IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache des L, Adresse, vertreten durch I, Adresse vom 17. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 4. Oktober 2017 betreffend Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe (Differenzzahlung…
„Aus Art. 67 der Verordnung Nr. 883/2004 in Verbindung mit Art. 60 Abs. 1 der Verordnung Nr. 987/2009 ergibt sich zum einen, dass eine Person Anspruch auf Familienleistungen auch für Familienangehörige erheben kann, die in einem anderen als dem für ihre Gewährung zuständigen…
…sei. Wieder über FinanzOnline stellte der Beschwerdeführer am 4. November den Antrag seine Beschwerde an das Bundesfinanzgericht vorzulegen und begründet dies wie folgt: "Ein Unterhaltsverpflichteter kann den Familienbonus Plus nur für die Anzahl der Monate beanspruchen, für die er den Unterhalt voll zahlt und ihm…
…zustehen, wenn der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung zur Gänze entsprochen werde. Der Unterhaltsabsetzbetrag sei demnach entsprechend zu kürzen gewesen. Ein Unterhaltsverpflichteter könne den Familienbonus Plus nur für die Anzahl der Monate beanspruchen, für die er den Unterhalt voll bezahlt hätte und ihm ein Unterhaltsabsetzbetrag zustehen würde. Werde…
…festgesetzt. Die Änderung resultierte aus der Reduzierung des Kinderfreibetrages auf insgesamt Euro 600,00. Es sei festgestellt worden, dass für beide Kinder einem Unterhaltsverpflichteten der Unterhaltsabsetzbetrag zustehe und daher gemäß § 106a Abs. 2 EStG 1988 ein Kinderfreibetrag in Höhe von jeweils nur mehr Euro 300…
…worden. Mit Eingabe vom 17.7.2020 begehrte der Bf die Vorlage seiner Beschwerde an das BFG. Der Bf wandte ein, dass er als unterhaltsverpflichteter Vater den Familienbonus Plus zur Gänze, indexiert für das EU Land Italien, in Höhe von € 118,50 monatlich begehre…
…im jeweiligen Monat kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Dies ist hier nicht der Fall. Eine Aufteilung zwischen dem Unterhaltsverpflichteten und dem Partner der Familienbeihilfebezieherin ist gesetzlich nicht vorgesehen, selbst wenn die Familienbeihilfebezieherin die zweite Hälfte des Familienbonus Plus nicht geltend macht. Der Unterhaltsleister kann den vollen Absetzbetrag…
…Gänze berücksichtigt und daher während des Kalenderjahres eine Lohnsteuerersparnis lukriert worden sei. Für Kinder, für die ein Unterhaltsverpflichteter tatsächlich Unterhalt leiste, stehe der Familienbonus Plus neben dem Unterhaltszahler jedoch nur der Beihilfenbezieherin (in diesem Fall der Kindesmutter) zu. Der Familienbonus Plus sei daher für G…
…der außergewöhnlichen Belastung ermöglicht (siehe LStR 823). Erfolgt die Unterbringung in einem Alters-(Pflege-)Heim wegen Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit, können die Kosten, die ein naher Angehöriger als Unterhaltsverpflichteter trägt, nach § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden, sofern die pflegebedürftige Person über kein entsprechendes Einkommen bzw…
…sei nicht erbracht worden. Als nachgewiesen würden Unterhaltszahlungen dann betrachtet, wenn sie durch Überweisung vom Konto des Unterhaltsverpflichteten auf das Konto der Person, bei der das Kind haushaltszugehörig sei und die für das Kind sorge (in diesem Fall die Kindesmutter) erfolgen. Ebenso müsse eine Bankbestätigung…
…bzw. einkommensschwache Angehörige übernommen werden würden. Erfolgte die Unterbringung in einem Alters-(Pflege-)Heim wegen Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit, könnten die Kosten, die ein naher Angehöriger als Unterhaltsverpflichteter trage, nach § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden, sofern die pflegebedürftige Person über kein entsprechendes Einkommen bzw. verwertbares…
…dass die Kindesmutter die Familienbeihilfe bezieht und der Bf. als Unterhaltsverpflichteter "den Familienbonus Plus zur Gänze" geltend machen kann. Ungeachtet des außergerichtlichen Scheidungsvergleiches - beantragte die Kindesmutter bei der Einreichung der Einkommensteuererklärung 2025 jeweils die Berücksichtigung des halben Familienbonus Plus für ihre beiden minderjährigen Kinder, ***E.***…
…zustehenden Betrages. Für einen Monat, für den kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, steht dem Unterhaltsverpflichteten kein Familienbonus Plus zu. c)Die Aufteilung des Familienbonus Plus gemäß lit. a und b ist bei gleichbleibenden Verhältnissen für das gesamte Kalenderjahr einheitlich zu beantragen. Wird von den Anspruchsberechtigten die Berücksichtigung…
…Betrages. Für einen Monat, für den kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, steht dem Unterhaltsverpflichteten kein Familienbonus Plus zu. Der Familienbonus Plus soll erwerbstätige Steuerpflichtige, die Kinder haben und dadurch weniger leistungsfähig sind als Kinderlose mit gleichem Einkommen ab 1.1.2019 steuerlich entlasten. Damit soll dem Grundsatz…
…insbesondere durch entsprechende Rechnungen mit Zahlungsnachweisen belegt werden (vgl. ErlRV 190 BlgNR XXVI. GP 14). Um als Unterhaltsverpflichteter in den Genuss dieser besonderen Aufteilung zu gelangen, muss nicht nur der gesetzliche Unterhalt zur Gänze geleistet werden, sondern darüber hinausgehend auch die Kinderbetreuungskosten im überwiegenden Umfang…
…Familienbonus Plus kann bei unbeschränkter Steuerpflicht stellen: der Familienbeihilfe-Berechtigte, der (Ehe)Partner des Familienbeihilfe-Berechtigte, der Steuerpflichtige, dem für das Kind der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht (Unterhaltsverpflichteter). Der "Familienbeihilfe-Berechtigte" wird in Abs 3a nicht näher definiert. Familienbeihilfe wird gem. § 7 FLAG nur einer Person gewährt…
…Betracht, insoweit sie den potenziellen Erbteil übersteigen. Erfolgt die Unterbringung in einem Alters-(Pflege-)Heim wegen Krankheit, Pflege- oder Betreuungsbedürftigkeit, können die Kosten, die ein naher Angehöriger als Unterhaltsverpflichteter trägt, nach § 34 EStG 1988 berücksichtigt werden, sofern die pflegebedürftige Person über kein entsprechendes Einkommen bzw…
…cit. vorgesehene Wahlmöglichkeit zwischen dem Familienbeihilfenberechtigten und seinem (Ehe-)Partner auch insoweit zur Anwendung kommen als ein Unterhaltsverpflichteter seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht oder nicht zur Gänze nachkommt und daher für die entsprechende Anzahl der Monate kein Unterhaltsabsetzbetrag und damit auch kein Familienbonus Plus zusteht. Gemäß …
…cit. vorgesehene Wahlmöglichkeit zwischen dem Familienbeihilfenberechtigten und seinem (Ehe-)Partner auch insoweit zur Anwendung kommen als ein Unterhaltsverpflichteter seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht oder nicht zur Gänze nachkommt und daher für die entsprechende Anzahl der Monate kein Unterhaltsabsetzbetrag und damit auch kein Familienbonus Plus zusteht. Gemäß …
…Betrages. Für einen Monat, für den kein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, steht dem Unterhaltsverpflichteten kein Familienbonus Plus zu. Die Ehegattin des Bf. habe im Jahr 2022 für das Kind ***J.W.*** 12 Monate und für das Kind ***M.W.*** 7 Monate die Familienbeihilfe bezogen. Für das Kind…