…einem Betriebsvermögen gehören, stellen sich weitere Fragen: Gehören diese zum öst. Stammhaus oder zur Niederlassung der LuF des Bf in Ungarn? Kann eine LuF eine Betriebsstätte eines Unternehmens iSd im Jahr 1975 geschlossenen und per 9.2.1976 in Kraft getretenen DBA Ungarn haben? Je…
…Activity"-Approach beschränke den Betriebsstättengewinn mit dem Gesamtgewinn des Unternehmens. Auch dabei sei entsprechend der Verrechnungs-preisgrundsätze ausdrücklich auf die Fremdüblichkeit abzustellen. Der Separate-Entity-Approach unterscheide zwischen Stammhaus (StPfl. in Österreich) und der DBA-Betriebsstätte. Die Transaktionen seien nach dem Fremdüblichkeitsprinzip ("arm's length…
…zwei Standorten eines Unternehmens geltenden Fremdverhaltensgrundsatzes und der auch anzuwendenden Angehörigenjudikatur müsse festgehalten werden, dass es keinen nach Außen ausreichend erkennbaren Übertragungs- oder Einlagevorgang hinsichtlich der Beteiligungen vom öst. Stammhaus in die ungar. Betriebsstätte gäbe. Ebenso fehle es an einer geforderten Wegzugbesteuerung hinsichtlich der Beteiligungen…
…Es kann somit davon ausgegangen werden, dass sich in Österreich das Stammhaus der ungarischen LuF des Bf befand. Jahrelang behandelte der Bf daher auch die Beteiligungen (mag dies auch irrtümlich erfolgt sein) so als würden diese zu seinem Privatvermögen gehören. Die wesentliche Bedeutung der 89…
…eine Betriebsstätte haben konnte.) Nach überzeugender Ansicht der Amtspartei ergibt sich in analoger Anwendung des Art 4 DBA Ungarn, dass der Wohnsitz des Bf als Stammhaus-Betriebsstätte in Frage kommt, wenn dort Mindestfunktionen der LuF des Bf erfüllt werden. In der Bestimmung des oben angeführten …
…839.018,25 EURO verblieb. Vom so ermittelten „Umsatz Betriebsstätte“ wurden sodann unter dem Titel „Aufwand für bezogene Herstellungsleistungen“ (Werkvertragsnehmer) ein (Teil-)Betrag von zusammen 773.415,86 abgezogen (ein Anteil von 185.731,42 EURO wurde dem Stammhaus zugeordnet), sowie vom gesamten Personalaufwand von…
…von EUR 3.250,00 als angemessen zu bewerten. Demzufolge sei der Fremdvergleichsgrundsatz geboten. Vereinbarungen zwischen Betriebsstätte und Stammhaus, wie zB Mietverträge seien zu beachten und der Prognoserechnung zu Grunde zu legen. Bei der Schlussfolgerung der BVE, dass eine Änderung der Bewirtschaftungsart nicht feststellbar sei…
…30 EURO (10% des „Herstellungsaufwandes“) angesetzt (das Finanzamt bezeichnete diese Position zwar als Verwaltungs- und Vertriebskosten, doch wurde der Vertrieb von der Bf. selbst zur Gänze dem Stammhaus zugerechnet). Die Bf. teilte der Betriebsstätte wiederum einen Anteil der Verwaltungskosten von 63.616,42 EURO zu…
…In der Niederschrift wurde im Wesentlichen zu den streitgegenständlichen Fragen amplifiziert, dass Zinsaufwendungen, die von der slowenischen Betriebsstätte der Beschwerdeführerin an das Stammhaus in Österreich für die Refinanzierung geleistet wurden, nicht fremdüblich seien. Weiters würde laut Auswertung der Bank der Stand der unbewegten Sparbücher zum…
… 2 Abs. 8 Z. 3 EStG 1988 die Einkünfte des Stammhauses verringert haben und ab dem Jahr 2017 nachversteuert wurden. Diese Methode sei im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die österreichische Finanz nicht beanstandet worden. Auch die deutsche Finanz habe diese Berechnungsmethode akzeptiert und seien zunächst…
…überprüfen, ob die vorgenommene Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte sachgerecht ist. Aus den dargelegten Gründen ist daher die bisher als Aufwand verbuchte Abzugsteuer dem Gewinn hinzuzurechnen und der Gewinn um das in der Mehr/Weniger-Rechnung abgezogene Ergebnis der Betriebsstätte Peru wieder zu erhöhen. Ausländische…
…der Bf halte. Eine Vermietungstätigkeit an fremde Dritte sei nie vorgesehen gewesen. Zum einen seien Grundstücke vom Geschäftsführer gekauft, unter Inanspruchnahme des Vorsteuerabzugs aufwändig renoviert und an diesen rückvermietet worden ("Stammhaus"). Zum anderen sei die angrenzende Liegenschaft erworben, eine aufwändig gestaltete Villa ("Neubau"), nach den…
…handeln. Für die Ermittlung des Betriebsstättenergebnisses wäre von ***Bf2*** die Kostenschlüsselmethode herangezogen worden. Im Sinne der Verrechnungspreisrichtlinien der OECD, die auf Grundlage des AOA auch auf die Gewinnabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte anzuwenden wären, wäre die Kostenschlüsselmethode den Gewinnteilungsmethoden zuzuordnen. Diese würden für geeignet empfunden…
…einzelnen Unternehmen eines Konzerns so besteuert werden, als würden die gegenseitigen Geschäfte zwischen voneinander unabhängigen Unternehmen stattfinden. Erbringt ein verbundenes Unternehmen an das Stammhaus Dienstleistungen sind daher angemessene Verrechnungspreise zu berechnen, als ob der Leistungsverkehr zwischen Fremden stattgefunden hätte. Die Verrechnungspreise haben dabei dem Fremdverhaltensgrundsatz…
…Das Ergänzungsersuchen blieb unbeantwortet. II. Sachverhalt Der in Österreich ansässige Beschwerdeführer war nach seiner Ausbildungszeit im deutschen Stammhaus bei der B Österreich GmbH nichtselbständig tätig. In den Streitjahren hat er neben inländischen Einkünften von der (deutschen) B Pensionskasse VVaG eine jährliche Rente in Höhe von…
…nicht schädlich für die Anwendung der Begünstigung. Da die ununterbrochene Tätigkeit im Ausland länger als ein Monat dauerte, sind auch Urlaube und Krankenstände der ausländischen Tätigkeit zuzurechnen. Alle Aufenthalte im Stammhaus in den Niederlanden betrafen Aufenthalte, die im Interesse des ausländischen Montagevorhabens notwendig waren. Gemäß …
…Aufgrund der zeitgleichen Abrechnung des Gehalts von ***3*** in der Lohnverrechnung 2013 und 2014 des österreichischen Stammhauses und entsprechender Abführung der österreichischen Lohnsteuer an das Finanzamt ***2*** wäre somit eine Doppelbesteuerung enstanden. Im Juli 2018 hätte der Sachbearbeiter ***7*** der steuerlichen Vertretung ***StB 1 *** der…
…wenn sich nach Verrechnung mit dem Ergebnis des Stammhauses ein (ausländischer) Verlust ergebe. Gleichgelagert wurden mit Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2010 vom 29.11.2012 die Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit EUR -11.782.829,48 und das Einkommen der Beschwerdeführerin mit EUR -6.989.451,88 festgestellt…
…die Testaufzeichnungen - wenn möglich - fortzuführen. Eine darüberhinausgehende Privatnutzung ist nicht zulässig. Bei den Testfahrten werden im Rahmen einer Sonderzulassung deutsche Kennzeichen (München) verwendet. Die Versuchsfahrzeuge für die Erprobung der neu entwickelten Motoren werden dem Unternehmen vom Stammhaus, der ***1*** AG in München, gegen Entgelt überlassen…
…die Testaufzeichnungen - wenn möglich - fortzuführen. Eine darüberhinausgehende Privatnutzung ist nicht zulässig. Bei den Testfahrten werden im Rahmen einer Sonderzulassung deutsche Kennzeichen (München) verwendet. Die Versuchsfahrzeuge für die Erprobung der neu entwickelten Motoren werden dem Unternehmen vom Stammhaus, der ***1*** AG in München, gegen Entgelt überlassen…