…festgestellt werden kann, ob dem Bf. in den Jahren 2009 bis 2011 Kapitalerträge im Rahmen von verdeckten Ausschüttungen zugeflossen sind. 2. Beweiswürdigung § 98 Abs. 1 FinStrG legt gesetzlich fest, dass als Beweismittel im Finanzstrafverfahren unbeschadet des Abs. 4 alles in Betracht kommt, was zur Feststellung…
…1 und Tz. 3 des Betriebsprüfungsberichts vom 07.01.2014). Weitergehend ergibt sich aus der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass im Finanzstrafverfahren die Finanzstrafbehörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung in dem Sinn trifft, dass der geschätzte Betrag mit der Wirklichkeit solcherart übereinstimmt, dass die…
…oder bei einer Finanzstrafbehörde anhängig ist; c) die Zeit, während der bezüglich des Finanzstrafverfahrens oder der mit diesem im Zusammenhang stehenden Abgaben- oder Monopolverfahren ein Verfahren beim Verfassungsgerichtshof oder beim Verwaltungsgerichtshof anhängig ist; d) [ohne Relevanz]. (5) Bei Finanzvergehen, für deren Verfolgung die Finanzstrafbehörde zuständig…
…um die Beschuldigten nunmehr, nach Beendigung des Finanzstrafverfahrens, von der Begehung weiterer derartiger Finanzvergehen abzuhalten. Die Beschuldigten sollen nämlich die im Ergebnis nunmehr bis auf ein Faktum bestätigte Verfahrenseinstellung durch den Spruchsenat nicht etwa dahingehend missverstehen, dass etwa ihr massives abgabenrechtliches Fehlverhalten als vernachlässigbare bloße…
…Schätzung entspricht, als einerseits die für die Verkürzung maßgeblichen Vorgänge (Nichtentrichtung der UVZ unter Verletzung der UVA-Pflicht) klar feststehen und andererseits auch die angewandte Schätzungsmethode [Ermittlung des Gesamtbetrages der vom Bf. im genannten Zeitraum getätigten steuerpflichtigen Umsätze laut den bekannten Kennzahlen für den (Vor…
…und in weiterer Folge vom Spruchsenat übernommen, wurden allfällige Unabwägbarkeiten der Schätzung des Außenprüfers (tatsächlich nur auf Basis eines Teiles der ohne Lohnkonto beschäftigten Arbeitnehmer) für Zwecke des Finanzstrafverfahrens mit einem Abschlag von 25 % der vom Prüfer ermittelten Lohnabgaben berücksichtigt. Dies erscheint - noch ohne Bedachtnahme…
…1 lit. a FinStrG, wonach pauschal ein Kostenersatz im Ausmaß von 10 % der verhängten Geldstrafe, maximal aber ein Betrag von € 500,00, festzusetzen ist, und waren daher unverändert zu belassen. Zahlungsaufforderung: Die Geldstrafe und die Kosten des Finanzstrafverfahrens sind gemäß § 171 Abs. 1…
…einer Art durchgeführt und die Schätzung ohne der Möglichkeit der Rechtfertigung festgesetzt. Wir dürfen Ihnen auch die alte Begründung gegen welche die Beschwerde gegen die Festsetzungen eingebracht wurden darstellen und diesbezüglich betonen, dass dies auch die Finanz im Zuge eines Finanzstrafverfahrens ebenso erkennen konnte und…
…angelasteten Taten sowohl in subjektiver als auch in objektiver Hinsicht Finanzstraftaten in unterschiedlichen Beteiligungsformen begangen zu haben. Ob eine Abgabe als hinterzogen anzusehen ist, ist eine Vorfrage, für deren Beantwortung ein rechtskräftiger Schuldspruch im Finanzstrafverfahren grundsätzlich nicht erforderlich wäre. Die Frage, ob Abgaben hinterzogen sind…
…Verfahrensstoffes durch den Spruchsenat dazu rein gar nichts zu entnehmen. ee) Zu den unterschiedlichen Beweisregeln zwischen Steuer- und Steuerstrafverfahren, dargestellt am Beispiel der Schätzung (§ 184 BAO). 1. Die verkürzten Beträge können auch im Finanzstrafverfahren durch Schätzung ermittelt werden (allgemeine Auffassung, zB: OGH 29.8.2000…
…Aussicht auf Erfolg hat bzw die Kosten für die Bekämpfung den Aufwand nicht rechtfertigen. Eine Schätzung ist, wie der Senat zu Recht ausführt, eine Wahrscheinlichkeitsüberlegung. Richtig ist auch, dass diese prinzipiell nicht die Annahme einer Abgabenhinterziehung hindert, jedoch bedarf es eines stringenten Nachweise im Finanzstrafverfahren…
…unten). Arbeitszeitaufzeichnungen haben den Sinn, die tatsächlich erbrachte Arbeitszeit jedes Dienstnehmers täglich aufzuzeichnen, um dann am Ende des Monats eine richtige Übertragung ins Lohnkonto sicherzustellen. Bei seiner Einvernahme als Beschuldigter im Finanzstrafverfahren antwortete der Bf. auf keine der Fragen. Ua auch nicht auf die Frage…
… VwGH 7.7.2004, 2003/13/0171, mwN). Im Finanzstrafverfahren trifft die Finanzstrafbehörde die Beweislast für die Richtigkeit der Schätzung in dem Sinn, dass der geschätzte Betrag mit der Wirklichkeit solcherart übereinstimmt, dass die Verantwortung der Beschuldigten (auch hinsichtlich der Höhe der Verkürzung) so unwahrscheinlich…
…die Schätzung im Sinn des Finanzstrafgesetzes darstellen; ferner ob der angeklagte strafbestimmende Wertbetrag abzüglich der vom Zeugen Dr. Bp1 in der Hauptverhandlung aufgezeigten Einschränkungen von etwa EUR 60.000,00 den Tatsachen entspricht. Dabei sollte der Sachverständige auch die Einwände der Verteidigung sowohl im Finanzstrafverfahren…
…aus dem Wegfall der Umsatzsteuer 2007, da hier lediglich ein Versuch vorläge, dessen Ahndung bei grob fahrlässigem Verhalten vom Gesetz nicht vorgesehen sei. Im Finanzstrafverfahren liege eine geständige Verantwortung vor. Grob fahrlässig handle, wer ungewöhnlich und auffallend sorgfaltswidrig handle, sodass der Eintritt eines dem gesetzlichen…
…auch die Schätzung im Finanzstrafverfahren prinzipiell zulässig ist, ist davon zu unterscheiden, die praktisch bedeutsame Frage, unter welchen Voraussetzungen eine steuerliche Schätzung einem Schuldspruch zu Grunde gelegt werden kann, d.h. wann sie den gesteigerten Anforderungen eines Strafverfahrens genügt. Dazu ist folgendes festzuhalten: Im Besteuerungsverfahren…
…F inanzstrafverfahrens gegen einen Abgabepflichtigen Recht und Pflicht der Abgabenbehörde zur Feststellung des Sachverhaltes in freier Beweiswürdigung i.S.d. § 167 Abs 2 BAO im Abgabenverfahren beschränken würde, findet sich im Gesetz keine Stütze (vgl. VwGH 20.4.2004, 2003/13/0165). Schlüssigkeit der Schätzung…
…auch die Schätzung im Finanzstrafverfahren prinzipiell zulässig ist, ist davon zu unterscheiden, die praktisch bedeutsame Frage, unter welchen Voraussetzungen eine steuerliche Schätzung einem Schuldspruch zu Grunde gelegt werden kann, d.h. wann sie den gesteigerten Anforderungen eines Strafverfahrens genügt. Dazu ist folgendes festzuhalten: Im Besteuerungsverfahren…
…vorsätzlichen Verkürzungen aus den nicht offengelegten Miet- und Pachteinnahmen aus dem QQQQ zum Zeitpunkt der Anordnungen des Spruchsenatsvorsitzenden in Anbetracht der Änderung des Mietempfängers ab März 2014 mit der erforderlichen Sicherheit noch nicht absehbar gewesen (Anmerkung: Laut nachträglicher Schätzung im Zuge der Außenprüfung zu ABNr…
…habe. Zu dem Aspekt der gewerbsmäßigen Betätigung: Aus ihrer Sicht ergebe sich diese Gewerbsmäßigkeit aus dem in den Akten dokumentierten Tatgeschehen. Zur Frage, ob das gegenständliche Verrechnungskonto eine taugliche Basis für eine Schätzung im Finanzstrafverfahren sein kann, und warum sie von der Schätzungsmethode des Betriebsprüfers…