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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7101840/2020

Sicherheitszuschlag aufgrund mangelhafter Aufzeichnungen bei einer Kfz-Werkstätte

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - ErkenntnisRV/7101840/2020vom 24.04.2026Teil 2 von 2
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

Zudem kommt einer Rechtsfrage nur dann grundsätzliche Bedeutung im Sinne des Art 33 Abs 4 B-VG zu, wenn sie über den konkreten Einzelfall hinaus Bedeutung entfaltet. Der Frage der Kontrolle eines auf die Umstände des Einzelfalles Bedacht nehmendes Schätzungsergebnisses kommt folglich in der Regel keine grundsätzliche Bedeutung im besagten Sinne zu. Der Kontrolle durch den VwGH unterliegt das Ergebnis einer Schätzung dahingehend, ob es auf Grund schlüssiger, das heißt den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechender Erwägungen, zustande gekommen ist (vgl VwGH 25.10.1994, 94/14/0002). Soweit im Beschwerdefall Rechtsfragen zu lösen waren, folgt das Bundesfinanzgericht der im Rahmen der rechtlichen Erwägungen dieses Erkenntnisses zitierten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, weshalb gem § 25a Abs 1 VwGG spruchgemäß zu entscheiden ist. Salzburg, am 24. April 2026

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis
Geschäftszahl
RV/7101840/2020
ECLI
ECLI:AT:BFG:2026:RV.7101840.2020
Stammnummer
151487
Gültig
24.04.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF