…oder - wenn sie früher im Rahmen eines für Arbeitnehmer oder Selbständige desselben Mitgliedstaats errichteten Systems gegen das gleiche Risiko pflichtversichert war. "Familienangehöriger" ist nach Art. 1 lit. f i VO (EWG) 1408/71 jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden…
Die Beschwerde ist daher hinsichtlich der Monate 01/2010 bis 12/2011 als unbegründet abzuweisen. 4 Revision: Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist nach § 133 Abs. 4 erster Satz B-VG die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…
…sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Art. 3 Abs. 1 VO 1408/71 zufolge haben die Personen, die im Gebiet eines Mitgliedstaats wohnen und für die diese Verordnung gilt, die gleichen Rechte und Pflichten auf Grund der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie die Staatsangehörigen dieses Staates…
…1997, L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten Fassung (im Folgenden VO 1408/71), der - soweit gegenständlich von Interesse - gleichsam die Überschrift "Aufhebung der Wohnortklauseln" trug und auszugsweise lautete: "(1) Die Geldleistungen bei Invalidität, Alter oder für die Hinterbliebenen, die Renten bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten…
…Rs Pinna I, ist nach Ansicht des Vorlagegerichts zu einer im Sekundärrecht angesiedelten Wohnortklausel ergangen. Art 73 Abs 2 VO 1408/71 war eine typische Wohnortklausel, indem sie Herrn Pinna nur deshalb Familienleistungen in geringerer Höhe gewährte, weil er und seine Kinder sich in Italien…
…Art 76 Abs 2 VO 1408/71, der die fehlende Antragstellung ausdrücklich geregelt hat, nicht übernommen hat. 72 Im Geltungsbereich der neuen Koordinierung ist das nicht mehr der Fall, vielmehr zielt § 4 Abs 1 bis 3 FLAG im Geltungsbereich der VO 883/2004 darauf ab…
…so gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Unterhalt der betreffenden Person überwiegend von dem Versicherten oder dem Rentner bestritten wird; Art 76 VO 1408/71, in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Fassung…
Ungarn ist im Beschwerdefall nach Art 68 VO 883/2004 demnach nicht berechtigt, von der Kindesmutter das Kindergeld zurückzufordern, damit Österreich seiner vorrangigen Verpflichtung zur gänzlichen Leistung der Familienbeihilfe nach dem FLAG entsprechen kann (EuGH 25.04.2024, Rs C-36/23, Rn 68). Aus…
…die mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften diesen Umstand als Anspruchsvoraussetzung für die Familienleistung definieren, macht keinen Beschäftigungsstaat nach eigenem Recht. Im Anwendungsbereich der alten VO 1408/71 und VO 574/72 hat das Unionsrecht diese Anordnung getroffen, um zu erreichen, dass die Zuständigkeit auf Familienleistungen sich nicht ändern…
…der Inländergleichstellung des Art 3 Abs 1 VO (EWG) 1408/71. Mit der seit 1. Mai 2010 in Kraft getretenen neuen sozialen Koordinierung (Verordnung (EG) 883/2004, Verordnung (EU) 987/2009) wurde der Grundsatz der Gleichbehandlung in Artikel 4 VO (EG) 883/2004 verankert und…
…Beiziehung von Fachärzten bestimmter Richtung bestünde. Es besteht demnach kein Anspruch auf die Zuziehung eines Facharztes eines bestimmten medizinischen Teilgebietes. Es kommt vielmehr auf die Schlüssigkeit der eingeholten Gutachten an" (BFG 15.12.2017, RV/7102062/2017; Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg) FLAG, 2. Auflage…
…10.2011 mit 10 Stunden wöchentlich beantwortet. Demnach hätte für das angeblich in Österreich aufhältige Kind S1 Anspruch auf Familienbeihilfe nach der VO (EWG) 1408/71 in voller Höhe bestanden. Erst im Zuge weiterer Ermittlungen musste festgestellt werden, dass laut Dienstvertrag und Lohnkonten eine Beschäftigung…
…Unter Zugrundelegung des nunmehr festgestellten Sachverhalts ergibt sich zum Kindesvater nach Art. 13 Abs. 2 lit b) der VO (EG) 1408/71 eine vorrangige Zuständigkeit jenes Landes, in dem die selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Durch die vom Kindesvater ausschließlich in Österreich im hier von der…
…dass für das Stiefkind J. in Österreich kein Anspruch auf Familienleistungen bestehe. Für die Beurteilung, ob ein Anspruch auf Familienleistungen im Zusammenhang mit der EU-VO 1408/71 bzw. 883/2004 bestehe, seien die leiblichen Eltern in die Betrachtungsweise miteinzubeziehen. Nach Beurteilung des derzeitigen Sachverhaltes…
…der durch die VO 1408/71 bestimmt wurde, so bleiben die ursprünglich ermittelten Rechtsvorschriften so lange anwendbar, bis sich der vorliegende Sachverhalt ändert. Kommt es zu keiner Sachverhaltsänderung, sind die jeweils nach der VO 1408/71 ermittelten nationalen Rechtsvorschriften für einen Zeitraum von höchstens zehn…
…auch wenn die Ehe nicht mehr besteht (§ 25 Abs 2 BAO). Die Kinder und auch die frühere Ehegattin sind somit vom Angehörigenbegriff der VO(EWG) 1408/71 umfasst. Dies unabhängig davon, ob der Beschwerdeführer Unterhalt leistet oder die Ehe geschieden ist (vgl EuGH 26.11…
…mangels Antragstellung durch die Kindesmutter) ein Anspruch des den Unterhalt überwiegend tragenden Kindesvaters besteht. Dies mit der Begründung, dass sich aus der VO (und der DVO) kein "unbedingter" Anspruch der Kindesmutter ableiten ließe. Liegen aber zwei konkurrierende Anträge vor, ist der Antrag der Person berechtigt…
…Randnr. 41). (…) 8. Die Unterscheidung zwischen Leistungen, die unter die VO Nr. 1408/71 fallen, und Leistungen, die vom Geltungsbereich dieser Verordnung ausgeschlossen sind, hängt im Wesentlichen von den grundlegenden Merkmalen der jeweiligen Leistung ab, insbesondere von ihrem Zweck und den Voraussetzungen ihrer Gewährung…
…sowie für deren Familienangehörige und Hlinterbliebene." Art. 3 Abs. 1 VO 1408/71 zufolge haben die Personen, die im Gebiet eines Mitgliedstaats wohnen und für die diese Verordnung gilt, die gleichen Rechte und Pflichten auf Grund der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie die Staatsangehörigen dieses Staates…
Nach Art. 73 der VO 1408/71 hat ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt, vorbehaltlich der Bestimmungen in Anhang VI, für seine Familienangehörigen, die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des ersten Staates, als…