…des EuGH "Ioan Tatu" von seiner bis zum 29.05.2013 aufrecht erhaltenen unrichtigen Rechtsauffassung abgegangen sei, könne keinesfalls von einer verschuldeten Rechtsunkenntnis die Rede sein. Vielmehr sei der Rechtsirrtum auf Grund des bis 29.05.2013 aufrecht erhaltenen unrichtigen Rechtsstandpunktes des BMF geradezu veranlasst…
…die auch die Lohnverrechnung durchgeführt habe. Gespräche mit der Steuerberaterin über die steuerliche Behandlung der Bekleidung habe der Bf. nicht geführt. Rechtsunkenntnis in buchhalterischen und steuerrechtlichen Belangen vermag den Vertreter nicht zu exkulpieren, da er als gesetzlicher Vertreter gem § 80 Abs 1 BAO unter der…
…der Möglichkeit, eine Beschwerde zu erheben, rechtzeitig erfolgt. Dieser Zeitpunkt ergebe sich nachweislich aus den umgehend eingeleiteten Schritten-wie die Information des zuständigen Finanzamts (erste Besprechung am 22.12.2014). Nach allgemeinen Ausführungen betreffend Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum unter Bezug auf Lehre (z.B. Ritz, BAO5, …
Art 11 der Richtlinie ist die dem § 2 Abs. 2 Z. 2 UStG 1994 entsprechende EU-Regelung, die zwar nach Ansicht des Bf. nicht eingehalten wurde, weshalb der Bf. sich in der Beschwerde auf dieses - für ihn günstigere - Unionsrecht beruft, jedoch beinhaltet dieser Artikel eine…
… 308 Tz 12, können Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum in Ausnahmefällen einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen etwa wenn der Irrtum von der Behörde verursacht wurde. Dabei ist zu prüfen, ob dem Wiedereinsetzungswerber "zumindest grobes Verschulden trifft" (Fink) oder ihm "grobe Fahrlässigkeit zur Last zu legen ist" ... Die Abgabenbehörde ist…
…die Zahlung rechtzeitig bis 15. Jänner 2014 e rfolgen könne, ist dem zu entgegnen, dass Rechtsunkenntnis im Allgemeinen vorwerfbar ist, wenn Rechtskenntnis bei Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit hätte erreicht werden können. In der Unterlassung einer gebotenen und zumutbaren Erkundigung liegt ein Verschulden (vgl. Stoll, BAO…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Mag. R.*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. Juni 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 1. Juni 2022 betreffend Abweisung der Anträge vom 19. Mai 2022 auf Wiederaufnahme…
…D und der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen unterliegend zu behandeln wären, ist dem zu entgegnen, dass Rechtsunkenntnis im Allgemeinen vorwerfbar ist, wenn Rechtskenntnis bei Anwendung der gebotenen Aufmerksamkeit hätte erreicht werden können. In der Unterlassung einer gebotenen und zumutbaren Erkundigung liegt ein Verschulden (vgl. Stoll…
…auch im Erkenntnis VwGH 2.10.2014, 2011/15/0192, ausgesprochen, dass Rechtsunkenntnis und Rechtsirrtum in Ausnahmefällen ein maßgebliches Ereignis im Sinn des § 308 BAO sein können. Gleiches ergibt sich aus dem Erkenntnis VwGH 24.6.2010, 2010/15/0001, mit dem der Verwaltungsgerichtshof zu …
…Vertreter iSd § 9 BAO nicht zu entschuldigen. Wer trotz Rechtsunkenntnis Erkundigungen unterlässt, handelt zumindest fahrlässig. Es bedarf wohl keiner Erörterung zum Vorliegen einer schuldhaften Pflichtverletzung hinsichtlich der Nachforderungen an Lohnabgaben aufgrund der Differenzen der Geschäftsführerbezüge. Die Lohnnachzahlungen erfolgten gemäß dem genannten Bericht gemäß § 150 BAO…
…ob diese Verpflichtungen auch erfüllt werden, liegt eine schuldhafte Pflichtverletzung vor (zB VwGH 26.6.2000, 95/17/0612). Im Übrigen können Sie als Rechtsanwalt mit aufrechter Berufsbefugnis sich nicht auf Rechtsunkenntnis berufen. Aus dem Vorbringen, dass Hr. **X5** auf Grund seiner umfassenden Handlungsvollmacht die…
…Beschwerdevorentscheidung, dass es sich bei der fehlerhaften umsatzsteuerlichen Beurteilung von Forderungsabschreibung bzw. Einzelwertberichtigung nicht um eine vertretbare Rechtsansicht, sondern um Rechtsunkenntnis handle, die bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt vermieden hätte werden können, und dass in der Unterlassung einer gebotenen und zumutbaren Erkundigung ein Verschulden liege…
…Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen würde. Dem Bf wäre es durchaus zumutbar gewesen, den Vorlageantrag fristgerecht einzubringen und somit eine Fristversäumnis abzuwenden. Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum sei nach ständiger Rechtsprechung kein Wiedereinsetzungsgrund, könnte jedoch in Ausnahmefällen einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen, etwa wenn der Irrtum von der…
…trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus. Diesbezüglich führte die belangte Behörde aus, dass die objektiven Voraussetzungen für die Festsetzung des Verspätungszuschlags gegeben seien. Rechtsunkenntnis oder irrtümliche, objektiv fehlerhafte Rechtsauffassungen seien nur dann entschuldbar und als fahrlässig nicht zuzurechnen, wenn die objektiv gebotene, der…
…zu alldem Ritz, BAO, § 308 Tz 8 ff mit zahlreichen Judikaturnachweisen). Rechtsunkenntnis oder Rechtsirrtum sind zwar nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich keine Wiedereinsetzungsgründe und können nur in Ausnahmefällen einen Wiedereinsetzungsgrund darstellen, etwa wenn der Irrtum von der Behörde veranlasst wurde. Nach Fink (Wiedereinsetzung, 86)…
…Vertragsbestimmungen enthalten. Den besten Beweis hierfür lieferten die österreichischen Gerichte, die in etlichen Entscheidungen pro Jahr über derartige Bestimmungen urteilen. Auch sehr viele (Fremd)Mieter unterschreiben derartige Mietverträge aus Rechtsunkenntnis, ohne dass man auf die Idee käme, dass alle diese Mietverträge steuerlich unwirksam sind. Gerade…
…Folgen einer solchen Nutzung wären fachkundige Auskünfte einzuholen gewesen. Unkenntnis allein vermag den Vertreter iSd § 9 BAO nicht zu entschuldigen. Wer trotz Rechtsunkenntnis Erkundigungen unterlässt, handelt zumindest fahrlässig. Bezüglich der privaten KFZ-Nutzung durch Frau K.E. hat der Bf. kein Vorbringen erstattet. Der Bf…
…hin, dass ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis auch in einer Rechtsunkenntnis (hier: Unkenntnis der Regelungen der Spätantragsrichtlinien) begründet sein kann.2 (14) Der Antrag auf Wiedereinsetzung ist auch rechtzeitig gestellt: Erst in Folge der Zustellung des hiermit angefochtenen Rückerstattungsbescheids am 14.10.2024 wurde bekannt…
…der Vorhaltsbeantwortung angegeben, Unterhaltszahlungen von ihren Eltern und Geschwistern erhalten zu haben. Die Bf begründet dies unter anderem mit Rechtsunkenntnis. Im Lichte der eben genannten Rsp des VwGH erscheinen jedoch die späteren Angaben der Bf wenig glaubhaft. Dies auch aus dem Grund, da die Eltern…
…die Abgabepflichtigen die Möglichkeit im Feld "Sonstige Anbringen" rechtzeitig Berichtigungen vorzunehmen (zB. bei Vorliegen eines Tatsachenirrtums oder Rechtsirrtums (zB. Rechtsfolgenirrtum oder einfach nur bei Rechtsunkenntnis). Tatsachen- Irrtümer bzw. Rechtsfolgen-Irrtümer können insbesondere bei steuerlich unvertreten Personen im Steuerrecht auftreten. Der Gesetzgeber hat im Falle des …