…oder - wenn sie früher im Rahmen eines für Arbeitnehmer oder Selbständige desselben Mitgliedstaats errichteten Systems gegen das gleiche Risiko pflichtversichert war. "Familienangehöriger" ist nach Art. 1 lit. f i VO (EWG) 1408/71 jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden…
Die Beschwerde ist daher hinsichtlich der Monate 01/2010 bis 12/2011 als unbegründet abzuweisen. 4 Revision: Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist nach § 133 Abs. 4 erster Satz B-VG die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…
…sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene. Art. 3 Abs. 1 VO 1408/71 zufolge haben die Personen, die im Gebiet eines Mitgliedstaats wohnen und für die diese Verordnung gilt, die gleichen Rechte und Pflichten auf Grund der Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats wie die Staatsangehörigen dieses Staates…
…1997, L 28, S. 1) geänderten und aktualisierten Fassung (im Folgenden VO 1408/71), der - soweit gegenständlich von Interesse - gleichsam die Überschrift "Aufhebung der Wohnortklauseln" trug und auszugsweise lautete: "(1) Die Geldleistungen bei Invalidität, Alter oder für die Hinterbliebenen, die Renten bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten…
…Rs Pinna I, ist nach Ansicht des Vorlagegerichts zu einer im Sekundärrecht angesiedelten Wohnortklausel ergangen. Art 73 Abs 2 VO 1408/71 war eine typische Wohnortklausel, indem sie Herrn Pinna nur deshalb Familienleistungen in geringerer Höhe gewährte, weil er und seine Kinder sich in Italien…
…Art 76 Abs 2 VO 1408/71, der die fehlende Antragstellung ausdrücklich geregelt hat, nicht übernommen hat. 72 Im Geltungsbereich der neuen Koordinierung ist das nicht mehr der Fall, vielmehr zielt § 4 Abs 1 bis 3 FLAG im Geltungsbereich der VO 883/2004 darauf ab…
…so gilt diese Voraussetzung als erfüllt, wenn der Unterhalt der betreffenden Person überwiegend von dem Versicherten oder dem Rentner bestritten wird; Art 76 VO 1408/71, in ihrer durch die Verordnung (EG) Nr 118/97 des Rates vom 2. Dezember 1996 geänderten und aktualisierten Fassung…
Ungarn ist im Beschwerdefall nach Art 68 VO 883/2004 demnach nicht berechtigt, von der Kindesmutter das Kindergeld zurückzufordern, damit Österreich seiner vorrangigen Verpflichtung zur gänzlichen Leistung der Familienbeihilfe nach dem FLAG entsprechen kann (EuGH 25.04.2024, Rs C-36/23, Rn 68). Aus…
…die mitgliedstaatlichen Rechtsvorschriften diesen Umstand als Anspruchsvoraussetzung für die Familienleistung definieren, macht keinen Beschäftigungsstaat nach eigenem Recht. Im Anwendungsbereich der alten VO 1408/71 und VO 574/72 hat das Unionsrecht diese Anordnung getroffen, um zu erreichen, dass die Zuständigkeit auf Familienleistungen sich nicht ändern…
…der Inländergleichstellung des Art 3 Abs 1 VO (EWG) 1408/71. Mit der seit 1. Mai 2010 in Kraft getretenen neuen sozialen Koordinierung (Verordnung (EG) 883/2004, Verordnung (EU) 987/2009) wurde der Grundsatz der Gleichbehandlung in Artikel 4 VO (EG) 883/2004 verankert und…
…Beiziehung von Fachärzten bestimmter Richtung bestünde. Es besteht demnach kein Anspruch auf die Zuziehung eines Facharztes eines bestimmten medizinischen Teilgebietes. Es kommt vielmehr auf die Schlüssigkeit der eingeholten Gutachten an" (BFG 15.12.2017, RV/7102062/2017; Lenneis in Lenneis/Wanke (Hrsg) FLAG, 2. Auflage…
…10.2011 mit 10 Stunden wöchentlich beantwortet. Demnach hätte für das angeblich in Österreich aufhältige Kind S1 Anspruch auf Familienbeihilfe nach der VO (EWG) 1408/71 in voller Höhe bestanden. Erst im Zuge weiterer Ermittlungen musste festgestellt werden, dass laut Dienstvertrag und Lohnkonten eine Beschäftigung…
…Unter Zugrundelegung des nunmehr festgestellten Sachverhalts ergibt sich zum Kindesvater nach Art. 13 Abs. 2 lit b) der VO (EG) 1408/71 eine vorrangige Zuständigkeit jenes Landes, in dem die selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Durch die vom Kindesvater ausschließlich in Österreich im hier von der…
…geb. 1 sowie AL, geb. 2, nach Art. 76 EWG-VO 1408/71 für den Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2010 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.), eine gebürtige Rumänin, beantragte am 16. Mai 2011 mit den Formularen Beih…
…Art. 31 in den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates, in dessen Gebiet sie wohnt, als Familienangehöriger bestimmt, anerkannt oder als Haushaltsangehöriger bezeichnet ist. Art. 13 der VO 1408/71 bestimmt, dass Personen, für die diese Verordnung gilt, den Rechtsvorschriften nur eines Mitgliedstaates unterliegen. Soweit die Art. 14…
…dass für das Stiefkind J. in Österreich kein Anspruch auf Familienleistungen bestehe. Für die Beurteilung, ob ein Anspruch auf Familienleistungen im Zusammenhang mit der EU-VO 1408/71 bzw. 883/2004 bestehe, seien die leiblichen Eltern in die Betrachtungsweise miteinzubeziehen. Nach Beurteilung des derzeitigen Sachverhaltes…
…VO 1408/71 begründet. Die Bestimmung des § 3 Abs. 3 Z 4 GSVG, die im Wesentlichen mit der Bestimmung des § 8 Abs. 1 Z 2 lit g ASVG wortident ist, begründet daher nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates die Selbständigeneigenschaft im Sinne der VO 1408/71…
…für Arbeitnehmer oder Selbständige oder einem Sondersystem für Beamte erfasst werden, pflichtversichert oder freiwillig weiterversichert ist. Der Arbeitnehmerbegriff der VO EWG 1408/71 hat einen gemeinschaftsspezifischen Inhalt und wird vom EuGH sozialversicherungsrechtlich und nicht arbeitsrechtlich definiert. Demnach ist jede Person als Arbeitnehmer bzw Selbständiger anzusehen…
…Vielmehr ist die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern des Rates vom 14. Juni 1971 idgF (idF "VO") zu beachten. Diese hat allgemeine Geltung…
…und zwar auch dann, wenn sie im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats wohnt ...; Diese Bestimmung erklärt somit den Beschäftigungsort zum grundsätzlichen Anknüpfungspunkt. Nach Artikel 73 der VO 1408/71 hat ein Arbeitnehmer oder ein Selbständiger, der den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats unterliegt, vorbehaltlich der Bestimmungen in Anhang…