…hinsichtlich der Umsatzsteuer für den Zeitraum 10-12/ 2007 eine Nachschau statt, in deren Folge mangels richtiger Anschrift und korrekter Bezeichnung des leistenden Unternehmens mit Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer für 12/2007 (vom 9. April 2008) die seitens der y GmbH der Bf…
…Selbst wenn für den Rechnungsempfänger der Umstand der falschen Anschrift nicht erkennbar gewesen wäre, und er auf deren Richtigkeit vertraut haben sollte, ändere dies nichts an der objektiv vorliegenden Tatsache, dass das Rechnungsmerkmal Anschrift (= richtige Anschrift) fehle und die Rechnung daher nicht zum Vorsteuerabzug…
…dieser mehr als EUR 150,- brutto ausmacht. Zudem fehlt auch im Hinblick auf das Vorliegen von Kleinbetragsrechnungen bei diesen der (vollständige) Name sowie die richtige Anschrift des leistenden Unternehmers und vor allem auch der Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung, wodurch die Prostituierten gar nicht berechtigt waren…
…begründet wurde, insbesondere damit, dass die Rechnungen nicht die richtige Anschrift iSd § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 enthielten, weil die vom Prüfer inkriminierten Gesellschaften an den in ihren Rechnungen ausgewiesenen Anschriften nicht auffindbar gewesen seien bzw. dort keine wirtschaftliche Tätigkeiten entfalten konnten. Anders…
…TelNr und E-Mail auf. In der Fußzeile der Rechnung fand sich der Hinweis auf die B OG (Name des B mit dem Zusatz OG), die richtige Anschrift des B, dessen Bankverbindung und die Angabe der UID-Nummer des B. Mit Ausnahme der UID Nummer…
…1972 musste in einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung im Sinne des § 11 Abs. 1 Z. 1 UStG sowohl der richtige Name als auch die richtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers angegeben sein. Nach dem Erkenntnis des VwGH vom 27. November 2007, 2004/13/0133…
…Vorlage bzw. Entscheidung wegen dieses Vorlageantrages inne zu halten." Im Übrigen sei trotz Bekanntgabe der Änderung der Wohnadresse - Eingabe vom 31. Dezember 2015 - die Beschwerdevorentscheidung nicht an seine richtige Anschrift zugestellt worden. Daher sei diese nicht rechtskräftig zugestellt worden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß §…
…bereits ausgeführt, ist als erwiesen anzusehen und der Entscheidung zugrunde zu legen, dass die Bf. nicht die richtige Anschrift des Lenkers bekannt gegeben hat, weshalb ihre Lenkerauskunft teilweise unrichtig ist. Sie hat daher das objektive Tatbild der verletzten Lenkerauskunftspflicht erfüllt. Gemäß § 5 Verwaltungsstrafgesetz - VStG 1991…
…13/0081). Rechnungen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, müssen sowohl den richtigen Namen als auch die richtige Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers beinhalten. Wenn ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Ausstellung der Rechnung an der angeführten Adresse nicht existent war, ist die Berechtigung zum Vorsteuerabzug aus…
…des Vorsteuerabzugs nicht damit begründet werden, dass die Rechnungen nicht die richtige Anschrift iSd § 11 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 enthielten, weil die vom Finanzamt inkriminierte Gesellschaft an den in ihren Rechnungen ausgewiesenen Anschrift nicht auffindbar gewesen sei bzw. dort keine wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet…
…der Gesellschaft im sogenannten Stufe 2 Verfahren (qualifiziertes Bestätigungsverfahren) überprüft hat. Dem Arbeitsbogen der Außenprüfung ist zusätzlich zu entnehmen, dass die Firma als Inhaberin des Baumeistergewerbes im Gewerberegister eingetragen war. Das Vorliegen der formellen Rechnungsmängel (keine richtige Anschrift iSd § 11 Abs. 1 Z 3 lit…
…was zur Erreichung dieser Ziele erforderlich ist. Das Erfordernis der richtigen Anschrift des Leistungserbringers im Zeitpunkt der Rechnungsausstellung dient diesen Zielen.") Allerdings betont der EuGH in jüngerer Rechtsprechung, dass das Recht auf Vorsteuerabzug ein Grundprinzip des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems darstellt und grundsätzlich nicht eingeschränkt werden darf…
…nicht davon abhängig ist, dass in der Rechnung die Anschrift angegeben ist, unter der der Rechnungsaussteller seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Auch nach jüngerer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann die Unzulässigkeit des Vorsteuerabzugs nicht damit begründet werden, dass die Rechnungen nicht die richtige Anschrift iSd § 11 Abs…
…nicht davon abhängig ist, dass in der Rechnung die Anschrift angegeben ist, unter der der Rechnungsaussteller seine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt. Auch nach jüngerer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kann die Unzulässigkeit des Vorsteuerabzugs nicht damit begründet werden, dass die Rechnungen nicht die richtige Anschrift iSd § 11 Abs…
…die Anschrift des liefernden Unternehmers einzugehen. Nach der Rechtsprechung des BFG muss die Abgabenbehörde aufgrund der Angaben in der Rechnung ohne Durchführung eines Ermittlungsverfahrens den tatsächlichen Namen des Unternehmers samt seiner Anschrift erkennen können. Dabei ist es erforderlich, dass auf dem Rechnungsbeleg der richtige Name…
…ständigen Geschäftsbeziehungen davon ausgegangen werden, dass Abfragen nur in Zweifelsfällen erforderlich sind, und lagen derartige (berechtigte) Zweifel im fraglichen Zeitraum jedenfalls nicht vor. b) ad Adresse: Ob in einer Rechnung die richtige Anschrift angegeben ist, ist eine auf der Tatsachenebene zu lösende Sachverhaltsfrage. [FN2: VwGH…
…ständigen Geschäftsbeziehungen davon ausgegangen werden, dass Abfragen nur in Zweifelsfällen erforderlich sind, und lagen derartige (berechtigte) Zweifel im fraglichen Zeitraum jedenfalls nicht vor. b) ad Adresse: Ob in einer Rechnung die richtige Anschrift angegeben ist, ist eine auf der Tatsachenebene zu lösende Sachverhaltsfrage. [FN2: VwGH…
…kann die Unzulässigkeit des Vorsteuerabzuges nicht damit begründet werden, dass die Rechnungen nicht die richtige Anschrift iSd UStG 1994 enthalten, weil die Gesellschaft an der angegebenen Adresse keine wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet hat. Die GmbH hat unbestritten in ihrem Namen eine Mehrzahl an Leistungen erbracht und…
…VwGH 25.4.2018, 2018/13/0001) kann die Unzulässigkeit des Vorsteuerabzugs nicht damit begründet werden, dass die Rechnungen nicht die richtige Anschrift iSd § 11 Abs 1 Z 1 UStG 1994 enthalten, weil die Gesellschaft an der angegebenen Adresse keine wirtschaftliche Tätigkeit entfaltet hat. Auch…
…Fa. MO vorgelegen. Ergänzt wurde, dass es am Rechnungsmerkmal „richtige Anschrift“ mangle, da die Fa. ST an der in den Rechnungen angegebenen Anschrift postalisch nicht ereichbar bzw. für umsatzsteuerliche Zwecke nicht greifbar war. Ob der Abnehmer vom Umsatzsteuerbetrug wusste oder wissen musste, ist eine Tatfrage…