…zumal der Beschwerdeführer eine Selbstberechnung für den Voranmeldungszeitraum 7-9/2017 - zwar verspätet - abgegeben hatte und darin die Steuerfreiheit für Ausfuhrlieferungen geltend gemacht hat. Nach der ständigen Rechtsprechung ist ein (im Rechtszug ergangener) Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer für bestimmte Kalendermonate zwar in vollem…
…33.463 EUR) ausgeführt worden sei und es sich bei den Wertangaben im Ausfuhrnachweis um einen auf Wunsch des Käufers zwecks Reduzierung der nigerianischen Einfuhrabgaben bewusst herabgesetzten Kaufpreis gehandelt habe. Das Bundesfinanzgericht sehe den buchmäßigen Nachweis der Ausfuhrlieferung als erbracht an, weshalb die Steuerfreiheit gemäß …
…1 hinsichtlich der Versendungsbelege auf § 7 Abs. 5 UStG 1994, sodass die in § 7 Abs. 5 UStG 1994 enthaltenen Regelungen inhaltlich sowohl auf Ausfuhrlieferungen in Drittländer als auch auf innergemeinschaftliche Lieferungen anzuwenden sind. Zu den strittigen Lieferungen: 1. Fehlende Nachweise Soweit die Steuerfreiheit von Lieferungen…
…werden, dass zum Zeitpunkt der Warenübergabe die Tatbestandsvoraussetzungen für steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen erfüllt waren (siehe UStR 2000 Rz 4006). Aus den oben dargelegten Gründen ist die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferungen zu verwehren. Für den Bescheid 2008 sollte aufgrund des Berechnungsfehlers eine betragliche Korrektur vorgenommen werden, es…
…den Ausfuhrlieferungen die Steuerfreiheit versagt und die nunmehr haftungsgegenständliche Umsatzsteuer vorgeschrieben. Die Umsatzsteuerbescheide für die Jahre 2003 bis 2006 vom 12.6.2007 sind rechtskräftig. In ihrer Beschwerde vom 4.1.2016 gegen den Haftungsbescheid brachte die Beschwerdeführerin zusammengefasst vor, es seien zum Fälligkeitstermin der…
…der Beschwerdeführerin dahin, dass "selbst bei einer Kenntnis oder Beteiligung an einer Steuerhinterziehung zu Lasten eines Drittstaats … die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung weiter bestehen bleibt und folglich die dem Haftungsbescheid zugrundeliegende Steuerschuld für die Lieferungen nach Ungarn eigentlich zu Unrecht besteht…", hat bereits der…
…in ihrer Entscheidung und Begründung klar der Rechtsprechung der im Instanzenzug übergeordneten Behörde. Der UFS habe in seinem Erkenntnis RV/2330-W/12 klargestellt, dass in jenen Fällen, in denen die Ausfuhrbescheinigung durch eine österreichische Zollbehörde erfolgt sei, die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung anerkannt worden sei…
…der Beschwerdeführerin dahin, dass "selbst bei einer Kenntnis oder Beteiligung an einer Steuerhinterziehung zu Lasten eines Drittstaats … die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung weiter bestehen bleibt und folglich die dem Haftungsbescheid zugrundeliegende Steuerschuld für die Lieferungen nach Ungarn eigentlich zu Unrecht besteht…", hat bereits der…
…Im Ergebnis ist somit die Steuerfreiheit für die Ausfuhrlieferungen, soweit sie durch optisch archivierte Ausfuhrbelege nachgewiesen wurden, zu gewähren. Soweit Belege, die im Original nachgereicht wurden, anzuerkennen sind (zwei Belege aus 2002, Beleg M.R. aus 2005), ergibt sich keine zusätzliche Abänderung der angefochtenen Bescheide…
…werden, dass auch aus Sichtweise der Zollbeamten des Bundesministeriums für Finanzen die Ausländereigenschaft der Käufer feststehe. Dass übrigens derartige Prüfungen stattfänden, lasse sich aus dem Umsatzsteuerprotokoll 2009 entnehmen, anlässlich dessen die Finanzverwaltung ausführe, dass bei einer entsprechenden Eintragung die Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung nicht zustehe. Dementsprechend…
…2013 legte das Finanzamt eine Stellungnahme des Prüfers der Großbetriebsprüfung vor. Die Behörde müsse nach wie vor davon ausgehen, dass die Nachweise für eine Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferung nicht erbracht worden seien: „… Die GBP nimmt im Auftrag des FA Bruck Eisenstadt Oberwart („FA“) wie folgt…
…der Zollstempel im Grundsätzlichen möglich gewesen wäre. Mithin gab es für die Beschwerdeführerin bzw deren Geschäftsführerin keine Hinweise darauf, dass sie nicht im Vertrauen auf die von den erlassmäßig vorgesehenen Anforderungen (Ausfuhrbescheinigung als Ausfuhrnachweis und Passkopie der ausländischen Abnehmer) von einer Steuerfreiheit der betroffenen Ausfuhrlieferungen…
…wenn unzutreffender Weise vom Vorliegen einheitlicher Leistungen auszugehen wäre, wären auch die Serviceleistungen im Ausland aufgrund der Steuerfreiheit der Ausfuhrlieferungen als steuerfrei zu behandeln. 2 Schätzung gem § 184 BAO - Gewinn und USt: Abgesehen von Änderungen iZm in der Beschwerde vom 06. Juli 2015 aufgezeigten Rechenfehlern…
…Art und Weise nachgewiesen werden, so ist die Steuerfreiheit sowohl für innergemeinschaftliche Lieferungen als auch für Ausfuhrlieferungen zu gewähren. Andernfalls würde dies einen Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsgebot darstellen. Auch das im Gegensatz zum Bereich der innergemeinschaftlichen Lieferung fehlende Instrumentarium der Amtshilfe, kann in diesem Fall…
…UstG 1994 determinierten Ausfuhrbescheinigungen, wie beispielsweise eine mit der zollamtlichen Ausgangsbestätigung versehene Anmeldung in der Ausfuhr, nicht vorliegen und darüber hinaus nach der Aktenlage keine anderen die Steuerfreiheit stützenden Anhaltspunkte feststellbar sind, war auch nicht von steuerfreien Ausfuhrlieferungen auszugehen. 3.3.7. Abholfälle des Jahres…
…24.3.2020 Kopien der Kontoblätter Erlöse von Drittstaaten und Erlöse aus ig.L sowie die dazugehörenden Rechnungskopien. Am 15.05.2020 richtete das FA ein weiteres Ergänzungsersuchen an die BfP mit folgendem Inhalt: Vorsteuernachweis: Vorsteuerkonto und Eingangsrechnungen> 500,- inklusive Zahlungsbeleg Ausfuhrlieferungen: Ausfuhrbestätigungen und Zahlungsbestätigung…
…die Beurteilung der Ausfuhrlieferung erforderlichen Angaben, insbesondere auch Angaben zur Person des ausländischen Abnehmers und desjenigen, der den Gegenstand in das Drittland verbringt, zu enthalten. Der Unternehmer hat die Ausfuhrbelege sieben Jahre aufzubewahren. Werden die Nachweispflichten nicht (vollständig oder rechtzeitig) erfüllt, ist die Steuerfreiheit nur…
…wenn der liefernde Unternehmer die Ware in das Drittlandsgebiet befördere oder versende, oder der ausländische Abnehmer den Gegenstand in das Drittlandsgebiet versendet oder befördert habe. Nach aktueller Rechtsprechung sei ein formaler Ausfuhrnachweis oder Buchnachweis nicht mehr zwingend erforderlich, um die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen in Anspruch…
…Die Steuerfreiheit dieser Lieferung (c.) ist nicht anzuerkennen. Die Waren zu Rechnung a. wurden in Österreich von einem Beauftragten des Kunden abgeholt, eine Übernahme- und Ausfuhrerklärung liegt vor. Zu Rechnung b. wurden die Liefergegenstände entsprechend dem Lieferschein vom Bf zum ungarischen Firmensitz der Empfängerin befördert…
…Stempel auf dem Übernahmeschein sei und deren UID angeführt und überprüft worden sei), wegen des Hauptwohnsitzes des mitgebrachten Chauffeurs in Österreich als inländischer Abnehmer zu qualifizieren sei. Auch ohne Feststellung der Identität des Abholenden bestehe die Steuerfreiheit, wenn objektiv gesehen die Voraussetzungen dafür gegeben sind…