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BFG RV/6100236/2019Schätzung Gastronomiebetrieb
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.10.2024

…Kommanditist, ***Komm***, festgestellte Einkünfte aus Gewerbebetrieb als Mitunternehmer erzielten und deren und seine eigenen abgabenrechtlichen Belange auch tatsächlich Wahrnehmender zu nachgenannten Zeiten für nachgenannte Veranlagungszeiträume im Zuständigkeitsbereich des damaligen Finanzamt ***F*** unter Verletzung nachgenannter abgabenrechtlicher Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, nämlich der Abgabe vollständiger und wahrheitsgemäßer Jahresumsatzsteuererklärungen…

BFG RV/6300013/2019Bestrafung eines Geschäftsführers einer GmbH wegen Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG, weil dieser - ohnehin mit Arbeit überlastet - dem Steuerberater die für die Erstellung der UVAs erforderlichen Unterlagen nur verspätet zukommen hat lassen, darüber hinaus aber auch planmäßig Rechnungen zurückgehalten hat, damit mit unrichtigen Voranmeldungen unberechtigte USt-Gutschriften geltend gemacht worden sind.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis21.07.2021Teil 1/2

…ist tatsächlich für jeden einzelnen von ihnen sowohl in objektiver, als auch subjektiver Hinsicht der Nachweis einer Tatbegehung zu führen. Bleiben Zweifel bestehen, sind diese somit zugunsten der Beschuldigten beachtlich. 3. Gemäß § 119 Abs. 1 BAO haben Unternehmer bzw. Abgabepflichtige und allfällige Wahrnehmende deren steuerlichen…

BFG RV/7300012/2017Beschwerde, da behauptet wurde, keine Gesellschafterstellung in der GesBR gehabt zu haben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis06.02.2018

…hat (vgl. AS 58 des Strafaktes). Damit ist jedoch nachgewiesen, dass der Beschuldigte sich entgegen seiner Darstellung tatsächlich (als faktisch Wahrnehmender) um die abgabenrechtlichen Belange der GesbR gekümmert hat. Dass C. S. diese Pflichten ebenfalls nicht wahrgenommen hat und dafür auch rechtskräftig bestraft wurde, ändert…

BFG RV/5300023/2017Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei ebenso unterbliebener Einreichung von Voranmeldungen durch Entscheidungsträger einer GmbH nach Verlust der Finanzmittel des Unternehmens aufgrund eines Betrugsfalles
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 1/2

…FNccc, sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, vorsätzlich betreffend die Voranmeldungszeiträume Dezember 2015 und Jänner 2016 die Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von € 42.039,99 (12/15) und € 37.355,93 (01/16) nicht spätestens jeweils am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet…

BFG RV/5300033/20131. Nicht beweisbarer Vorsatz des Geschäftsführers einer GmbH in Bezug auf die Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben 2. Büroangestellter als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis16.06.2015

…der Spruchsenat - neben Ausführungen zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Beschuldigten - folgende Feststellungen zugrunde: Der Beschuldigte habe als steuerlich verantwortlicher Geschäftsführer und Wahrnehmender der abgabenrechtlichen Angelegenheiten der b-B-GmbH die im Spruch genannten Selbstbemessungsabgaben nicht spätestens am fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet bzw…

BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 2/3

…bei gegebener tatsächlicher Verpflichtung (hier somit nicht relevant) - die Zuschläge zu diesen gemäß § 122 Abs. 7 Wirtschaftskammergesetz 1998 iVm § 43 Abs. 1 FLAG zu entrichten. Gemäß § 76 Abs. 1 EStG 1988 hatte ein Arbeitgeber (hier wiederum der genannte Verein) bzw. für diesen der Wahrnehmende seiner…

BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 1/3

…b FinStrG schuldig gesprochen, weil er als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen des Vereines "Y" vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 des Einkommensteuergesetzes (EStG) 1988 sowie dazu ergangener Verordnungen entsprechenden Lohnkonten betreffend die Lohnzahlungszeiträume Jänner [tatsächlich gemeint: September; zu erkennen an der…

BFG RV/6300012/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Kassiers eines Kindergartenvereines, welcher als dessen Wahrnehmender der steuerlichen Interessen den übernommenen Pflichten zur Führung von Lohnkonten, Einreichung von Lohnsteueranmeldungen (weil dazu verpflichtet) und Entrichtung bzw. Abfuhr der Selbstbemessungsabgaben nur ungenügend entsprochen hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.07.2017Teil 3/3

…898,38 + € 448,44) = € 20.622,92 : 2 ergibt € 10.311,46, insgesamt somit € 20.408,96, innerhalb dessen die tatsächliche Geldstrafe auszumessen ist. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß …

BFG RV/6300020/2016Grob fahrlässige Verkürzung von Umsatzsteuer und vorsätzliche Nichtabfuhr bzw. Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch den Obmann eines tatsächlich nicht gemeinnützigen Vereines; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.02.2017Teil 1/4

…091/2013/00226-001, ist A schuldig gesprochen worden, weil er als verantwortlicher Obmann des Vereines BBB, sohin als Wahrnehmender dessen steuerlichen Interessen, vorsätzlich im Amtsbereich des genannten Finanzamtes 1. [in den Jahren 2010 bis 2013] unter Verletzung der abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend…

BFG RV/5300023/2017Nichtentrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bei ebenso unterbliebener Einreichung von Voranmeldungen durch Entscheidungsträger einer GmbH nach Verlust der Finanzmittel des Unternehmens aufgrund eines Betrugsfalles
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.03.2019Teil 2/2

…so seiner Erinnerung nach, mit A gesprochen. Tatsächlich hat er offensichtlich dieses Telefonat mit B als in diesem Fall zuständige Wahrnehmende der steuerlichen Angelegenheiten der GmbH geführt (siehe den Einwand des Erstbeschuldigten vor dem Bundesfinanzgericht, dafür nicht zuständig gewesen zu sein). Die Zweitbeschuldigte erinnert sich…

BFG RV/5300026/2013Ausmaß der finanzstrafrechtlichen Verantwortlichkeit eines die Genehmigung der Finanztransaktionen einer GmbH an sich gezogen habenden Prokuristen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.10.2015

…Ing.A ist schuldig, er hat als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen der B-GmbH im Amtsbereich des Finanzamtes FA vorsätzlich betreffend die Voranmeldungszeiträume Juli, Oktober und November 2006 Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 14.036,66 (07/06 € 5.407,79…

BFG RV/5300047/20181. Ablehnung des Spruchsenatsvorsitzenden, weil er trotz erfolgtem Verzicht durch den Beschuldigten die mündliche Verhandlung nicht abberaumen wollte 2. Vorsatz eines Steuerberaters zur Unterlassung einer Schenkungsmeldung nach § 121a BAO und einer dadurch bewirkten Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs. 1 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.09.2020Teil 2/2

…Es hat daher gegen den Beschuldigten tatsächlich der begründete Verdacht bestanden, dass er - aus welchen Gründen auch immer - einerseits als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen seines Mandanten C und damit als unmittelbarer Täter und anderseits als Bestimmungstäter in Bezug auf die seinen Mandanten treffende abgabenrechtliche Verpflichtung…

BFG RV/5300047/20181. Ablehnung des Spruchsenatsvorsitzenden, weil er trotz erfolgtem Verzicht durch den Beschuldigten die mündliche Verhandlung nicht abberaumen wollte 2. Vorsatz eines Steuerberaters zur Unterlassung einer Schenkungsmeldung nach § 121a BAO und einer dadurch bewirkten Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs. 1 FinStrG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss17.09.2020Teil 1/2

…Behauptung, eine Beschwerde sei beim Finanzamt Linz oder beim Bundesfinanzgericht einzubringen. Tatsächlich sei das Rechtsmittel aber beim Finanzamt YZ (oder beim Bundesfinanzgericht) einzubringen. Das Verfahren vor dem Spruchsenat III strotze auch in weiteren Punkten nur so vor Fehlern, die zum Teil auch wesentlich seien. So…

BFG RV/6300006/20161. Nichtabfuhr und Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch einen faktischen Geschäftsführer einer Limited im Glücksspielmilieu; 2. Verhängung einer Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2020Teil 1/2

…die Entscheidung tatsächlich ohne mündliche Verhandlung zu fällen. Zur Entscheidung wurde erwogen: 1. Gemäß § 79 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 hatte im strafrelevanten Zeitraum (Februar 2011 bis Jänner 2014) ein Arbeitgeber (hier: die BG-Ltd) bzw. der Wahrnehmende seiner steuerlichen Interessen (hier in Frage kommend…

BFG RV/6300006/20161. Nichtabfuhr und Nichtentrichtung von Lohnabgaben durch einen faktischen Geschäftsführer einer Limited im Glücksspielmilieu; 2. Verhängung einer Zusatzstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2020Teil 2/2

…€ 1,75 + € 1,75 + € 1,75 + € 1,75 + € 1,75 + € 1,75 = € 3.021,72 : 2 ergibt € 1.510,86), innerhalb dessen die tatsächliche Gesamt-Geldstrafe auszumessen ist. 8.3. Bei der konkreten Strafbemessung ist gemäß …

BFG RV/1300007/2015Abgabenhinterziehungen eines Einzelunternehmers und Geschäftsführers einer GmbH; keine finanzstrafrechtliche Exkulpierung des Geschäftsführers durch bloße Erklärung gegenüber den Gesellschaftern
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis29.09.2016

…sei bzw. dass bei bloß teilweise unternehmerischer Verwendung der Vorsteuerabzug nur insoweit geltend gemacht werden dürfe. Der Argumentation, wonach der Beschuldigte im Tatzeitraum gar nicht mehr tatsächlicher Geschäftsführer der q GmbH gewesen sei, sondern nur noch als offizieller Geschäftsführer fungiert habe, sei zu entgegnen, dass…

BFG RV/6300047/2010Nicht erweisliche Finanzvergehen einer vom tatsächlichen Machthaber nur als Strohfrau vorgeschobenen Geschäftsführerin einer GmbH im Baunebengewerbe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.08.2014

…Als Täter kommt dabei aber auch der lediglich die steuerlichen Interessen des Abgabepflichtigen faktisch Wahrnehmende in Betracht, weil es zur finanzstrafrechtlichen Haftung weder eines Vollmachtsverhältnisses noch einer formellen Vertretung des Abgabenschuldners bedarf. Wer z.B. die Geschäfte einer GmbH auch ohne rechtsgültigen Bestellakt tatsächlich führt…

BFG RV/6300002/2016Grob fahrlässige Geltendmachung von Vorsteuern für die Errichtung eines privat genutzten Ferienhauses im Salzkammergut
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.12.2019Teil 1/2

…A und B hätten als verantwortliche Geschäftsführer der C-GmbH, sohin als Wahrnehmende deren steuerlichen Interessen, [in den Jahren 2009 bis 2011] im Amtsbereich des genannten Finanzamtes vorsätzlich a) unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflicht durch Abgabe unrichtiger Umsatzsteuererklärungen für die Veranlagungsjahre 2007 bis…

BFG RV/6300002/2016Grob fahrlässige Geltendmachung von Vorsteuern für die Errichtung eines privat genutzten Ferienhauses im Salzkammergut
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis02.12.2019Teil 2/2

… 33 Abs. 1 FinStrG in der oben beschriebenen Form einer fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig, wer fahrlässig - unter Verletzung der ihm gebotenen, möglichen und zumutbaren Sorgfalt - etwa als Wahrnehmender der steuerlichen Interessen einer juristischen Person, z.B. als verantwortlicher Geschäftsführer einer GmbH, dem nichtunternehmerischen Bereich der GmbH…

BFG RV/5300009/2013Kein Auswechseln der vorgeworfenen Tat vor dem Bundesfinanzgericht möglich, wenn im nachhinein statt einer Verzollungsumgehung nach § 36 Abs. 1 FinStrG eine fahrlässige Abgabenhehlerei nach § 37 Abs.3 FinStrG festzustellen ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis30.06.2015

…Verfehlung eines Wahrnehmenden der zollrechtlichen Interessen der B-GmbH oder als bloße Beitragstat, ungesagt, wobei jedoch wiederum das konkrete Tatgeschehen, der zum Vorwurf gemachte Lebenssachverhalt und damit der Gegenstand des Beschwerdeverfahrens vor dem Bundesfinanzgericht mit ausreichender Bestimmtheit festgelegt ist, leidet der bekämpfte Schuldspruch tatsächlich an…