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BFG RV/5100185/2009Organisation von Tippgemeinschaften, umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Spieleinsätze
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.11.2015Teil 1/2

…Lotteriegesellschaften geltend zu machen und die Auszahlung dieser Gewinne an ZZ zu verlangen. VI. Haftung ZZ haftet für die ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes und die ordentliche Verwaltung der Spieleinsätze sowie allfällige Gewinne. ZZ haftet für schuldhaft verursachte Schäden im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. …

BFG RV/5100185/2009Organisation von Tippgemeinschaften, umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Spieleinsätze
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.11.2015Teil 2/2

…Fall erfüllt worden ist. Aber selbst wenn die Namen der Tippgemeinschaften/Spieler dem Trafikanten nicht mitgeteilt werden würden, würde dies die Anerkennung der Spieleinsätze als durchlaufende Posten nicht verhindern. Denn die Namensnennung der Spieler ist für das wirksame Handeln für eine andere Person nicht erforderlich…

BFG RV/5101801/2015Organisation von Tippgemeinschaften, umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Spieleinsätze
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.11.2015Teil 1/2

…Lotteriegesellschaften geltend zu machen und die Auszahlung dieser Gewinne an XY zu verlangen. VI. Haftung XY haftet für die ordnungsgemäße Organisation des Geschäftsbetriebes und die ordentliche Verwaltung der Spieleinsätze sowie allfällige Gewinne. XY haftet für schuldhaft verursachte Schäden im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. …

BFG RV/5101801/2015Organisation von Tippgemeinschaften, umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Spieleinsätze
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.11.2015Teil 2/2

…Fall erfüllt worden ist. Aber selbst wenn die Namen der Tippgemeinschaften/Spieler dem Trafikanten nicht mitgeteilt werden würden, würde dies die Anerkennung der Spieleinsätze als durchlaufende Posten nicht verhindern. Denn die Namensnennung der Spieler ist für das wirksame Handeln für eine andere Person nicht erforderlich…

BFG RV/7100908/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahme) unterschiedlich besteuert würden und die Rechtsgeschäftsgebühren vom Kartenpokerspiel mit 25% des Gewinstes bzw. die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (weitere Zeiträume nur Glücksspielabgabe BFG 25.9.2017, RV/7100907/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 2/7

…so sind sie zur ungeteilten Hand verpflichtet. Gemäß § 59 Abs. 5 GSpG gelten a ls Vermittlung jedenfalls die Annahme und die Weiterleitung von Spieleinsätzen oder –gewinnen sowie die Mitwirkung am Zustandekommen des Glücksspielvertrages auf andere Art und Weise.“ Übergangsbestimmungen des § 60 GSpG Gemäß § 60 Abs…

BFG RV/7105344/2017Glücksspielabgabe für Online-Glücksspiel - 1. Feststellbarkeit der "Teilnahme vom Inland" 2. Einfluss eines Bonus auf die Bruttospieleinnahmen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis28.03.2018Teil 4/6

…fühlt sich darin beschwert, dass die in der Selbstanzeige offengelegten Jahresbruttospieleinnahmen die nicht eingenommenen Spieleinsätze enthalten, und die Auswirkungen solcher Gratis-Spieleinnahmen abzuziehen wären. Dazu ist zu sagen: Nach dem abgabenrechtlichen Teil des Glücksspielgesetzes ist/sind die grundsätzliche Bemessungsgrundlage der Einsatz pro Spiel/die Einsätze…

BFG RV/7105345/2017GSpA: 1. Teilnahme vom Inland aus? 2. Art. 56 AEUV? 3. Art. 401 der Mehrwertsteuerrichtlinie? 4. Poker im Zeitraum vom 3.8.2013 bis 28.2.2014? 5. Jahresbruttospieleinnahmen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.04.2018Teil 4/6

…fühlt sich darin beschwert, dass die in der Selbstanzeige offengelegten Jahresbruttospieleinnahmen die nicht eingenommenen Spieleinsätze enthalten, und die Auswirkungen solcher Gratis-Spieleinnahmen abzuziehen wären. Dazu ist zu sagen: Nach dem abgabenrechtlichen Teil des Glücksspielgesetzes ist/sind die grundsätzliche Bemessungsgrundlage der Einsatz pro Spiel/die Einsätze…

BFG RV/7104839/20171. Ist die Wortfolge in § 33 TP 17 Abs. 2 GebG „Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus“ bzw. in § 57 Abs. 2 GSpG „Ausspielungen …, an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt“ verfassungswidrig, da sich der Aufenthalt des Teilnehmers bei Internetwetten und Internetglücksspielen aus technischen Gründen niemals feststellen lasse, auch die IP-Adresse sage über den Aufenthalt des Spielers nichts aus? 2. Verstoßen die Glücksspielabgaben und Wettgebühren gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit, weil die hohe Besteuerung das Onlineglücksspiel gegenüber dem Lebendspiel benachteilige, umgekehrt sei Poker im Lebendspiel gegenüber von Onlinepoker höher besteuert? 3. Verstoßen die Glücksspielabgaben und Wettgebühren gegen die Mehrwertsteuerrichtlinie? 4. Ist die Glücksspielabgabenpflicht für Poker im Zeitraum vom 3.8.2013 bis 28.2.2014 verfassungsmäßig? 5. Ist Poker keine elektronische Lotterie? 6. Sind Boni, die der Onlineglücksspiel- und Wettanbieter dem Spielteilnehmer gewährt, in die Bemessungsgrundlage der Wettgebühren bzw. Glücksspielabgaben einzubeziehen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.04.2018Teil 2/7

…zur ungeteilten Hand verpflichtet. Gemäß § 59 Abs. 5 GSpG gelten als Vermittlung jedenfalls die Annahme und die Weiterleitung von Spieleinsätzen oder -gewinnen sowie die Mitwirkung am Zustandekommen des Glücksspielvertrages auf andere Art und Weise. Gemäß § 59 Abs. 6 GSpG gelten für die Bewertung von Waren…

BFG RV/7104456/2019Onlineglücksspiel - Voraussetzungen für die Abzugsfähigkeit von Boni von der Bemessungsgrundlage
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis31.05.2021Teil 1/3

…2 Abs. 1 Z 2 GSpG sind Ausspielungen Glücksspiele "bei denen Spieler oder andere eine Vermögenswerte Leistung in Zusammenhang mit der Teilnahme am Glücksspiel erbringen". In den Begriff "oder andere" ist auch die Bezahlung des Spieleinsatzes durch den Veranstalter selbst einzuordnen, (wie z.B. Boni…

BFG RV/7104839/20171. Ist die Wortfolge in § 33 TP 17 Abs. 2 GebG „Teilnahme an dem Rechtsgeschäft Wette vom Inland aus“ bzw. in § 57 Abs. 2 GSpG „Ausspielungen …, an denen die Teilnahme vom Inland aus erfolgt“ verfassungswidrig, da sich der Aufenthalt des Teilnehmers bei Internetwetten und Internetglücksspielen aus technischen Gründen niemals feststellen lasse, auch die IP-Adresse sage über den Aufenthalt des Spielers nichts aus? 2. Verstoßen die Glücksspielabgaben und Wettgebühren gegen die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit, weil die hohe Besteuerung das Onlineglücksspiel gegenüber dem Lebendspiel benachteilige, umgekehrt sei Poker im Lebendspiel gegenüber von Onlinepoker höher besteuert? 3. Verstoßen die Glücksspielabgaben und Wettgebühren gegen die Mehrwertsteuerrichtlinie? 4. Ist die Glücksspielabgabenpflicht für Poker im Zeitraum vom 3.8.2013 bis 28.2.2014 verfassungsmäßig? 5. Ist Poker keine elektronische Lotterie? 6. Sind Boni, die der Onlineglücksspiel- und Wettanbieter dem Spielteilnehmer gewährt, in die Bemessungsgrundlage der Wettgebühren bzw. Glücksspielabgaben einzubeziehen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.04.2018Teil 6/7

…den Verkehrsteuern inklusive Umsatzsteuer Judikatur und Literatur, auf die hier zurückgegriffen werden kann: In Anlehnung an die Rechtsgeschäftsgebühr für den Hoffnungskauf, Grunderwerbsteuer, Gesellschaftsteuer sowie Umsatzsteuer kann als Spieleinsatz alles verstanden werden, was der Spielteilnehmer aufwenden muss, um die Hoffnung, die Gewinnchance einer bedingten Leistung zu…

BFG RV/7100907/2012Sind die in den §§ 57-59 GSpG geregelten allgemeinen Glücksspielabgaben unionsrechts- und verfassungswidrig, weil das in § 1 Abs. 2 GSpG genannte Kartenpokerspiel kein Glücks-, sondern ein Geschicklichkeitsspiel ist, glücksspielabgabenrechtlich Konzessionär und Nichtkonzessionär anders behandelt würden, Poker im Lebendspiel (Einsatz) und Online Poker (Jahresbruttospieleinnahmen) unterschiedlich besteuert würden und die Glücksspielabgabe vom Kartenpokerspiel mit 16% vom Einsatz/in Aussicht gestelltem Gewinn berechnet werde, obwohl die Bf. am Spiel nicht beteiligt sei und nur ein Tischgeld pro Spiel erhalte („Erdrosselungssteuer“)? Da die Bf. über eine aufrechte Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele – Poker“ verfügt, ist das Glücksspielgesetz insgesamt nach ihrer Ansicht auf sie nicht anzuwenden. (Fortsetzung von BFG 25.9.2017, RV/7100908/2012).
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis25.09.2017Teil 2/6

…so sind sie zur ungeteilten Hand verpflichtet. Gemäß § 59 Abs. 5 GSpG gelten a ls Vermittlung jedenfalls die Annahme und die Weiterleitung von Spieleinsätzen oder –gewinnen sowie die Mitwirkung am Zustandekommen des Glücksspielvertrages auf andere Art und Weise.“ Übergangsbestimmungen des § 60 GSpG Gemäß § 60 Abs…

BFG RV/7103934/2020Onlineglücksspiel - Behandlung von Vielspielerpunkten und nachträglichen Rabatten bei der Selbstberechnung der Glücksspielabgabe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis24.11.2025Teil 1/2

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Ilse Rauhofer, die Richterin Mag. Diana Sammer sowie die fachkundigen Laienrichter Mag Markus Fischer und Christian Sambs in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch MMag. Dr. Katharina Kubik, Peregringasse 4, 1090 Wien, über…

BFG RV/7101536/2013Liegt bei dem Auftrag zum treuhändigen Inkasso von Wetteinsätzen für den Wett- bzw. Glücksspielanbieter bereits Vermittlereigenschaft vor (Steuerschuldner iSd § 28 Abs. 3 GebG bzw. des § 59 Abs. 5 GSpG)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.10.2021Teil 1/2

…es sich um Wetten auf den Ausgang von virtuellen Hunde- und Pferderennen handelte. Das Finanzamt zog die Bf. infolge der Weiterleitung der Spieleinsätze und -gewinne über das Treuhandkonto als Vermittlerin gemäß § 59 Abs. 5 GSpG von Wetten auf virtuelle Hunde- und Pferderennen von der Firma…

BFG RV/7103142/2020Abzugsfähigkeit von Boni (Vielspielerpunkten, Preispools mit freier Spielteilnahme und zusätzlichen Bargeldgewinnen) von den Jahresbruttospieleinnahmen (Fortgesetztes Verfahren zu BFG 4.4.2018, RV/7105345/2017)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis25.04.2022Teil 1/3

…zur ungeteilten Hand verpflichtet. Gemäß § 59 Abs. 5 GSpG gelten als Vermittlung jedenfalls die Annahme und die Weiterleitung von Spieleinsätzen oder -gewinnen sowie die Mitwirkung am Zustandekommen des Glücksspielvertrages auf andere Art und Weise. Gemäß § 59 Abs. 6 GSpG gelten für die Bewertung von Waren…

BFG RV/7102030/2020Aussetzung der Einhebung, Erfolgsaussichten, Glücks- oder Geschicklichkeitsspielapparate
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.01.2022Teil 1/2

…kann über diese Datenleitung kein wie immer geartetes Glücksspiel gespielt werden oder direkt an einem Glückspiel in irgendeiner Form teilgenommen werden. Die Überprüfung des Datenflusses der Teststellung hat ergeben, dass der eingeworfene Spieleinsatz beim Dienstleister Bf. verbucht wird und lediglich die Verbindung zur Firma Bf…

BFG RV/7105897/20151. Widerspricht die Anforderung einer Glücksspielabgabe von der Bf., die an den Kartenpokerspielverträgen der Spieler nicht beteiligt sei, dem Verfassungs- und Unionsrecht (Beihilfenverbot und Dienstleistungsfreiheit)? 2. Ist die Bf. als Veranstalterin von gewerblichem Kartenpokerspiel von ihrer finanziellen Belastung her gegenüber der Spielbankkonzessionärin im Nachteil? 3. Kann aus der Doppelbesteuerungsvermeidungsvorschrift gemäß § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankenkonzessionärin abgeleitet werden? 4. Können Spielerschutzerwägungen eine verbotene Beihilfe wie § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG aufwiegen, wenn die Spielbankkonzessionärin gleichzeitig massive Werbemaßnahmen durchführt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2019Teil 1/9

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Mag.DDr. Hedwig Bavenek-Weber (Berichterstatterin) und die weiteren Senatsmitglieder Richterin Mag.Dr. Birgitt Koran gemäß § 12 Abs. 5 BFGG, Frau Mag. Gertraud Lunzer und Herrn KR Christian Gerzabek in der Beschwerdesache des ****Bf.+ADRESSE…

BFG RV/3100689/2012Auslegung der Besteuerungsgrundlage "vom Einsatz" beim Pokerspiel (Cashgames)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis26.02.2015

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache X in Liqui, Adr., vertreten durch den Liquidator T, Adr.2 gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückssspiel vom 30. Mai 2012, betreffend Festsetzung der Glücksspielabgabe für den…

BFG RV/7105897/20151. Widerspricht die Anforderung einer Glücksspielabgabe von der Bf., die an den Kartenpokerspielverträgen der Spieler nicht beteiligt sei, dem Verfassungs- und Unionsrecht (Beihilfenverbot und Dienstleistungsfreiheit)? 2. Ist die Bf. als Veranstalterin von gewerblichem Kartenpokerspiel von ihrer finanziellen Belastung her gegenüber der Spielbankkonzessionärin im Nachteil? 3. Kann aus der Doppelbesteuerungsvermeidungsvorschrift gemäß § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG eine Ungleichbehandlung der Bf. gegenüber der Spielbankenkonzessionärin abgeleitet werden? 4. Können Spielerschutzerwägungen eine verbotene Beihilfe wie § 57 Abs. 6 Z 1 GSpG aufwiegen, wenn die Spielbankkonzessionärin gleichzeitig massive Werbemaßnahmen durchführt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis13.09.2019Teil 3/9

…dass die neueste Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes VwGH verstärkter Senat 21.3.2018, Ra 2017/13/0076 zu berücksichtigen sei, wonach Spieleinsätze bei Pokerspielen keine Eintrittsgelder im Sinne des Vorarlberger Kriegsopferabgabegesetzes und des Vorarlberger Gemeindevergnügungssteuergesetzes darstellten, sondern nur jene Teile der Einsätze, die der Unternehmer entgegennehme…

BFG RV/5100045/2014Glücksspielabgabe für die Veranstaltung von Kartenpokerspielen in Form von Turnieren und Cashgames
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.07.2019Teil 5/6

…Glücksspielautomaten umsatz- oder erfolgsbeteiligte Unternehmer sowie ein etwaiger gesonderter Veranstalter der Ausspielung und der Vermittler (Abs. 5)." (5) Als Vermittlung gelten jedenfalls die Annahme und die Weiterleitung von Spieleinsätzen oder –gewinnen sowie die Mitwirkung am Zustandekommen des Glücksspielvertrages auf andere Art und Weise. § 60 Abs…

BFG RV/7103851/2020Onlinewetten und Onlineglücksspiel - Ermittelbarkeit der "Teilnahme vom Inland" - Behandlung von Boni
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.12.2021Teil 3/3

…sind sie zur ungeteilten Hand verpflichtet. Nach 59 Abs. 5 GSpG gelten als Vermittlung jedenfalls die Annahme und die Weiterleitung von Spieleinsätzen oder -gewinnen sowie die Mitwirkung am Zustandekommen des Glücksspielvertrages auf andere Art und Weise. 1. Zur Ermittelbarkeit der "Teilnahme aus dem Inland" Das…