IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende R-1, die Richterin R-2 sowie die fachkundigen Laienrichter R-3 und R-4 in der Beschwerdesache Bf., A-1, vertreten durch Standfest & Jaksch Steuerberatung GmbH, Wallnerstraße 4, 1010 Wien, über die Beschwerde vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Ri und die weiteren Senatsmitglieder Ribeis als Berufsrichterin sowie Beis1 und Beis2 als fachkundige Laienrichter im Beisein der Schriftführerin SF über die Berufung, nunmehr Beschwerde, des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 22. Jänner 2013 gegen die…
…März 2000, 97/13/0173) besteht bereits wegen der anders gearteten Beweisregeln keine Bindung der Abgabenbehörden an die Sachverhaltsfeststellung in freisprechenden Urteilen eines Strafgerichtes. Da der erkennende Senat das in Rede stehende Urteil jedoch als in sich schlüssig und mit den Denkgesetzen im Einklang stehend…
Die Befugnis (Verpflichtung) zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit, die Besteuerungsgrundlagen zu ermitteln oder zu berechnen (vgl. Ritz, BAO Kommentar, 6. Auflage, § 184 Rz. 6 und die dort zitierte Judikatur und Literatur). § 184 Abs. 2 und 3 BAO nennen keine eigenständigen…
…insoweit vorzunehmen, als eine Beschwerde betreffend den Zeitraum 01-12/2015 dem Bundesfinanzgericht nicht zur Entscheidung vorliegt. Die vom Strafgericht festgestellten verdeckten Ausschüttungen für 01-12/2015 sind daher im gegenständlichen Beschwerdeverfahren nicht zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist, wie in der Beschwerde richtig ausgeführt, die…
…Erstellung von Steuererklärungen seitens des Angeklagten übermittelt wurde. Daraus ergibt sich der Vorsatz des Angeklagten auf Steuerhinterziehung." Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes besteht eine Bindung der Abgabenbehörden und des Bundesfinanzgerichts im Falle rechtskräftiger verurteilender Entscheidungen eines Strafgerichts, einer Finanzstrafbehörde oder des Bundesfinanzgerichts nach einem…
BESCHLUSS Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Mag.a Gertraud Brenneis als Berichterstatterin sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Stefan Raab und Mag. Peter Neumann als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen A…
Weitere GZ. RV/5300046/2018 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden, Mag.a Gertraud Brenneis als Berichterstatterin und die fachkundigen Laienrichter Mag. Stefan Raab und Mag. Peter Neumann als weitere Mitglieder des…
…insbesondere der subjektiven Tatseite, eine Mitbefassung mit in strafgerichtliche Zuständigkeit fallenden Aspekten unabdingbar gewesen ist - der verfahrensgegenständliche Vorwurf wäre laut Aktenlage nur ein Teil eines von enem Gesamtvorsatz umfassten Planes von E und A, rechtswidrig Transferzahlungen von der Gesellschaft zu erzwingen - und diese gerichtlichen Fakten…
…Aktivität entwickelt, bei welcher er sich neben den von ihm infolge deren Verheimlichung bewirkten Finanzvergehen auch infolge der Schädigung seines Hauptauftragsgebers in massiver Weise strafgerichtlich strafbar gemacht hat: Der Genannte wurde daher aus diesem Grunde mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Schöffengericht vom 3. März…
…das Abgabenverfahren. Diese Wirkung erstrecke sich auf jene tatsächlichen Feststellungen, die dem strafgerichtlichen Schuldspruch zugrunde liegen und die Tatbestandsmerkmale der strafbaren Handlung betreffen. Finanz- und Zollbehörden sowie das Bundesfinanzgericht hätten diese Feststellungen allein aufgrund der Rechtskraft des Strafurteils ihrer Entscheidung zugrunde zu legen, ohne eine…
…an dem Abgabenrückstand, weil das Finanzstrafverfahren eingestellt worden sei und er im Strafverfahren "freigesprochen" worden sei. Diesem Vorbringen ist zu entgegnen, dass das Vorliegen eines strafrechtlich relevanten Verhaltens oder gar einer strafgerichtlichen Verurteilung nicht Voraussetzung der Haftungsinanspruchnahme bildet (vgl. VwGH 06.07.2006, 2006/15…
…unter ***6*** protokollierten, nach eigenen Angaben von ihrer Person initiierten Aufteilungsverfahren stehende Gerichtsgebühren in Höhe von 313,00 Euro verausgabt, wobei das Strafgericht laut dem Inhalt der gegenüber der Bf. erlassenen Mitteilung vom 4.11.2016 die zivilrechtlich, in Rechtskraft erwachsene Klärung der (Haupt)frage…
…21.09.2012. Das Bundesfinanzgericht ist gem. § 116 Abs. 2 BAO und der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes an die Feststellungen des Landesgerichtes Stadt als Strafgericht in Bezug auf die Tatumstände gebunden (VwGH 24.9.1996, 95/13/0214; VwGH 9.12.1992, 90/13/0281…
…Die Bf. irrt, wenn sie meint, diesbezügliche durch das Strafgericht wahrzunehmende Prüfungen dürfe das Zollamt aufgrund der Gewaltentrennung nicht vornehmen. Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist im Falle von vor einem Gericht oder einem Spruchsenat zu verfolgenden Finanzvergehen vielmehr eine Vorfrage, für deren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Feldkirch 3 des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen die ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Schweiz, ***Bf2***, ***AdrBf2***, Schweiz, ***Bf3***, ***AdrBf3****, Schweiz alle vertreten durch Hauska & Matzunski Rechtsanwälte OG, Salurner Straße 16/1, 6020 Innsbruck, wegen der Finanzvergehen der grob fahrlässigen…
…11Os85/13d; 11Os78/19h; (11Os86/19k)]. Hier vorgebrachte Einwände in Richtung eines Erlöschens des Verfolgungsrechtes von in die Zuständigkeit der Finanzstrafbehörde fallenden Abgabenhinterziehungen mangels ausdrücklicher Antragstellung des Anklägers im strafgerichtlichen Krida-Verfahren können nur für eine gerichtlich strafbare Tat Auswirkung haben, da die Strafprozessordnung gemäß §…
…1.3.3. Seite 20/191). Als unmittelbare Täter kämen der Geschäftsführer der Gesellschaft und die übrigen Anteilsinhaber in Frage. Nachdem dieser Umstand vom Strafgericht nicht geklärt worden sei, sei diese Sachverhaltsdarstellung erstmals zu treffen. Die bisherige Argumentation der Abgabenbehörden sei gewesen, dass dem geständigen…
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH besteht eine Bindung der Abgabenbehörden und des Bundesfinanzgerichtes im Falle rechtskräftiger verurteilender Entscheidungen eines Strafgerichts, einer Finanzstrafbehörde oder des Bundesfinanzgerichts nach einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren an die Tatsachenfeststellungen, auf denen der Schuldspruch beruht, wozu auch jene Tatumstände gehören, aus denen sich…
…so ist der Bundesminister für Finanzen davon unter Darlegung der Gründe unmittelbar zu verständigen. Zur Erfüllung der glücksspielrechtlichen Überwachungsaufgaben haben die Strafgerichte den Bundesminister für Finanzen über den Ausgang von Strafverfahren nach § 168 StGB zu verständigen und ihm unmittelbar nach Rechtskraft eine Urteilsausfertigung zu übermitteln…