…die BFG möge in der Sache selbst erkennen, kann daher nicht als Primärantrag und die Bescheidnachholung als Auftrag an die Abgabenbehörde nicht als Eventualbegehren gestellt werden. Die Rechtsrichtigkeit des nachgeholten Bescheides ist jedoch nicht Gegenstand des Säumnisbeschwerdeverfahrens. Das Bundesfinanzgericht besitzt auf Grundlage der Bundesabgabenordnung keine…
…wurde unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiege das öffentliche Interesse an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung, das Interesse auf Rechtsbeständigkeit und die steuerlichen Auswirkungen können nicht als geringfügig angesehen werden. Die Abgabenbehörde kürzte im Einkommensteuerbescheid 2010 den monatlichen Pauschbetrag…
… 20 BAO) verfugt. Im vorliegenden Fall ü berwiegt das Interesse der Beh ö rde an der Rechtsrichtigkeit der Entscheidung das Interesse auf Rechtsbest ä ndigkeit, und die Auswirkungen k ö nnen nicht als geringf ü gig angesehen werden." Der neu erlassene Einkommensteuerbescheid vom 24.09…
…08.2010, 2010/17/0091). Durch den eben erwähnten Beschluss liegt hinsichtlich aller verfahrensgegenständlichen Wirtschaftsgüter das Rechtsschutzinteresse des im Maßnahmenbeschwerdeverfahren eingeschrittenen Bf. zur Frage der Rechtsrichtigkeit der ausgeübten unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt nicht mehr vor. Die zunächst bestehende vorläufige Sicherstellung/Beschlagnahme hörte damit auf, ein…
…vorläufig beschlagnahmter Glücksspielgeräte Beschlagnahmebescheide erlassen hat. Mit diesen ist das Rechtsschutzinteresse der im Maßnahmenbeschwerdeverfahren eingeschrittenen Parteien zur Frage der Rechtsrichtigkeit der ausgeübten unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt laut ständiger Rechtsprechung des VwGH beendet. Mit dem Zeitpunkt der Erlassung der Bescheide über die Beschlagnahme (jeweils am 31…
…einer Finanzstrafbehörde oder eines Außenprüfers einer Abgabenbehörde (ein im § 89 Abs. 2 FinStrG genannten Organes) zur Aufklärung dieses Verdachtes, unbeschadet der tatsächlichen Zuständigkeit oder Rechtsrichtigkeit, gesetzt werden (also eine Anhängigkeit im Sinne des § 14 Abs. 3 FinStrG eingetreten ist). In diesem Sinne stehen einer solchen…
…keine Kopie in seinem Besitz gehabt. Da nun Unterlagen hervorgekommen seien, die zum Zeitpunkt der Vorhaltsbeantwortung noch nicht vorgelegen hätten, stellte der Bf. unter Hinweis auf die Abgabengerechtigkeit und den Vorrang der Rechtsrichtigkeit vor der Rechtsbeständigkeit den Antrag, den Einkommensteuerbescheid vom 31. August 2016 gem. …
…Die Umstände seien der Partei idR an sich bekannt, sie unterlasse lediglich (ua versehentlich oder im Vertrauen auf die Rechtsrichtigkeit von Erlassaussagen des BMF) ihre Geltendmachung. Dazu ist zu bemerken, dass der Verwaltungsgerichtshof in seiner jüngsten Rechtsprechung (VwGH 27.2.2014, 2011/15/0199) klarstellte…
Bei der Ermessensübung ist grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (also der Gleichmäßigkeit der Besteuerung) Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) zu geben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 303, Rz 67, mHa VwGH 30.5.1994, 93/16/0096; VwGH 28.5.1997, 94/13/0032; VwGH…
Zur Ausübung des Ermessens bei der Erlassung des Bescheides auf Wiederaufnahme wird ergänzend ausgeführt, dass grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit zu geben ist (vgl VwGH 30.5.1994, 93/16/0096; 28.5.1997, 94/13/0032; 30…
…Daher war dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit zu geben. 5.) Bescheid betreffend die Begrenzung der Gültigkeit der UID-Nummer ab 21.7.2021: Die Bf führt im Inland jedenfalls seit 2014 und jedenfalls auch seit 21.7.2021 keine…
…stimmt nicht. In den Bescheiden wird ausgeführt, dass im vorliegenden Fall das Interesse an der Rechtsrichtigkeit das Interesse auf Rechtsbeständigkeit überwiegt und die steuerlichen Auswirkungen nicht als bloß geringfügig angesehen werden können. Das Finanzamt hat die Wiederaufnahmebescheide mit einem Verweis auf den Prüfungsbericht begründet. Dass…
…ausgeführt, dass bei einer Wiederaufnahme des Verfahrens im Sinne des § 303 BAO das Prinzip der Rechtsrichtigkeit Vorrang vor dem Prinzip der Rechtsbeständigkeit habe. Betrachte man die steuerlichen Auswirkungen der Feststellung durch die Betriebsprüfung, so könne auch nicht von einer geringfügigen steuerlichen Auswirkung der Feststellungen gesprochen…
…Umsatzsteuer 2009 siehe unten). 4.1.5 Ermessen, Geringfügigkeit Hier war die Wiederaufnahme der Verfahren schon aus grundsätzlichen Erwägungen geboten, weil der Rechtsrichtigkeit der Vorrang gegenüber der Rechtsbeständigkeit einzuräumen ist. Dies gilt umso mehr, als die vorzuschreibenden Abgaben nach Überzeugung des Senats ohne Zweifel als…
…von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt. Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse an der Rechtsrichtigkeit das Interesse auf Rechtsbeständigkeit. Die steuerlichen Auswirkungen können auch nicht als bloß geringfügig angesehen werden." Im bezugnehmenden BP-Bericht vom 4.1.2018 wird ausgeführt: "Wiederaufnahme des Verfahrens gem. …
…1.2021 ist hinsichtlich des verfahrensgegenständlichen, vorläufig beschlagnahmten Eingriffsgegenstandes, nämlich des Tablet PCs das Rechtsschutzinteresse der im Maßnahmenbeschwerdeverfahren eingeschrittenen Beschwerdeführer zur Frage der Rechtsrichtigkeit der ausgeübten unmittelbaren Befehls- und Zwangsgewalt beendet. Durch die Bescheiderlassung hat die vorläufige Beschlagnahme aufgehört, ein selbständig anfechtbarer verfahrensfreier Verwaltungsakt zu…
…Wiederaufnahme der Verfahren gerechtfertigt war oder ob neue Tatsachen und Beweismittel für den Bf hervorgekommen sind und die Wiederaufnahme auf Grund des Grundsatzes der Rechtsrichtigkeit und des Grundsatzes von Treu und Glauben hätte verfügt werden müssen. Dieser Frage liegt folgendes Verwaltungsgeschehen zu Grunde: Im Zuge…
…dass bei der Ermessensübung grundsätzlich dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang vor jenem der Rechtsbeständigkeit zu geben ist. Aufgrund der keineswegs geringfügigen Auswirkungen war dem Interesse an der Rechtsrichtigkeit der Vorzug zu geben. Die Wiederaufnahme betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 1997 - 2000 erfolgte daher zu Recht…
…weshalb der Rechtsrichtigkeit der Vorzug vor der Rechtsbeständigkeit zu geben sei. Mit Berufung (nunmehr Beschwerde vom 08.02.2013) bekämpfte die Berufungswerberin (nunmehr Beschwerdeführerin =im Folgenden kurz Bf.) neben den Körperschaftsteuerbescheiden 2009 und 2010 die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend die Körperschaftsteuer 2011 sowie den Körperschaftsteuerbescheid…
…dass die Aufhebung erfolgt sei, weil die sich aus dem Sachbescheid ergebende inhaltliche Rechtswidrigkeit nicht nur geringfügige Auswirkungen gehabt hätte. Es sei somit der Rechtsrichtigkeit der Vorrang gegenüber der Rechtsbeständigkeit einzuräumen gewesen. Mit Schreiben vom 9. August 2016 erfolgte die Begründung zu den Beschwerdevorentscheidungen betreffend…