…einem Drittel des Verkürzungsbetrages erfolgt ist. Hingegen wurde die mehrfache Tatwiederholung (10 Taten) vom Gericht zusätzlich zum langen Tatzeitraum als erschwerend gewertet. Darüber hinaus war bei der Strafbemessung die schwierige persönliche und wirtschaftliche Situation der Beschuldigten (Notstandhilfe von € 1.100,00 monatlich, kein Vermögen…
…Aufl. 2018, § 21, I. Kommentar zu § 21 [Rz 5a]). Die Höhe der zu verhängenden Strafe ist innerhalb des so festgestellten Strafrahmens nach den allgemeinen Strafzumessungsregeln gemäß § 23 FinStrG auszumessen. Dabei stellt die Verwirklichung mehrerer Finanzvergehen einen Erschwerungsgrund dar (§ 33 Abs. 1 Z. 1 StGB) (vgl…
…Es werde in aller Höflichkeit ersucht, dies bei der Strafbemessung zu berücksichtigen sowie der Umstand, dass sämtliche Abgaben zu diesem Bescheid ordnungsgemäß beglichen worden seien. Die Einkommensverhältnisse des Beschwerdeführers seien durch Übermittlung des Einkommensteuerbescheides 2022 dargelegt worden. Hiezu sei durch den Magistrat Folgendes festgestellt worden…
…eine von ihnen nicht zwingend angedroht, so kann sie verhängt werden. Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG: Bei der Bemessung der Strafe sind die Erschwerungs- und die Milderungsgründe, soweit sie nicht schon die…
…September, Dezember 2011 und April 2012 - zu bestätigen, wobei hinsichtlich der einzustellenden Fakten von Seite des Spruchsenates von vornherein ohnedies keine Verkürzungsbeträge in seine Berechnung der strafbestimmenden Wertbeträge aufgenommen worden waren. Zur Strafbemessung betreffend den Zweitbeschuldigten ist auszuführen: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage…
…dass sie an der Verletzung der Verwaltungsvorschriften kein Verschulden trifft, waren die objektiven und subjektiven Voraussetzungen für die Strafbarkeit gegeben. Zur Strafbemessung: § 19 VStG normiert: "(1) Grundlage für die Bemessung der Strafe sind die Bedeutung des strafrechtlich geschützten Rechtsgutes und die Intensität seiner Beeinträchtigung durch…
…Tatumstände anzunehmen. Subjektive Sorgfaltswidrigkeit und subjektive Zurechnung des Erfolgs sind daher ebenfalls gegeben. IV. Strafbemessung Der auf Abgabenverkürzungen anzuwendende Strafrahmen gemäß § 4 Abs 1 ParkometerG 2006 reicht bis EUR 365,00. Die Tat schädigte in nicht unerheblichem Maße das Interesse an der Bewirtschaftung bzw. Rationierung…
…Verkürzung liegt bereits dann vor, wenn eine Abgabe unter Verletzung einer Anzeigepflicht nicht zum vorgesehenen Termin entrichtet wird. Zur Strafbemessung: Die der Bestrafung zu Grunde liegende Tat schädigte das als sehr bedeutend einzustufende öffentliche Interesse an der ordnungsgemäßen und fristgerechten Abgabenentrichtung, weshalb der objektive Unrechtsgehalt…
…Guthabens wurde mit Rückzahlung vom 4. April 2016 wieder beglichen (Abgabenkonto). 15. Zur Strafbemessung ist auszuführen: 17.1. Zur Höhe der Geldstrafe: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung zunächst die Schuld des Täters. Gemäß § 23 Abs. 2 und 3 FinStrG sind…
…im angefochtenen Erkenntnis ausgesprochene Ausmaß beizubehalten. Die Unzulässigkeit einer (ordentlichen) Revision schließlich ist darin begründet, dass weder die letztlich zum Schuldspruch, noch die nach den individuellen Umständen des Anlassfalles im Rahmen des gesetzlichen Ermessens vorzunehmende Strafausmessung (ungeklärte) Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung iSd. Art. 133 Abs…
…Behörde hat es unterlassen, über die Milderungsgründe auszuführen bzw. auszuführen, dass keine Milderungsgründe vorhanden wären, und hat diese in der Begründung sowie der Strafbemessung vollständig außer acht gelassen, dass die Beschwerdeführerin im Besitz eines § 29b StVO Ausweises ist, und sohin von der Abgabe befreit wäre…
…VI, zu Z 4 (§ 23), wurde dazu ausgeführt, dass die Strafbemessung bei den wertbetragsabhängigen Geldstrafen (sohin auch in Fällen des § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG) ein Zehntel der Obergrenze des Strafrahmens nicht unterschreiten dürfe, um den Tätern die strafrechtlichen Konsequenzen steuerlichen Fehlverhaltens deutlicher als…
…dass das Verschulden als geringfügig zu betrachten sei, konnte die oben zitierte Gesetzesstelle nicht angewendet werden. Bei der Strafbemessung wurde auch berücksichtigt, dass rechtskräftige verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen nicht aktenkundig sind und Ihnen daher der Milderungsgrund der verwaltungsstrafrechtlichen Unbescholtenheit zu Gute kommt. Erschwerungsgründe und weitere Milderungsgründe sind…
…§ 32 bis 35 des Strafgesetzbuches sinngemäß anzuwenden. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse und allfällige Sorgepflichten des Beschuldigten sind bei der Bemessung von Geldstrafen zu berücksichtigen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes handelt es sich bei der Strafzumessung innerhalb eines gesetzlichen Strafrahmens um eine Ermessensentscheidung, die nach…
…der Bemessung der Geldstrafe sind auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen (§ 23 Abs. 3 FinStrG). Bei der Strafbemessung wurden im Erkenntnis zutreffend die Schadensgutmachung, die lange Verfahrensdauer (siehe dazu VwGH 08.07.2009, 2008/15/0284) sowie der Umstand…
…Handlungen." Die dagegen fristgerecht eingebrachte Beschwerde vom 25. April 2014 richtet sich ausschließlich gegen den Ausspruch über die Strafe. Die verhängte Strafe im Ausmaß einer Geldstrafe von € 25.000,00 entspreche nicht den Grundsätzen der Strafbemessung gemäß § 23 FinStrG und sei überhöht. Insbesondere in…
…den Fall der Uneinbringlichkeit zu bemessende Ersatzfreiheitsstrafe von Tagen entspricht dem festgestellten Verschulden der Bf. unter Berücksichtigung der oben genannten Milderungs- und Erschwerungsgründe. Einer niedrigeren Strafbemessung standen insbesondere generalpräventive Erwägungen entgegen, die es dem Bundesfinanzgericht nicht ermöglichten bei Gefahr einer Beispielswirkung für Nachahmungstäter eine niedrigere…
…Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Straferkenntnisses darauf hingewiesen wurde, dass eine solche bei entsprechendem Wunsch einer mündlichen Verhandlung zu stellen ist (§ 44 Abs. 3 Z 3 VwGVG). Zur Strafbemessung Gemäß § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006 sind Handlungen oder Unterlassungen, durch die die Abgabe hinterzogen oder fahrlässig…
…der Begehung der Verwaltungsübertretung kein Verschulden treffe, weshalb von zumindest fahrlässigem Verhalten auszugehen gewesen sei. Somit seien sowohl die objektiven als auch subjektiven Voraussetzungen der Strafbarkeit als erwiesen anzusehen. Weiters enthält das Straferkenntnis die maßgeblichen Bestimmungen für die Strafbemessung (§ 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006…
…oben); dieser Aspekt aber bei der Ausmessung der Ersatzfreiheitsstrafe außer Ansatz zu lassen ist, weil diese Ersatzfreiheitsstrafe ja gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe vorzuschreiben ist. Ein Strafzumessungskonzept wie das hier dargestellte, welches für eine Geldstrafe von bspw. € 20.000,00, welche…