…am geeignetsten erscheine. Aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes und der mangelhaften Buchführungsunterlagen, würde die Schätzung nach dem Lebensaufwand und nach dem Vermögenszuwachs gewählt, da sowohl die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse der Beschwerdeführerin berücksichtigt würden als auch der Vermögenszuwachs im Prüfungszeitraum ermittelt werde und unter Berücksichtigung…
…frei. Eine Schätzung nach dem Lebensaufwand ist eine der möglichen Schätzungsmethoden. Steht der Behörde keine Methode zur Verfügung, den tatsächlichen Verhältnissen besser Rechnung zu tragen, ist sie daher berechtigt, den Umsatz und die Einkünfte auf Basis der Lebenshaltungskosten zu schätzen (VwGH 03.11.1986, 84…
…der Behörde sei auf Grund der offensichtlichen Mängel gegeben. Welche Schätzungsmethode (zB äußerer Betriebsvergleich oder Schätzung nach dem Lebensaufwand) zur Anwendung gekommen sei und welche der Schätzung zugrunde gelegten Sachverhaltsannahmen getroffen worden seien, könne aus dem Prüfungsbericht nicht ersehen werden. Es sei lediglich festgehalten worden…
…der Praxis kommen u.a. der äußere und der innere Betriebsvergleich, die Schätzung nach dem Lebensaufwand/ Vermögenszuwachs oder der Sicherheitszuschlag zur Anwendung. Beim inneren Betriebsvergleich liegen der Schätzung Ergebnisse früherer Wirtschaftsjahre desselben Betriebes zugrunde. Der Sicherheitszuschlag ist in der Überlegung begründet, dass bei einem unvollständig…
…zumal die schlichte Hinzurechnung der noch nicht verbuchten Umsätze einer weiteren Schätzung voran geht. An Schätzungsmethoden kommen grundsätzlich der äußere und der innere Betriebsvergleich, die Schätzung nach dem Lebensaufwand oder nach dem Vermögenszuwachs, die kalkulatorische Schätzung oder der Sicherheitszuschlag in Betracht. Entsprechend der Rechtsprechung des…
…zumal die schlichte Hinzurechnung der noch nicht verbuchten Umsätze einer weiteren Schätzung voran geht. An Schätzungsmethoden kommen grundsätzlich der äußere und der innere Betriebsvergleich, die Schätzung nach dem Lebensaufwand oder nach dem Vermögenszuwachs, die kalkulatorische Schätzung oder der Sicherheitszuschlag in Betracht. Im gegenständlichen Fall wurden…
…im Wesen eines Sicherheitszuschlages, dass er nicht "berechnet" wird, sondern pauschal dem Umstand Rechnung trägt, dass das Abgabenermittlungsverfahren zur Annahme berechtigt, der Abgabepflichtige habe nicht sämtliche Einnahmen erklärt. Zur Schätzung nach dem Vermögenszuwachs bzw nach dem Lebensaufwand 125. Zu den Umständen, die für die Ermittlung…
…aus welchen Quellen er seinen laufenden Lebensunterhalt bestreitet, löst dies die Schätzungsbefugnis der Behörde nach § 184 Abs. 2 BAO aus. Bei der Aufklärung der Deckung des Lebensunterhaltes handelt es sich um eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachfrage (Schätzung nach dem Lebensaufwand; vgl…
…wird beim inneren Betriebsvergleich die Schätzung auf Ergebnissen desselben Betriebes anderer Zeiträume (i.d.R. früherer Wirtschaftsjahre) aufgebaut (vgl. z.B. VwGH 5. Mai 1992, 92/14/0018). Nach Ritz, BAO5, Rz 16 zu § 184 BAO, hat die Schätzung nach dem Lebensaufwand (den Lebenshaltungskosten) - abgesehen…
…dass eine pauschale ("griffweise") Schätzung in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes anerkannt ist (vgl. z.B. VwGH 15.11.2021, Ra 2021/13/0088; 2.9.2022, Ra 2022/13/0057, mwN). Die Schätzung nach dem Lebensaufwand (den Lebenshaltungskosten) hat - abgesehen von allgemeinen Erfahrungswerten - insbesondere die…
…Jahr 2015) bestätigt, weil sie auf einer besser gesicherten Ausgangsposition aufbaut, als es mit der Anwendung des äußeren Betriebsvergleiches, der Schätzung nach dem Lebensaufwand oder nach dem Vermögenszuwachs der Fall wäre. Es ist zu erwarten, dass die bestätigte Schätzungsmethode Ergebnisse liefert, die den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen…
…hat, wählte sie die Schätzung nach dem Lebensaufwand und berücksichtigte die Einnahmen der Lebensgefährtin (Notstandshilfe und Krankengeld). Dabei ging die belangte Behörde von den Mindeststandards nach der OÖ Mindestversicherungsverordnung aus und ermittelte geschätzte Einkünfte von rund 12.000 € jährlich. Diese Berechnungsmethode wurde dem Bf…
…zu kommen, am geeignetsten erscheint. Jene Schätzungsmethode ist besser, die sich auf mehr weitgehend gesicherte Ausgangspositionen stützen kann. Die Schätzung nach dem Lebensaufwand (den Lebenshaltungskosten) hat – abgesehen von allgemeinen Erfahrungswerten – insbesondere die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen (vgl. Ritz, aaO Tz…
…Schätzungsmethode ist besser, die sich auf mehr weitgehend gesicherte Ausgangspositionen stützen kann. Als Schätzungsmethoden kommen insbesondere der äußere und der innere Betriebsvergleich, die Schätzung nach dem Lebensaufwand oder nach dem Vermögenszuwachs, die kalkulatorische Schätzung und der Sicherheitszuschlag in Frage. (Vgl. zu alledem Ritz/Koran, BAO7…
…EStG, § 4 Tz 20) würden vor allem der äußere und der innere Betriebsvergleich, die Schätzung nach dem Lebensaufwand oder nach dem Vermögenszuwachs, die kalkulatorische Schätzung und der Sicherheitszuschlag erwähnt. Beim äußeren Betriebsvergleich würden die Ergebnisse vergleichbarer Betriebe übernommen (vgl. z.B. VwGH v. 16.12…
…für eine geeignete Schätzung und auch nicht über eine Methode, den tatsächlichen Verhältnissen besser Rechnung zu tragen, ist sie auch berechtigt, die Bemessungsgrundlagen auf der Basis der Lebenshaltungskosten zu schätzen (VwGH 3.11.1986, 84/15/0197). Eine Schätzung nach dem Lebensaufwand hat die persönlichen…
…der den Erfahrungsberichten der Taxiinnung entspricht. Auch eine Schätzung nach dem Lebensaufwand, bei der die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse des Abgabepflichtigen zu berücksichtigen wären, würde vermuten lassen, dass der Bf keine Umsätze in der von Ihnen geschätzten Höhe erzielt hat. Ziel einer Schätzung ist…
…Schätzung; Beispiel: Ein Teilumsatz wird mittels Rohaufschlag auf geeigneter Basis geschätzt. Hiebei sind jedoch nicht nur branchentypische Verhältnisse, sondern insbesondere die konkreten betrieblichen Bedingungen des betreffenden Betriebes, wie etwa seine Besonderheiten und für ihn geltenden Marktbedingungen, zu berücksichtigen.~ Bei der Schätzung nach dem Lebensaufwand…
…ermittelten Kosten für den Lebensaufwand in Höhe von 72.000 € durch die in Höhe von 97.000 € nicht als Betriebsausgaben anerkannten Fremdhonorare gedeckt sind. Zwischen den Parteien des Verwaltungsverfahrens besteht daher Einigkeit über das Fehlen der abgabenbehördlichen Befugnis zur Schätzung nach dem Lebensaufwand…
…Das Bundesfinanzgericht ist jedenfalls weder in der Lage, die den angefochtenen Bescheiden noch jene den Berufungsvorentscheidungen zugrunde liegenden Schätzungen nachzuvollziehen. Außerdem hat eine Schätzung nach dem Lebensaufwand – folgt man den Ausführungen in der Berufungsvorentscheidung, so dürfte das Finanzamt eine solche vor Augen gehabt haben - die…