…März 2018 bestätigt. C. Rechtliche Grundlagen (22) Strittig ist die Rechtsfrage, ob von der Abgabenbehörde der Vorsteuerabzug bei einer nachträglichen Festsetzung einer Umsatzsteuerschuld nach dem Reverse-Charge-Verfahren deshalb versagt werden kann, weil - die Bf. aus den in den Sachverhaltsdarstellungen dargelegten Umständen bei den Altmetallanlieferungen…
…die Versagung des Vorsteuerabzugs auf § 12 Abs. 1 Z 1 letzter Satz UStG 1994 (idF AbgSiG 2007). Indem die Bf. die empfangenen Lieferungen nicht ordnungsgemäß als Reverse-Charge-Umsätze erklärt habe, liege insoweit bei der Bf. eine Finanzordnungswidrigkeit vor, die als Finanzvergehen anzusehen. Die Bf…
…übrigen Vorsteuern im Veranlagungsverfahren abzusprechen wäre. Zudem wäre abzuklären, ob die an die BF in Rechnung gestellten Reparaturen allenfalls zu einer Weiterverrechnung geführt haben (weitere Reverse-Charge Umsätze oder Inlandsumsätze ?) und ob (zum Teil nicht abzugsfähige) Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit PKW-Kosten nach § 12 Abs…
…steuerpflichtigen Lieferungen, sonstigen Leistungen und Eigenverbrauch (ein- schließlich steuerpflichtiger Anzahlungen) | 1.106.715,88 € | Davon sind zu versteuern mit: | | | Bemessungsgrundlage | Umsatzsteuer | 20 % Normalsteuersatz | 1.106.715,88 € | 221.343,18 € | Steuerschuld gemäß …
…Farkas" den Fall eines reverse-charge Umsatzes betraf, in dem es zu einer Rechnungsausstellung nach den allgemeinen Vorschriften kam. Voraussetzung für diesen unmittelbar entstehenden Rückforderungsanspruch gegenüber den Steuerbehörden ist allerdings, dass der leistende Unternehmer die von ihm unrichtigerweise in Rechnung gestellte Umsatzsteuer vor der Insolvenzeröffnung…
…Prüfer, da es sich um einen Fall von Reverse Charge (Umkehr der Steuerschuld; die Steuerschuld geht vom Leistungserbringer an den Leistungsempfänger über) handelt, nicht der Umsatzsteuer unterzogen und sind diese Leistungen auch nicht strittig. Für den Hauptauftraggeber Stadt X werden nicht nur "Erdhubarbeiten" durchgeführt, sondern…
…U5-Begründungen mit jew. Hinweis auf die U-Veranlagungspflicht) bzw. betreffend ev. ausgangsseitiger § 19 UStG/ Reverse-Charge-Umsätze an unternehmerische Leistungsempfänger wird bemerkt, dass solche weder erwähnt/namentlich genannt, noch nachgewiesen wurde(n) und eine ho. Überprüfung der USt-Abfuhr, insbesondere und möglicherweise im Falle…
…nachbelastet wurden, die im bisherigen Abgabenverfahren und in die amtswegige Ermittlung der Bemessungsgrundlagen im hg. Schreiben vom 6.2.2024 (Tabelle) noch nicht enthalten waren. 2. In Ihrer Aufstellung wurden die Reverse-Charge-Umsätze mit rd. 20% der Bruttoeinnahmen angenommen. Es wird dazu festgehalten, dass…
…bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen eher zurückhaltend gezeigt hat, erscheint eine pauschale Zurechnung einer Gewinnmarge sachgemäß, sodass allfällige Abschläge aus Reverse-Charge-Umsätzen an Unternehmer und geringere Handelsspannen als mitabgegolten betrachtet werden. Was die Weiterreichung von Discounts (Gutschriften) an Kunden anlangt, wurden diese lediglich behauptet…
…berücksichtigt worden, dass es hinsichtlich der unternehmerischen Abnehmer zum "reverse charge" komme. Eine sachgerechte Schätzung könne nach Ansicht des Bf. so aussehen, dass ausgehend vom tatsächlich gezahlten Entgelt (= verrechnetes Entgelt abzüglich Rabatte) auf 50% der Umsätze ein 30%iger Gewinnaufschlag angewendet wird. Dies deshalb…
…hatte. 3.1.6.2. Umsatzsteuer 2016 Hier erfolgte die Ermittlung der tatsächlichen Bemessungsgrundlagen i.W. auf Grund der von der Bf. bekanntgegebenen Umsatzdaten. Die Umsätze an andere Unternehmen (Reverse-Charge-Umsätze) werden mit 10% (statt mit 20%) angenommen, weil die unternehmerischen Kunden nicht detailliert…
…Kunden" und eine Auflistung aller unternehmerischer Kunden (reverse charge). Diese Unterlagen entsprechen den Zahlen in der Erklärung und sind schlüssig. Dabei wiederholte der Vertreter der Bf. aus Hong Kong nochmals, dass die ex post betrachtet falsche umsatzsteuerliche Behandlung auf einem anderen Wissensstand (durch andere steuerliche…
…sind - auch im Rahmen eines Reverse-Charge-Verfahrens - vom Abzug ausgeschlossen (vgl Ruppe/Achatz, UStG6 1994, § 12 Tz 49, mit Verweis auf EuGH 06.02.2014, C-424/12 "Sc Fatorie SRL"). Im Beschwerdefall hat sich somit der Spruch des Umsatzsteuerbescheides 2015 vom 14.11…
…Gewerbebetrieb hinzu. Da branchenbedingt nur ein Teil der Entgelte umsatzsteuerpflichtig sei (zT differenzbesteuerte Umsätze, zT reverse-charge-Umsätze nach der Schrott-Umsatzsteuerverordnung BGBl. II Nr. 129/2007, zT steuerfreie Umsätze), erfasste es in den Umsatzsteuerbescheiden 2013 bis 2015 25% des bei der Körperschaftsteuer angesetzten Unsicherheitszuschlages…
…2004 und 2005 können einfach so nicht stimmen. Es wurde Umsatzsteuer aufgrund des Überganges der Steuerschuld gemäß § 19 UStG festgesetzt, aber die entsprechende Vorsteuer wurde im Bescheid nicht ausgewiesen. Es ist ein Prinzip des Reverse Charge Systems, dass die vom Unternehmer als Leistungsempfänger geschuldeten Steuerbeträge…
…keine Steuererklärung eingereicht. Als Folge der Feststellung der Außenprüfung wurden im Jahr 2018 Umsätze an Privatpersonen iHv 605.000,- Euro und an Unternehmer (Reverse Charge) iHv 165.000 Euro geschätzt, Vorsteuern wurden keine in Abzug gebracht. Im AP-Bericht heißt es weiter: "4.1.2…
…Reverse Charge). Die ***Bf*** erfüllt die Voraussetzungen des Dreiecksgeschäfts nicht. In der Rechnung der ***Bf*** an den Kunden im Mitgliedstaat wird nicht auf das Vorliegen eines Dreieckgeschäfts und die Steuerschuldnerschaft des Abnehmers hingewiesen. In der ZM der ***Bf*** wird kein Dreiecksgeschäft erklärt und der Umsatz…
…gemacht. (…) In allen Prüfungsjahren (2013 bis 2016) wurden von der ***Bf*** die an in Österreich ansässige Unternehmer erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen als Reverse Charge Umsätze erklärt. Die an Nichtunternehmer erbrachten Telekommunikationsdienstleistungen wurden vom geprüften Unternehmen in den Jahren 2013 bis 2014 als steuerpflichtige Umsätze (20%) behandelt…
…wonach die gegenständlichen Vermietungsumsätze nicht der Reverse Charge-Regelung zu unterwerfen seien. Begründet wurde dies im Wesentlichen mit einem vorgenommenen Verweis auf die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 2601b für die Rechtslage ab 1.1.2010 bzw auf Rz 2601 für die Rechtslage bis einschließlich 31.12…
…wonach die gegenständlichen Vermietungsumsätze nicht der Reverse Charge-Regelung zu unterwerfen seien. Begründet wurde dies im Wesentlichen mit einem vorgenommenen Verweis auf die Umsatzsteuerrichtlinien 2000 Rz 2601b für die Rechtslage ab 1.1.2010 bzw auf Rz 2601 für die Rechtslage bis einschließlich 31.12…