne aus der Veräußerung sowie der Aufgabe von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmeranteilen, - Sanierungsgewinne, das sind Gewinne, die durch Vermehrungen des Betriebsvermögens infolge eines gänzlichen oder teilweisen Erlasses von Schulden zum…