…Erträge schließen, und sind die Einwendungen der Bf. nicht geeignet, das Schätzungsergebnis der Höhe nach glaubhaft zu bestreiten. Die Schätzung ist somit auch der Höhe nach als begründet zu beurteilen, mit dem Ziel der Wahrheit möglichst nahe zu kommen. Dazu ist weiters auszuführen, dass…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R 1 und Richter R 2 sowie die fachkundigen Laienrichter Laienrichter 1 und Laienrichter 2 in der Beschwerdesache Bf., ***Bf1-Adr***, vertreten durch Lampert Kanzlei für Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Hauptplatz 14, 8010 Graz, über…
…Weg, in ihrer Schlüssigkeit und Denkfolgerichtigkeit plausibel zu machen. D.h. die Behörde hat aufzuzeigen, von welchen Ermittlungsergebnissen tatsächlicher Art sie ausgegangen ist und auf welche Weise (Schätzungsmethode) sie zu den Schätzungsergebnissen gekommen ist (vgl. Stoll, BAO-Komm., S 1927f). Ziel der Schätzung ist es…
…die diesbezüglichen Berechnungen für den Vergleichsbetrieb noch ergebe sich aus der Berechnung das Verhältnis der Ertragsfähigkeit des Beschwerdeführerbetriebes zum Vergleichsbetrieb (weil die örtlichen Verhältnisse gar nicht offengelegt seien). Weiters seien auch nicht die Schätzungsergebnisse übermittelt worden, sodass auch die angegebene Bodenklimazahl nicht überprüft werden könne…
…des Verwaltungsgerichtshofes die Wahl der anzuwendenden Schätzungsmethode der Abgabenbehörde im allgemeinen frei, doch muss das Schätzungsverfahren einwandfrei abgeführt, die zum Schätzungsergebnis führenden Gedankengänge müssen schlüssig und folgerichtig sein und das Ergebnis, das in der Feststellung der Besteuerungsgrundlagen besteht, muss mit den Lebenserfahrungen im Einklang stehen…
…zu belegen (strukturierte Vorlage, dh die Beweise sind den jeweiligen Feststellungen konkret zuzuordnen). 2. Die Abgabenbehörde hat die Denkvorgänge, die zu ihrem Schätzungsergebnis geführt haben, verständlich darzustellen. Die festgestellten formellen Mängel sind in einer für Dritte nachvollziehbaren Form zu beschreiben. 3. Die Abgabenbehörde hat bekanntzugeben…
…machte Mängel der Speise- und Getränkekalkulation der Außenprüfung geltend. Das Schätzungsergebnis blieb hingegen im Beschwerdeverfahren zur Umsatz- und Körperschaftsteuer der GmbH für die Jahre 2009 - 2011 unbeeinsprucht und sind diese Bescheide mittlerweile in Rechtskraft erwachsen. 2.2.1. Kalkulation Speisen: Im Zuge der Außenprüfung ging…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. David Hell LL.B. LL.M. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch MMag. Daniel Pinzger, Kapuzinergasse 8/4, 6020 Innsbruck, über die Beschwerden vom 23. April 2018 gegen die Bescheide des Finanzamtes…
unterliegen unter anderem Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23) der Einkommensteuer. Gemäß § 23 Z 1 EStG 1988 sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb Einkünfte aus einer selbständigen, nachhaltigen Betätigung, die mit Gewinnabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung…
…um Darlegung der Sachverhaltsannahmen, die der Schätzung zugrunde gelegt wurden, und der Ableitung der Schätzungsergebnisse ersucht. Darüber hinaus wurde das Finanzamt Österreich um Vorlage der entsprechenden Berechnungsunterlagen ersucht. Mit Schreiben vom 8. März 2021 nahm das FA zu diesem Vorhalt im Wesentlichen wie folgt Stellung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Susanne Haim, die Richterin Mag. Monika Fingernagel sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. David Bergsmann und Michael Hinterreiter LLB in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hofbauer & Wagner Rechtsanwälte OG, Riemerplatz 1, 3100 St…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden ***R1***, den Richter ***R2*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***R4*** und ***R3*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Albert Ferk, Hans-Sachs-Gasse 14 Tür 3, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 16…
…wenn sie über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung entfaltet. Der Frage der Kontrolle eines auf die Umstände des Einzelfalles Bedacht nehmendes Schätzungsergebnisses kommt folglich in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung im besagten Sinne zu. Der Kontrolle durch den VwGH unterliegt das Ergebnis einer Schätzung dahingehend…
(3) Zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen können Datenträger verwendet werden, wenn die inhaltsgleiche, vollständige und geordnete Wiedergabe bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist jederzeit gewährleistet ist; die vollständige und richtige Erfassung und Wiedergabe aller Geschäftsvorfälle soll durch entsprechende Einrichtungen gesichert werden. Wer Eintragungen in…
Am selben Tag richtete Herr Z.Z. für sich und die Rechtsnachfolger, an C.C. das folgende notarielle Abtretungsanbot, Notar-Geschäftszahl 2592: "Mit Annahme dieses Anbots tritt Herr Z.Z. den Vertragsgegenstand an Herrn C. ab und übernimmt Herr C. den Vertragsgegenstand in sein Alleineigentum…
…Auch Schätzungsergebnisse unterliegen - nach Maßgabe des § 93 Abs. 3 lit a bzw des § 280 Abs. 1 lit e BAO - der Pflicht zur Begründung. Die Begründung hat die für die Schätzungsbefugnis sprechenden Umstände, die Schätzungsmethode, die der Schätzung zugrunde gelegten Sachverhaltsannahmen und die Ableitung der Schätzungsergebnisse…
…Jänner 2005 mit 7.100 Euro festgestellt. Im Laufe des Jahres 2005 führten Organe der Bodenschätzung eine Nachschätzung durch. Bf1 informierte sich am 12. Jänner 2006 im Gemeindeamt, in welchem die Schätzungsergebnisse einzusehen waren, darüber. Gegen den am 21. November 2008 erlassenen Bescheid zum 1…
Die Glaubhaftmachung gemäß lit. a hat unter Zugrundelegung eines Gutachtens der FFG zu erfolgen. Liegt eine diesbezügliche bescheidmäßige Bestätigung nach § 118a der Bundesabgabenordnung vor, genügt die Glaubhaftmachung, dass die durchgeführte Forschung der der Bestätigung zu Grunde gelegten entspricht oder davon nicht wesentlich abweicht. Der Nachweis…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache A B, Adresse, im Verfahren vertreten durch Mag. Petra Jacono, Weinhartgasse 21/1/11, 1210 Wien, nunmehr vertreten…
…bzw. in welchem Umfang überhaupt ein ungeklärter Vermögenszuwachs vorliegt, noch ob die darauf aufbauende Schätzung ein schlüssiges und nachvollziehbares Ergebnis liefert (zur Unschlüssigkeit des derzeitigen Schätzungsergebnisses siehe IV.4.). 3. Fehlende Ermittlungen zur Ausgabenseite und zu den Lebensführungskosten Anknüpfend an das unter IV.2. zitierte…