…2015 zu entnehmen ist - in seinen Rechten dadurch verletzt, dass am 10.12.2014 im Zuge der von Seiten der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Betrügerischen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (§ 158d StGB) angeordneten Durchsuchung der Geschäftsräumlichkeiten der [Gesellschaft…
…Den vorgelegten Unterlagen ist zu entnehmen, dass gegen A, geb. xxxxx, bei der Staatsanwaltschaft Wels unter der GZ. stqqqq ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes begangener Abgabenhinterziehungen nach § 33 FinStrG geführt worden ist. Ihm wurde vorgeworfen, er habe als Einzelunternehmer und in weiterer Folge als Geschäftsführer…
…2. Absatz: "durch unseren Mandanten, den Beschuldigten A") durch seine Verteidigerin Beschwerde wegen ausgeübter unmittelbarer finanzstrafbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Form bestimmter Rechtsakte des FAY1 als Finanzstrafbehörde im Rahmen des durch die Staatsanwaltschaft Z im Zeitraum vom 28. November 2016 bis 21. Februar 2018 gegen…
…sich nicht gegen behauptete ausgeübte unmittelbare finanzstrafbehördliche Befehls- und Zwangsgewalt gerichtet hat. 13.2. Soweit der Beschwerdeführer kritisiert, dass das FAY1 als Finanzstrafbehörde in der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungssache ein paralleles finanzstrafbehördliches Ermittlungsverfahren geführt hätte, anstatt das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren vorläufig einzustellen, etwa nach der Nachtragsanzeige des D…
…der Wiederaufnahme" und "die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Zur Begründung wurde ausgeführt: Die Finanzbehörde habe gemäß § 53 [Finanzstrafgesetz] FinStrG ein Finanzstrafverfahren beim Landesgericht für Strafsachen Wien eingeleitet. Das Finanzstrafverfahren [Anmerkung Aktenzahl der Staatsanwaltschaft Wien] stxxx wegen [des Verdachtes der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung nach] §§ 33 Abs…
… 54 Abs. 1 FinStrG ein, weil eine Zuständigkeit des Landesgerichtes Ried im Innkreis angenommen wurde. Am 24. September 2010 wurde an die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis ein Abschlussbericht übermittelt und dabei ein Verdacht der Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 1 und 2 lit. a FinStrG angezeigt…
…oder finanzstrafbehördlicher] Strafe bedroht ist oder sonst die weitere Verfolgung des Beschuldigten aus rechtlichen Gründen unzulässig gewesen wäre. Einzustellen ist entsprechend § 108 Abs. 1 StPO idFd BGBl I 2004/19 das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, wenn 1. auf Grund der Anzeige oder der vorliegenden Ermittlungsergebnisse feststeht…
…Bl. 75 ff). Daraufhin sei das [staatsanwaltliche Ermittlungs-] Verfahren am 29. November 2017 nach § 202 Abs 1 FinStrG durch die Staatsanwaltschaft Graz eingestellt worden, da kein ausreichender Verdacht auf den Betrag von € 100.000,00 übersteigende Abgabenhinterziehungen mehr bestehe (Finanzstrafakt, Bl. 99). Entsprechend dem…
…Kommentar StPO Rz 28.) Die Auskunft sei nicht erforderlich, wenn sie nur deshalb angeordnet wird, weil der Kriminalpolizei bzw. Staatsanwaltschaft keine anderen Ermittlungsansätze zur Verfügung stehen (Fuchs, ÖJZ 1990, 548). Eine Auskunftspflicht der Banken bestehe somit nur dann, wenn konkrete Verfahrensergebnisse Grund zur Annahme bieten…
…die Fortführung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 54 Abs. 5 FinStrG nicht rechtfertigen könnten und für die es schon eine endgültige Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Graz vom 29. November 2017 gibt. Da es ein Doppelbestrafungsverbot (ne bis in idem) gebe, sei dieses auch im Verhältnis…
…August 2017 einen Anlassbericht nach § 100 Abs. 2 Z. 2 StPO an die Staatsanwaltschaft Graz erstattet hat, in welchem berichtet wurde, dass der Genannte im Verdacht stehe, betreffend die Veranlagungsjahre 2005 bis 2015 eine gewerbsmäßige Hinterziehung an Umsatz- und Einkommensteuer in einer die Gesamtsumme von…
…Eine allfällige strafgerichtliche Zuständigkeit bzw. eine Beweislage, welche Anlass für eine Fortführung des eingestellten staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Graz hätte sein können, ist für diesen Zeitpunkt nicht erkennbar. 4.4. Die bisherige Beweiswürdigung der Finanzstrafbehörde hat sich auf - wie oben dargestellt - auf eine Lebenshaltungskostenrechnung…
…einem ihm nicht vorwerfbaren Rechtsirrtum befunden habe (Finanzstrafakt Bl. 79 ff). 5. Zwischenzeitlich hat nun das Amt für Betrugsbekämpfung eine weitere finanzstrafrechtliche Auswertung der betreffend A dort vorliegenden Aktenlage vorgenommen und zuständigkeitshalber der Staatsanwaltschaft Steyr mit Zwischenbericht vom 30. März 2021 gemäß § 100 StPO vorgetragen…
…283 BAO sowie § 152 FinStrG" bezeichneten Rechtsbehelf ergriffen, in welchem folgende behauptete Lebenssachverhalte mit knappen Worten beschrieben sind: Die Staatsanwaltschaft Wien habe im Jahre 2016 gegen die B-GmbH ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes einer Abgabenhinterziehung nach § 33 FinStrG eingeleitet und "die Finanzstrafbehörde" [welche?] mit…
…ist zu entnehmen, dass gegen die A-GmbH, FN aaaxx, als belangten Verband bei der Staatsanwaltschaft Wels unter der GZ. stqqqq ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes einer Verbandsverantwortlichkeit hinsichtlich durch den Geschäftsführer B und Mitarbeiter begangener Abgabenhinterziehungen nach § 33 FinStrG geführt worden ist. B wurde…
…als Finanzstrafbehörde, den Rechtsbehelf der Maßnahmenbeschwerde gemäß § 283 BAO sowie § 152 FinStrG. Begründung: Mit Mitteilung vom 29.04.2021 nach § 81 FinStrG der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption wurde dem Amt für Betrugsbekämpfung, Bereich Finanzstrafsachen, Standort Baden, der Verdacht der Abgabenhinterziehung nach §…
weitere GZ. RV/6300016/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch die Richter Dr. Richard Tannert als Vorsitzenden und Dr. Peter Binder als Berichterstatter und die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Dock und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder…
…war für den Spruchsenat von keinerlei Relevanz, zumal die Staatsanwaltschaft Wien ohnehin die Anklage nicht wegen eines lediglich finanzstrafbehördlich strafbaren Verhaltens ausdehnen hätte können und eine Verschweigung gemäß § 263 Abs 2 StPO schon aus diesem Grund gar nicht möglich war. Davon unberührt bleibt auch der…
…Abgabenforderungen gesetzt worden. Am 29. März 2005 habe der Antragsteller seinen Wohnsitz zurück nach England verlegt (und Finanzbehörde und Staatsanwaltschaft vorab entsprechend informiert). Dieser Wohnsitzwechsel sei zurückzuführen gewesen auf das in Österreich wegen des Verdachts auf vorsätzliche Abgabenhinterziehung anlässlich desselben Tatbestandes ebenfalls 2001 gemäß § 33…
…lebenslanges Nutzungsrecht verfüge), sowie 6.) YYY6 (von A angemietete Garage). Über die Verdachtslage und den Umstand, dass bei Vollzug der Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden weitere Fahrzeuge und umfangreiches Belegmaterial zum Vorschein kam, wurde der Staatsanwaltschaft Wels berichtet (Finanzstrafakt Bl. 76 f, Schreiben vom 3. September 2015)…